Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Mit dem Erbe Gutes tun
Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse ermöglicht Ausschüttungen für soziale Zwecke
SIGMARINGEN - Je älter die Menschen werden, desto eher beschäftigen sie sich mit dem Erbe, das sie hinterlassen. Doch was passiert, wenn es keine direkten Nachkommen gibt? Als Angebot hat die Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen als Teil des sogenannten Generationenmanagements, das auch Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung umfasst, vor fünf Jahren eine Stiftergemeinschaft ins Leben gerufen. Die Zahl der Stifter wächst seitdem kontinuierlich. Damit solle ermöglicht werden, mit seinem Erbe Gutes zu bewirken, erklärt Marco Heyn, Vermögens- und Nachlassberater der Kreissparkasse.
Die Situation trete häufig dann auf, wenn es keine Erben gibt, was selten sei, sagt Heyn. Genauso komme es aber vor, dass sich Menschen entscheiden, einen Teil ihres Vermögens nach ihrem Tod an die Stiftergemeinschaft zu übergeben. Durchschnittlich sind das laut Heyn in diesem Fall zehn bis 30 Prozent des Vermögens. „So können die Leute der Region etwas zurückgeben“, sagt er. Genau darin liege auch der Unterschied zu den vielen anderen Stiftungen Deutschlands: Hier könne nicht nur nachvollzogen werden, wo genau das Geld hingeht. Drei Möglichkeiten stehen zur Wahl, sagt Heyn. Wer steuern möchte, wohin ein Teil des Vermögens gespendet wird, könne entweder konkrete Einrichtungen mit gemeinnützigem Hintergrund oder den Zweck angeben, wie Kinderoder Tierwohl. Auch mehrere Zwecke auszuwählen sei möglich. Die dritte Option ist, das Kuratorium wählen zu lassen, dem Heyn Vorschläge macht, wo Bedarf ist. „Das ist ein rollierendes System, das Geld geht nicht immer an eine Einrichtung“, sagt er.
Die Entscheidung für einen bestimmten Zweck hänge häufig mit Schicksalsschlägen zusammen, sagt Heyn: „Wenn der Ehepartner zum Beispiel an einer Krankheit wie Krebs stirbt, wird häufig an Einrichtungen gespendet, die in dieser Richtung forschen. So wollen die Kunden der nächsten Generation Leid ersparen und dem Partner ein Andenken bewahren.“Die meisten Menschen, die sich für die Stiftergemeinschaft entscheiden, seien Rentner. Besonders oft ausgewählt werden auch die Zwecke Kinder- und Tierwohl, so Heyn.
Trotz Start im Jahr 2016 habe die Stiftergemeinschaft eine Anlaufzeit gebraucht, sodass erst vor zwei Jahren etwa 200 000 Euro Kapital erreicht waren. Seitdem habe sich die Zahl der Stifter erhöht, das Kapital liege inzwischen bei über einer Million Euro, 2020 seien 400 000 Euro dazugekommen. Verwaltet wird das Geld von der Deutschen Stiftungstreuhand, wo auch die gewünschten Zwecke der Stifter festgehalten werden. Dort ließen sich auch eigene Namensstiftungen eintragen, um für die Nachwelt in Erinnerung zu bleiben. Doch im Raum Sigmaringen spiele das eine untergeordnete Rolle, sagt Heyn: „Die meisten hier sind bescheiden und machen das anonym.“
Insgesamt 20 Menschen aus dem Kreis Sigmaringen haben bereits beschlossen, nach ihrem Tod ihr Vermögen oder einen Teil davon der Stiftergemeinschaft zu überlassen. Vier Menschen wiederum haben zu Lebzeiten Geld an die Stiftergemeinschaft gegeben, sagt Heyn. Die Beträge seien ganz unterschiedlich, angefangen bei fünfstelligen bis hin zu siebenstelligen Summen.
Dadurch gab es auch bereits Ausschüttungen, die regelmäßig stattfinden müssen. 2020 waren es insgesamt etwa 1300 Euro, zuletzt gingen 1000 Euro an das Kinderheim Haus Nazareth. In diesem
Jahr, so Heyn, werde es noch mehr sein.
Neben der Option, sein Vermögen nach dem Tod an die Stiftergemeinschaft zu übertragen, seien auch Spenden an die Stiftergemeinschaft möglich. Der Betrag werde nicht dem Kapital zugeführt, sagt Heyn, sondern im kommenden Jahr direkt ausgeschüttet. Allerdings könne der Spender hier den Zweck nicht festlegen.