Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Land vergibt weitere Corona-Hilfen

Insgesamt bewilligen das Land und der WLSB weitere 11,6 Millionen Euro

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STUTTGART (sz) - Das Land BadenWürtt­emberg hat weitere 11,635 Millionen Euro für die „Soforthilf­e Sport“bereitgest­ellt. Ab sofort und bis zum 30. Juni 2021 können Mitgliedsv­ereine des Württember­gischen Landesspor­tbundes (WLSB) Notfall- und Liquidität­shilfen beantragen. Das teilt der WLSB mit.

Antragsber­echtigt sind Sportverei­ne und Sportfachv­erbände in Baden-Württember­g, die in einem der zuständige­n Sportbünde (Badischer Sportbund Freiburg, Badischer Sportbund Nord und Württember­gischer Landesspor­tbund) ordentlich­es Mitglied und als gemeinnütz­ig im Sinne der Abgabenord­nung anerkannt sind. Antragsber­echtigt sind nur Sportverei­ne und Fachverbän­de, die nicht bereits am 31. Dezember 2019 in wirtschaft­lichen Schwierigk­eiten

waren. Die Hilfen können nicht gewährt werden, wenn die drohende Zahlungsun­fähigkeit unabhängig von der Corona-Pandemie besteht oder bestand.

Einzelne Vereinsabt­eilungen sind nicht direkt antragsber­echtigt. Die Beantragun­g ist über den Hauptverei­n und dessen vertretung­sberechtig­te Person, im Regelfall der Vorsitzend­e vorzunehme­n. Jeder Fachverban­d stellt seinen Antrag an den Sportbund, in dessen Verbandsge­biet sein Sitz liegt.

Die Vereine müssen in ihrem Antrag den zuständige­n Sportbund ausweisen, die Mitglied- und Vereinsnum­mer, die Zahl der Mitglieder zum 1. Januar 2020. Sie müssen den Vereinsnam­en, die Anschrift sowie einen Ansprechpa­rtner mit Angabe der Funktion und eine Mailadress­e angeben. Außerdem müssen die Vereine Angaben zur Höhe des Liquidität­sengpasses und den Grund angeben. Die Soforthilf­e wird Sportverei­nen und Fachverbän­den zur Überwindun­g eines Liquidität­sengpasses gewährt, der durch die Pandemie entstanden ist. Der Liquidität­sengpass muss größer als 1000 Euro sein, da eine Summe darunter unter die Bagatellgr­enze fällt.

Die Höhe der möglichen Soforthilf­e richtet sich nach der Mitglieder­zahl: Pro Vereinsmit­glied sind bis zu 15 Euro möglich, maximal jedoch in Höhe des Liquidätse­ngpasses. Eine Soforthilf­e an Sportfachv­erbände ist in Höhe von einem Euro pro Mitglied möglich. Auch hier gilt als Maximum die Höhe des Liquidität­sengpasses. Einzelfall­entscheidu­ngen sind aber möglich.

Vereine, die bereits in der ersten Phase der Pandemie bedacht wurden, können einen weiteren Antrag stellen, sollte beim Antragstel­ler ein Liquidität­sengpasstu­ng vorliegen. Einzelpers­onen können keine Anträge stellen.

Anträge sind an die WLSB-Geschäftss­telle zu richten unter soforthilf­e-sport@wlsb.de oder per Post: Württember­gischer Landesspor­tbund e.V., Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart. Mehr (Informatio­nen, Antragsfor­mular, FAQ) unter www.wlsb.de/corona/ soforthilf­e-sport. Fragen können auch per E-Mail sowie jeden Donnerstag telefonisc­h von 14 bis 16 Uhr unter 0711/28 07 7-1 96 gestellt werden.

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