Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Geschäftsmodell abgesichert
IHK Ulm sieht sich vor Verwaltungsgericht bestätigt
ULM - Punktsieg für die Industrieund Handelskammer (IHK) Ulm: Sie darf sich nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen weiter an millionenschweren Bauoder Bildungsprojekten beteiligen. Die Richter wiesen in ihrer Entscheidung von Donnerstag die Klage des IT-Unternehmers Jürgen Springer aus Ulm-Einsingen weitgehend zurück und teilen in weiten Teilen die Auffassung der IHK. Diese gab an, im Zusammenhang mit erhobenen Pflichtbeiträgen ihrer Mitglieder zu keiner Zeit gegen Gesetze verstoßen zu haben. Ganz leer aus geht der Kläger aber nicht. Und endgültig ausgestanden ist das Ganze auch für die IHK noch nicht.
Gegenstand des Verfahrens waren die Beitragsbescheide der IHK an Springer für 2015 und 2016. Die Beteiligten stritten im Kern über die Frage, ob die von 2017 an vorgenommene nachträgliche „Abschmelzung“der für diese Beitragsjahre von der IHK gebildeten Rücklagen – Hintergrund war eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus 2016 – rechtmäßig erfolgt ist.
Das Gericht entschied, dass eine für 2015 eingestellte Ausgleichsrücklage in Höhe von knapp einer Million Euro zwar sachlich nicht gerechtfertigt gewesen ist. Es wies die Klage Springers, der von Kai Boeddinghaus, Geschäftsführer des Bundesverbands für freie Kammern (BffK), unterstützt wurde, aber in fast allen Punkten ab. Für 2016 hat Springer demnach keinerlei Ansprüche auf Rückerstattung von Beiträgen. Und bezogen auf das Jahr 2015 nur teilweise. Rund 800 Euro muss ihm die Kammer zurückerstatten. Behalten darf sie jedoch 1000 Euro, die sie von Springer im weiteren Verlauf des Jahres erhoben hatte. Der differenzierte Beschluss spiegelt sich in der Aufteilung der Verfahrenskosten wider. Springer muss drei Viertel, das restliche Viertel die IHK tragen.
Keinerlei Beachtung in der Entscheidung findet der Protest des Klägers gegen millionenschwere Engagements der IHK bei Stiftungsprofessuren, bei Bildungs- oder Infrastrukturprojekten. In der mündlichen Verhandlung hatte Boeddinghaus der IHK vorgeworfen, dass diese damit ihre Kompetenz überschreite. Das Gericht sieht es anders und bestätigte indirekt einen wichtigen Pfeiler des IHK-Geschäftsmodells: einen gesetzlich eingeräumten, recht weiten Gestaltungsspielraum bei der Erfüllung ihrer Aufgaben – der Selbstverwaltung der regionalen Wirtschaft.
IHK-Hauptgeschäftsführer MaxMartin W. Deinhard zeigte sich erfreut. „Das Urteil bestätigt unsere Transparenz und offene Kommunikation.“Deinhard betonte, dass in der Ulmer IHK – anders als von der Klägerseite suggeriert – Entscheidungen von der Vollversammlung in einem demokratischen Verfahren abgewogen und getroffen würden. Und verwies auf die IHK-Präambel, in der von einer „pfleglichen Behandlung der IHK-Zugehörigen“die Rede ist. Kläger Springer präsentierte sich am Donnerstag nicht in Jubelstimmung; er sprach allerdings von einem „Teilerfolg“. Und kündigte an: „Es geht weiter.“Ein Gang in die Berufung sei wahrscheinlich.