Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Härtere Strafen für Stalking
Justizministerin Lambrecht plant Gesetzentwurf
BERLIN (AFP) - Fälle von Stalking kommen nach den Worten von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) nach wie vor deutlich zu selten vor Gericht. „Der Straftatbestand der Nachstellung hat bisher zu hohe Hürden“, erklärte Lambrecht am Mittwoch in Berlin. „Es müssen mehr Stalking-Fälle vor Gericht kommen und die Täter konsequent zur Verantwortung gezogen werden.“Sie werde ihren Gesetzentwurf dazu in Kürze vorlegen.
Stalking sei für Betroffene „oft schrecklicher Psychoterror mit traumatischen Folgen“, betonte Lambrecht. „Stalker verfolgen, belästigen und bedrohen Menschen häufig Tag und Nacht über lange Zeit.“Die Übergriffe reichten bis hin zu körperlicher und sexualisierter Gewalt.
Menschen würden auch im Netz und über Apps immer wieder ausgeforscht und eingeschüchtert. Es würden falsche Identitäten vorgetäuscht und Betroffene diffamiert. „Auch diese Taten möchten wir ausdrücklich als digitales Stalking unter Strafe stellen“, erklärte die SPD-Politikerin.
Die Bundesregierung befasste sich am Mittwoch mit dem Evaluierungsbericht des Justizministeriums zum Gesetz zur Verbesserung des
Schutzes gegen Nachstellungen vom März 2017. Mit dem Gesetz reicht es nun aus, wenn das Verhalten des Täters abstrakt geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen.
Nachgewiesen werden muss derzeit ein „beharrliches“Nachstellen, das geeignet ist, das Leben des Opfers „schwerwiegend“zu beeinträchtigen. Diese Hürden sollen nach den Plänen Lambrechts abgesenkt werden. Im Gesetzestext soll das Wort „beharrlich“durch „wiederholt“und das Wort „schwerwiegend“durch „nicht unerheblich“ersetzt werden.
Der Strafrahmen soll weiterhin eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorsehen. Zugleich soll im Gesetzentwurf eine Neuregelung für besonders schwere Fälle mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren stehen. Damit sollen unter anderem Täter für Nachstellungen über lange Zeiträume oder die Gesundheitsschädigung des Opfers bestraft werden.
Nach wissenschaftlichen Untersuchungen werden elf Prozent der Bevölkerung mindestens einmal im Leben Opfer von Stalkern. Stalking richtet sich meist gegen Frauen, seltener aber auch gegen Männer.