Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Mutmaßliches Tötungsdelikt: 17-Jähriger wird festgenommen
Opfer stammt aus dem Landkreis Ravensburg – Bestürzung im Wohnheim
WEINGARTEN - Nach dem Fund einer Leiche in einem Weingartener Studentenwohnheim ist am Mittwochabend ein 17-Jähriger festgenommen worden. Das haben die Ravensburger Staatsanwaltschaft und Polizei in einer gemeinsamen Presseerklärung mitgeteilt. Er wird verdächtig, das 37 Jahre alte Opfer getötet zu haben und soll noch am Donnerstag dem Haftrichter vorgeführt werden. Doch zunächst gilt es, die Obduktion des Verstorbenen abzuwarten. Denn diese ist in vielfacher Hinsicht maßgeblich für den aktuellen Fall.
So ist bislang noch unklar, wann die Tat genau stattgefunden hat. Mit Hilfe der Obduktion, die im Optimalfall noch am Donnerstag abgeschlossen wird, könne der Todeszeitpunkt und damit auch der Tatzeitpunkt recht genau nachempfunden werden, erklärte Polizeihauptkommissarin und Pressesprecherin Daniela Baier auf SZ-Nachfrage. Bislang ist nur bekannt, dass das Opfer am Mittwochmorgen in seiner Wohnung in einem Weingartener Studentenwohnheim tot aufgefunden wurde. Am Mittwochabend wurde dann der 17-Jährige festgenommen.
Wie Baier bestätigt, sei die Festnahme unproblematisch gelaufen. Weitere Informationen zum Verdächtigen will die Polizei nicht nennen. Schließlich gelte, wie bei jeder Straftat, zunächst die Unschuldsvermutung. Außerdem hat der 17Jährige – bis Donnerstagvormittag – noch keine Aussage gemacht.
Und doch darf davon ausgegangen werden, dass das Ergebnis der Obduktion den Tatvorwurf der Tötung erhärten könnte. „Es ist offensichtlich, dass die Verletzungen durch Fremdeinwirkung erfolgt sind“, sagt Baier. Doch um diesen Eindruck auch medizinisch zu bestätigen und damit vor allem auch rechtskräftige Beweise zu ermitteln, braucht es ein Obduktionsergebnis. Erst dann – sollte sich der Verdacht erhärten – kann der vorläufige Haftbefehl gegen den 17-Jährigen vervollständigt und er dem Haftrichter vorgeführt werden. Aktuell befindet er sich bei der Polizei. „Er ist nicht auf freiem Fuß, sodass er auch nicht flüchten kann“, unterstreicht die Pressesprecherin.
Wie die Polizei den 17-Jährigen ermittelt hat, kann Baier nicht sagen. Das sei Gegenstand der Ermittlungen.
So macht die Polizeihauptkommissarin auch keine Angaben zum Tathergang oder der Tatwaffe. Das sei alles Täterwissen, das jetzt noch nicht preisgegeben werden soll, um die Ermittlungen nicht zu behindern oder zu erschweren. Auch auf die Frage, wie und von wem das Opfer gefunden wurde, gibt es keine Auskunft. „Weil das mit allem zusammenhängt“, sagt Baier.
Allerdings bestätigt sie, dass der 37-Jährige bereits tot war, also die Polizei im Wohnheim eintraf. Auch sollen sich der Verdächtigte und das Opfer nur flüchtig gekannt haben. Außerdem bestätigt Baier, dass der 37 Jahre alte Mann aus dem Landkreis Ravensburg, nicht aber aus Weingarten stammt.
Wie es zeitlich weitergeht, hängt nun stark von der Obduktion und der möglichen Vorführung beim Haftrichter ab. „Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren“, erklärt Baier mit Blick auf die Vielzahl der ermittelnden Kollegen. Da die Kriminalpolizei in Friedrichshafen mit dem aktuellen Tötungsdelikt in Bavendorf (die SZ berichtete) beschäftigt ist, ermittelt im Weingartener Fall das Ravensburger Kriminalkommissariat. Im Wohnheim selbst ist der Schock derweil groß. „Wir sind alle bestürzt und versuchen, damit klar zu kommen“, sagt ein Verantwortlicher. Das Wohnheim sei aktuell nicht gesperrt. Nur die Wohngemeinschaft, in der sich das Zimmer des Opfers befinde, sei aktuell noch von der Polizei abgeriegelt. Für die Studenten und Mitarbeiter gibt es die Möglichkeit, sich einem Seelsorger anzuvertrauen. Allerdings seien wegen der aktuellen Corona-Pandemie und des ausfallenden Präsenzunterrichts ohnehin längst nicht alle Bewohner des Wohnheims vor Ort.
Und auch der Zugang zum Gebäude muss nicht zusätzlich gesichert werden. So sind der Haupteingang, die Treppenhäuser sowie jede Etage jeweils mit einem Schloss versehen. Ferner braucht es noch einen Schlüssel für die Wohngemeinschaften und dann im Zweifel auch für die einzelnen Zimmer. „Das hatten wir bewusst gemacht, damit keine Fremden ins Haus kommen“, sagt der Wohnheim-Verantwortliche. Da in den Wohnungen auch keine elektrischen Türöffner installiert sind bedeuten diese vielfältigen Sicherheitsbarrieren im Umkehrschluss: Freunde oder Bekannte müssen händisch und persönlich ins Haus gelassen werden.
„Er ist nicht auf freiem Fuß, sodass er auch nicht flüchten kann“, sagt Daniela Baier, Pressesprecherin der Polizei.