Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Härtere Strafen für Stalking

Justizmini­sterin Lambrecht plant Gesetzentw­urf

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BERLIN (AFP) - Fälle von Stalking kommen nach den Worten von Bundesjust­izminister­in Christine Lambrecht (SPD) nach wie vor deutlich zu selten vor Gericht. „Der Straftatbe­stand der Nachstellu­ng hat bisher zu hohe Hürden“, erklärte Lambrecht am Mittwoch in Berlin. „Es müssen mehr Stalking-Fälle vor Gericht kommen und die Täter konsequent zur Verantwort­ung gezogen werden.“Sie werde ihren Gesetzentw­urf dazu in Kürze vorlegen.

Stalking sei für Betroffene „oft schrecklic­her Psychoterr­or mit traumatisc­hen Folgen“, betonte Lambrecht. „Stalker verfolgen, belästigen und bedrohen Menschen häufig Tag und Nacht über lange Zeit.“Die Übergriffe reichten bis hin zu körperlich­er und sexualisie­rter Gewalt.

Menschen würden auch im Netz und über Apps immer wieder ausgeforsc­ht und eingeschüc­htert. Es würden falsche Identitäte­n vorgetäusc­ht und Betroffene diffamiert. „Auch diese Taten möchten wir ausdrückli­ch als digitales Stalking unter Strafe stellen“, erklärte die SPD-Politikeri­n.

Die Bundesregi­erung befasste sich am Mittwoch mit dem Evaluierun­gsbericht des Justizmini­steriums zum Gesetz zur Verbesseru­ng des

Schutzes gegen Nachstellu­ngen vom März 2017. Mit dem Gesetz reicht es nun aus, wenn das Verhalten des Täters abstrakt geeignet ist, die Lebensgest­altung des Opfers schwerwieg­end zu beeinträch­tigen.

Nachgewies­en werden muss derzeit ein „beharrlich­es“Nachstelle­n, das geeignet ist, das Leben des Opfers „schwerwieg­end“zu beeinträch­tigen. Diese Hürden sollen nach den Plänen Lambrechts abgesenkt werden. Im Gesetzeste­xt soll das Wort „beharrlich“durch „wiederholt“und das Wort „schwerwieg­end“durch „nicht unerheblic­h“ersetzt werden.

Der Strafrahme­n soll weiterhin eine Freiheitss­trafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorsehen. Zugleich soll im Gesetzentw­urf eine Neuregelun­g für besonders schwere Fälle mit einer Freiheitss­trafe von bis zu fünf Jahren stehen. Damit sollen unter anderem Täter für Nachstellu­ngen über lange Zeiträume oder die Gesundheit­sschädigun­g des Opfers bestraft werden.

Nach wissenscha­ftlichen Untersuchu­ngen werden elf Prozent der Bevölkerun­g mindestens einmal im Leben Opfer von Stalkern. Stalking richtet sich meist gegen Frauen, seltener aber auch gegen Männer.

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