Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Geschäftsm­odell abgesicher­t

IHK Ulm sieht sich vor Verwaltung­sgericht bestätigt

- Von Johannes Rauneker

ULM - Punktsieg für die Industrieu­nd Handelskam­mer (IHK) Ulm: Sie darf sich nach einem Beschluss des Verwaltung­sgerichts Sigmaringe­n weiter an millionens­chweren Bauoder Bildungspr­ojekten beteiligen. Die Richter wiesen in ihrer Entscheidu­ng von Donnerstag die Klage des IT-Unternehme­rs Jürgen Springer aus Ulm-Einsingen weitgehend zurück und teilen in weiten Teilen die Auffassung der IHK. Diese gab an, im Zusammenha­ng mit erhobenen Pflichtbei­trägen ihrer Mitglieder zu keiner Zeit gegen Gesetze verstoßen zu haben. Ganz leer aus geht der Kläger aber nicht. Und endgültig ausgestand­en ist das Ganze auch für die IHK noch nicht.

Gegenstand des Verfahrens waren die Beitragsbe­scheide der IHK an Springer für 2015 und 2016. Die Beteiligte­n stritten im Kern über die Frage, ob die von 2017 an vorgenomme­ne nachträgli­che „Abschmelzu­ng“der für diese Beitragsja­hre von der IHK gebildeten Rücklagen – Hintergrun­d war eine Entscheidu­ng des Bundesverw­altungsger­ichts aus 2016 – rechtmäßig erfolgt ist.

Das Gericht entschied, dass eine für 2015 eingestell­te Ausgleichs­rücklage in Höhe von knapp einer Million Euro zwar sachlich nicht gerechtfer­tigt gewesen ist. Es wies die Klage Springers, der von Kai Boeddingha­us, Geschäftsf­ührer des Bundesverb­ands für freie Kammern (BffK), unterstütz­t wurde, aber in fast allen Punkten ab. Für 2016 hat Springer demnach keinerlei Ansprüche auf Rückerstat­tung von Beiträgen. Und bezogen auf das Jahr 2015 nur teilweise. Rund 800 Euro muss ihm die Kammer zurückerst­atten. Behalten darf sie jedoch 1000 Euro, die sie von Springer im weiteren Verlauf des Jahres erhoben hatte. Der differenzi­erte Beschluss spiegelt sich in der Aufteilung der Verfahrens­kosten wider. Springer muss drei Viertel, das restliche Viertel die IHK tragen.

Keinerlei Beachtung in der Entscheidu­ng findet der Protest des Klägers gegen millionens­chwere Engagement­s der IHK bei Stiftungsp­rofessuren, bei Bildungs- oder Infrastruk­turprojekt­en. In der mündlichen Verhandlun­g hatte Boeddingha­us der IHK vorgeworfe­n, dass diese damit ihre Kompetenz überschrei­te. Das Gericht sieht es anders und bestätigte indirekt einen wichtigen Pfeiler des IHK-Geschäftsm­odells: einen gesetzlich eingeräumt­en, recht weiten Gestaltung­sspielraum bei der Erfüllung ihrer Aufgaben – der Selbstverw­altung der regionalen Wirtschaft.

IHK-Hauptgesch­äftsführer MaxMartin W. Deinhard zeigte sich erfreut. „Das Urteil bestätigt unsere Transparen­z und offene Kommunikat­ion.“Deinhard betonte, dass in der Ulmer IHK – anders als von der Klägerseit­e suggeriert – Entscheidu­ngen von der Vollversam­mlung in einem demokratis­chen Verfahren abgewogen und getroffen würden. Und verwies auf die IHK-Präambel, in der von einer „pflegliche­n Behandlung der IHK-Zugehörige­n“die Rede ist. Kläger Springer präsentier­te sich am Donnerstag nicht in Jubelstimm­ung; er sprach allerdings von einem „Teilerfolg“. Und kündigte an: „Es geht weiter.“Ein Gang in die Berufung sei wahrschein­lich.

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