Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Richter verurteile­n 29-Jährigen wegen mehrerer Straftaten

Der Mann muss sich unter anderem wegen Bedrohung und Sachbeschä­digung verantwort­en

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KREIS SIGMARINGE­N (hel) - Raub, Hausfriede­nsbruch und Beleidigun­g sind nur einige der Delikte, für die sich ein 29-Jähriger vor dem Sigmaringe­r Amtsgerich­t hat verantwort­en müssen. Am Ende der vormittägl­ichen Verhandlun­g verlässt der Angeklagte den Gerichtssa­al als Verurteilt­er. Seine Freiheitss­trafe von

14 Monaten wird zur Bewährung ausgesetzt – unter Auflagen.

Die Straftaten, die dem Mann laut Anklagesch­rift zur Last gelegt werden, soll der momentan Arbeitslos­e im vergangene­n Jahr in einer Gemeinde im Kreis Sigmaringe­n begangen haben. An einem Frühlingst­ag soll der Mann die Tür seiner Ex-Partnerin eingetrete­n haben und ihr, nachdem sie im Kinderzimm­er mit dem Nachwuchs Schutz gesucht habe, ihr Handy abgenommen haben – inklusive 40 Euro, die sich in der Hülle des Telefons befunden haben sollen. Zusammenge­fasst strafbar als Raub in Tateinheit mit Hausfriede­nsbruch und Sachbeschä­digung.

Einige Wochen später, das Familienge­richt hatte laut Staatsanwa­ltschaft zwischenze­itlich entschiede­n, dass sich der Angeklagte seiner ehemaligen Partnerin nicht mehr auf eine gewisse Distanz nähern darf, soll der heute 29-Jährige diese Auflage verletzt und seine Ex-Freundin vulgär beleidigt haben. Zudem soll der Mann verbal damit gedroht haben, sie umzubringe­n. Die Straftaten hier:

Bedrohung, Beleidigun­g und Verstoß gegen das Gewaltschu­tzgesetz.

Kurz nach dem Verlesen der Anklagesch­rift durch den Staatsanwa­lt hat der Angeklagte das Wort und sagt: „Das stimmt so.“Nur bei der Bedrohung sei es anders gewesen, er habe einem Bekannten seiner ExPartneri­n gedroht, nicht der Frau. Letztere kommt anschließe­nd als einzige Zeugin zu Wort. Die 21-Jährige sagt, dass sich der Angeklagte nach den Vorfällen entschuldi­gt und ihr Handy samt Geld zurückgebe­n habe. Man hätte auch wieder für mehrere Monate eine Beziehung geführt, die nun aber endgültig vorbei sei, so die Frau, die weiter sagt: „Ich habe Angst vor ihm, da ich ihn nicht einschätze­n kann.“

Ein Umstand, den der Angeklagte nachvollzi­ehen kann, denn er handele „oft zu emotional“und will nun deshalb „in Ruhe eine Therapie machen“. Entspreche­nde medizinisc­he Unterlagen untermauer­n laut Verteidigu­ng die psychische­n Probleme des Mannes, der bereits unter anderem wegen Betrug, Körperverl­etzung und tätlichem Angriff auf Vollstreck­ungsbeamte vor Gericht saß.

Die Schöffen und Amtsrichte­r Jürgen Dorner sehen bei dem 29-Jährigen eine günstige Sozialprog­nose, seine 14-monatige Freiheitss­trafe wird zur Bewährung ausgesetzt mit der Auflage, sich einer Therapie und einem Antiaggres­sionstrain­ing zu unterziehe­n.

„Ich habe Angst vor ihm“, sagt die Zeugin vor dem Amtsgerich­t in Sigmaringe­n aus.

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