Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Land vergibt weitere Corona-Hilfen
Insgesamt bewilligen das Land und der WLSB weitere 11,6 Millionen Euro
STUTTGART (sz) - Das Land BadenWürttemberg hat weitere 11,635 Millionen Euro für die „Soforthilfe Sport“bereitgestellt. Ab sofort und bis zum 30. Juni 2021 können Mitgliedsvereine des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) Notfall- und Liquiditätshilfen beantragen. Das teilt der WLSB mit.
Antragsberechtigt sind Sportvereine und Sportfachverbände in Baden-Württemberg, die in einem der zuständigen Sportbünde (Badischer Sportbund Freiburg, Badischer Sportbund Nord und Württembergischer Landessportbund) ordentliches Mitglied und als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt sind. Antragsberechtigt sind nur Sportvereine und Fachverbände, die nicht bereits am 31. Dezember 2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
waren. Die Hilfen können nicht gewährt werden, wenn die drohende Zahlungsunfähigkeit unabhängig von der Corona-Pandemie besteht oder bestand.
Einzelne Vereinsabteilungen sind nicht direkt antragsberechtigt. Die Beantragung ist über den Hauptverein und dessen vertretungsberechtigte Person, im Regelfall der Vorsitzende vorzunehmen. Jeder Fachverband stellt seinen Antrag an den Sportbund, in dessen Verbandsgebiet sein Sitz liegt.
Die Vereine müssen in ihrem Antrag den zuständigen Sportbund ausweisen, die Mitglied- und Vereinsnummer, die Zahl der Mitglieder zum 1. Januar 2020. Sie müssen den Vereinsnamen, die Anschrift sowie einen Ansprechpartner mit Angabe der Funktion und eine Mailadresse angeben. Außerdem müssen die Vereine Angaben zur Höhe des Liquiditätsengpasses und den Grund angeben. Die Soforthilfe wird Sportvereinen und Fachverbänden zur Überwindung eines Liquiditätsengpasses gewährt, der durch die Pandemie entstanden ist. Der Liquiditätsengpass muss größer als 1000 Euro sein, da eine Summe darunter unter die Bagatellgrenze fällt.
Die Höhe der möglichen Soforthilfe richtet sich nach der Mitgliederzahl: Pro Vereinsmitglied sind bis zu 15 Euro möglich, maximal jedoch in Höhe des Liquidätsengpasses. Eine Soforthilfe an Sportfachverbände ist in Höhe von einem Euro pro Mitglied möglich. Auch hier gilt als Maximum die Höhe des Liquiditätsengpasses. Einzelfallentscheidungen sind aber möglich.
Vereine, die bereits in der ersten Phase der Pandemie bedacht wurden, können einen weiteren Antrag stellen, sollte beim Antragsteller ein Liquiditätsengpasstung vorliegen. Einzelpersonen können keine Anträge stellen.
Anträge sind an die WLSB-Geschäftsstelle zu richten unter soforthilfe-sport@wlsb.de oder per Post: Württembergischer Landessportbund e.V., Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart. Mehr (Informationen, Antragsformular, FAQ) unter www.wlsb.de/corona/ soforthilfe-sport. Fragen können auch per E-Mail sowie jeden Donnerstag telefonisch von 14 bis 16 Uhr unter 0711/28 07 7-1 96 gestellt werden.