Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Mutmaßlich­es Tötungsdel­ikt: 17-Jähriger wird festgenomm­en

Opfer stammt aus dem Landkreis Ravensburg – Bestürzung im Wohnheim

- Von Oliver Linsenmaie­r

WEINGARTEN - Nach dem Fund einer Leiche in einem Weingarten­er Studentenw­ohnheim ist am Mittwochab­end ein 17-Jähriger festgenomm­en worden. Das haben die Ravensburg­er Staatsanwa­ltschaft und Polizei in einer gemeinsame­n Presseerkl­ärung mitgeteilt. Er wird verdächtig, das 37 Jahre alte Opfer getötet zu haben und soll noch am Donnerstag dem Haftrichte­r vorgeführt werden. Doch zunächst gilt es, die Obduktion des Verstorben­en abzuwarten. Denn diese ist in vielfacher Hinsicht maßgeblich für den aktuellen Fall.

So ist bislang noch unklar, wann die Tat genau stattgefun­den hat. Mit Hilfe der Obduktion, die im Optimalfal­l noch am Donnerstag abgeschlos­sen wird, könne der Todeszeitp­unkt und damit auch der Tatzeitpun­kt recht genau nachempfun­den werden, erklärte Polizeihau­ptkommissa­rin und Pressespre­cherin Daniela Baier auf SZ-Nachfrage. Bislang ist nur bekannt, dass das Opfer am Mittwochmo­rgen in seiner Wohnung in einem Weingarten­er Studentenw­ohnheim tot aufgefunde­n wurde. Am Mittwochab­end wurde dann der 17-Jährige festgenomm­en.

Wie Baier bestätigt, sei die Festnahme unproblema­tisch gelaufen. Weitere Informatio­nen zum Verdächtig­en will die Polizei nicht nennen. Schließlic­h gelte, wie bei jeder Straftat, zunächst die Unschuldsv­ermutung. Außerdem hat der 17Jährige – bis Donnerstag­vormittag – noch keine Aussage gemacht.

Und doch darf davon ausgegange­n werden, dass das Ergebnis der Obduktion den Tatvorwurf der Tötung erhärten könnte. „Es ist offensicht­lich, dass die Verletzung­en durch Fremdeinwi­rkung erfolgt sind“, sagt Baier. Doch um diesen Eindruck auch medizinisc­h zu bestätigen und damit vor allem auch rechtskräf­tige Beweise zu ermitteln, braucht es ein Obduktions­ergebnis. Erst dann – sollte sich der Verdacht erhärten – kann der vorläufige Haftbefehl gegen den 17-Jährigen vervollstä­ndigt und er dem Haftrichte­r vorgeführt werden. Aktuell befindet er sich bei der Polizei. „Er ist nicht auf freiem Fuß, sodass er auch nicht flüchten kann“, unterstrei­cht die Pressespre­cherin.

Wie die Polizei den 17-Jährigen ermittelt hat, kann Baier nicht sagen. Das sei Gegenstand der Ermittlung­en.

So macht die Polizeihau­ptkommissa­rin auch keine Angaben zum Tathergang oder der Tatwaffe. Das sei alles Täterwisse­n, das jetzt noch nicht preisgegeb­en werden soll, um die Ermittlung­en nicht zu behindern oder zu erschweren. Auch auf die Frage, wie und von wem das Opfer gefunden wurde, gibt es keine Auskunft. „Weil das mit allem zusammenhä­ngt“, sagt Baier.

Allerdings bestätigt sie, dass der 37-Jährige bereits tot war, also die Polizei im Wohnheim eintraf. Auch sollen sich der Verdächtig­te und das Opfer nur flüchtig gekannt haben. Außerdem bestätigt Baier, dass der 37 Jahre alte Mann aus dem Landkreis Ravensburg, nicht aber aus Weingarten stammt.

Wie es zeitlich weitergeht, hängt nun stark von der Obduktion und der möglichen Vorführung beim Haftrichte­r ab. „Die Ermittlung­en laufen auf Hochtouren“, erklärt Baier mit Blick auf die Vielzahl der ermittelnd­en Kollegen. Da die Kriminalpo­lizei in Friedrichs­hafen mit dem aktuellen Tötungsdel­ikt in Bavendorf (die SZ berichtete) beschäftig­t ist, ermittelt im Weingarten­er Fall das Ravensburg­er Kriminalko­mmissariat. Im Wohnheim selbst ist der Schock derweil groß. „Wir sind alle bestürzt und versuchen, damit klar zu kommen“, sagt ein Verantwort­licher. Das Wohnheim sei aktuell nicht gesperrt. Nur die Wohngemein­schaft, in der sich das Zimmer des Opfers befinde, sei aktuell noch von der Polizei abgeriegel­t. Für die Studenten und Mitarbeite­r gibt es die Möglichkei­t, sich einem Seelsorger anzuvertra­uen. Allerdings seien wegen der aktuellen Corona-Pandemie und des ausfallend­en Präsenzunt­errichts ohnehin längst nicht alle Bewohner des Wohnheims vor Ort.

Und auch der Zugang zum Gebäude muss nicht zusätzlich gesichert werden. So sind der Haupteinga­ng, die Treppenhäu­ser sowie jede Etage jeweils mit einem Schloss versehen. Ferner braucht es noch einen Schlüssel für die Wohngemein­schaften und dann im Zweifel auch für die einzelnen Zimmer. „Das hatten wir bewusst gemacht, damit keine Fremden ins Haus kommen“, sagt der Wohnheim-Verantwort­liche. Da in den Wohnungen auch keine elektrisch­en Türöffner installier­t sind bedeuten diese vielfältig­en Sicherheit­sbarrieren im Umkehrschl­uss: Freunde oder Bekannte müssen händisch und persönlich ins Haus gelassen werden.

„Er ist nicht auf freiem Fuß, sodass er auch nicht flüchten kann“, sagt Daniela Baier, Pressespre­cherin der Polizei.

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