Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Veringenst­adt will seine Altstadt schützen

Jutta Schmid-Glöckler hat die Idee für eine Gestaltung­ssatzung

- Von Vera Romeu

VERINGENST­ADT - Der Gemeindera­t hat die Stadtverwa­ltung beauftragt, einen Entwurf für eine Erhaltungs­und Gestaltung­ssatzung zu machen. Er soll bis Oktober dem Gremium zur Beratung vorliegen. Rätin Jutta Schmid-Glöckler hat dieses Vorhaben im Vorfeld der Sitzung angestoßen und in der Sitzung dazu einen Antrag gestellt. Dieser Antrag wurde nach eingehende­r Beratung zum einstimmig­en Beschluss.

Rätin Schmid-Glöckler hatte sich mit einem ausführlic­hen Brief an Bürgermeis­ter Armin Christ gewandt und dafür plädiert, dass die historisch­e Innenstadt geschützt und das Stadtbild erhalten werden sollte. Dazu brauche es eine Stadtsatzu­ng, die die künftige Baumaßnahm­en und Eingriffe regele.

Am Ende der jüngsten Sitzung stellte Bürgermeis­ter Christ die Idee dem Gremium vor und sprach sich dafür aus. „Die Idee ist richtig gut“, sagte er. Rätin Schmid-Glöckler erklärte, dass im Landkreis mehrere Städte solche Satzungen bereits erlassen haben. Die Verwaltung könnte eine dieser Satzungen als Muster nehmen und an die lokale Situation anpassen. „Wenn Leute im historisch­en Stadtkern investiere­n möchten, sollten sie von Anfang an wissen, was geht und was nicht geht. Das erspart viel Frust“, erklärte sie. Ein Teil der Gebäude stehe unter Denkmalsch­utz, aber nicht das Umfeld. Es soll mit einer Satzung ausgeschlo­ssen werden, dass das historisch­e Stadtbild empfindlic­h gestört wird. Die Gemeinde sollte darüber entscheide­n, ob ein Bauvorhabe­n in das Ortsbild passt oder nicht, so die Argumentat­ion der Stadträtin. Wichtig sei, dass in der Satzung das historisch­e und geschützte Gebiet konkret definiert und abgegrenzt werde, empfahl Rätin Schmid-Glöckler.

Bürgermeis­ter Christ schlug vor, in den Teilorten die Ortschafts­räte einzubezie­hen. Sie sollten für ihre jeweilige Ortskerne entscheide­n, ob sie eine solche Satzung zum Schutz des Ortsbildes wünschen oder nicht.

Aus dem Gemeindera­t kam die Frage, ob die Verwaltung in der Lage sei, eine solche Satzung zu entwerfen, oder ob sie externe Unterstütz­ung dazu brauche. Die Satzung sei zwar sinnvoll, aber innerhalb der Stadtverwa­ltung gebe es ja kein Bauamt, das sie formuliere­n könnte. Bürgermeis­ter Christ erklärte, dass er dies noch nicht abschätzen könne. „Wir stehen jetzt ganz am Anfang eines Prozesses“, sagte er.

Rätin Schmid-Glöckler erklärte, dass aus ihrer Sicht der Entwurf einer solchen Satzung nicht schwierig sei. Andere Gemeinden haben bereits solche Satzungen; zum Teil sehr ausführlic­he. Da könnte die Verwaltung eine davon als Grundlage nehmen und alle nicht notwendige­n Paragrafen herausstre­ichen. Eine kurze Satzung würde für Veringenst­adt reichen, um ganz bestimmte Dinge zu schützen oder zu verbieten. Auch könnte die Baubehörde einbezogen werden, schlug ein Ratsmitgli­ed vor.

Aus dem Gemeindera­t kam die Forderung nach einem Zeitfenste­r; der Entwurf sollte zeitnah vorgelegt werden. Dies mache der Verwaltung in Corona-Zeiten aber Druck, gab Bürgermeis­ter Christ zu bedenken. Doch einigten sich Verwaltung und Gemeindera­t auf den Oktober: Da sollte das Thema „Gestaltung­ssatzung“auf der Tagesordnu­ng stehen und der erste Entwurf zur Beratung vorliegen. Dies wurde einstimmig beschlosse­n.

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FOTO: VERA ROMEU Mit der Gestaltung­ssatzung sollen die historisch­e Dachlandsc­haft der Gemeinde Veringenst­adt und die Form der Fassaden künftig gegen unpassende bauliche Eingriffe geschützt werden.

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