Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Mit dem Erbe Gutes tun

Stiftergem­einschaft der Kreisspark­asse ermöglicht Ausschüttu­ngen für soziale Zwecke

- Von Mareike Keiper

SIGMARINGE­N - Je älter die Menschen werden, desto eher beschäftig­en sie sich mit dem Erbe, das sie hinterlass­en. Doch was passiert, wenn es keine direkten Nachkommen gibt? Als Angebot hat die Landesbank Kreisspark­asse Sigmaringe­n als Teil des sogenannte­n Generation­enmanageme­nts, das auch Testaments­vollstreck­ung und Nachlassve­rwaltung umfasst, vor fünf Jahren eine Stiftergem­einschaft ins Leben gerufen. Die Zahl der Stifter wächst seitdem kontinuier­lich. Damit solle ermöglicht werden, mit seinem Erbe Gutes zu bewirken, erklärt Marco Heyn, Vermögens- und Nachlassbe­rater der Kreisspark­asse.

Die Situation trete häufig dann auf, wenn es keine Erben gibt, was selten sei, sagt Heyn. Genauso komme es aber vor, dass sich Menschen entscheide­n, einen Teil ihres Vermögens nach ihrem Tod an die Stiftergem­einschaft zu übergeben. Durchschni­ttlich sind das laut Heyn in diesem Fall zehn bis 30 Prozent des Vermögens. „So können die Leute der Region etwas zurückgebe­n“, sagt er. Genau darin liege auch der Unterschie­d zu den vielen anderen Stiftungen Deutschlan­ds: Hier könne nicht nur nachvollzo­gen werden, wo genau das Geld hingeht. Drei Möglichkei­ten stehen zur Wahl, sagt Heyn. Wer steuern möchte, wohin ein Teil des Vermögens gespendet wird, könne entweder konkrete Einrichtun­gen mit gemeinnütz­igem Hintergrun­d oder den Zweck angeben, wie Kinderoder Tierwohl. Auch mehrere Zwecke auszuwähle­n sei möglich. Die dritte Option ist, das Kuratorium wählen zu lassen, dem Heyn Vorschläge macht, wo Bedarf ist. „Das ist ein rollierend­es System, das Geld geht nicht immer an eine Einrichtun­g“, sagt er.

Die Entscheidu­ng für einen bestimmten Zweck hänge häufig mit Schicksals­schlägen zusammen, sagt Heyn: „Wenn der Ehepartner zum Beispiel an einer Krankheit wie Krebs stirbt, wird häufig an Einrichtun­gen gespendet, die in dieser Richtung forschen. So wollen die Kunden der nächsten Generation Leid ersparen und dem Partner ein Andenken bewahren.“Die meisten Menschen, die sich für die Stiftergem­einschaft entscheide­n, seien Rentner. Besonders oft ausgewählt werden auch die Zwecke Kinder- und Tierwohl, so Heyn.

Trotz Start im Jahr 2016 habe die Stiftergem­einschaft eine Anlaufzeit gebraucht, sodass erst vor zwei Jahren etwa 200 000 Euro Kapital erreicht waren. Seitdem habe sich die Zahl der Stifter erhöht, das Kapital liege inzwischen bei über einer Million Euro, 2020 seien 400 000 Euro dazugekomm­en. Verwaltet wird das Geld von der Deutschen Stiftungst­reuhand, wo auch die gewünschte­n Zwecke der Stifter festgehalt­en werden. Dort ließen sich auch eigene Namensstif­tungen eintragen, um für die Nachwelt in Erinnerung zu bleiben. Doch im Raum Sigmaringe­n spiele das eine untergeord­nete Rolle, sagt Heyn: „Die meisten hier sind bescheiden und machen das anonym.“

Insgesamt 20 Menschen aus dem Kreis Sigmaringe­n haben bereits beschlosse­n, nach ihrem Tod ihr Vermögen oder einen Teil davon der Stiftergem­einschaft zu überlassen. Vier Menschen wiederum haben zu Lebzeiten Geld an die Stiftergem­einschaft gegeben, sagt Heyn. Die Beträge seien ganz unterschie­dlich, angefangen bei fünfstelli­gen bis hin zu siebenstel­ligen Summen.

Dadurch gab es auch bereits Ausschüttu­ngen, die regelmäßig stattfinde­n müssen. 2020 waren es insgesamt etwa 1300 Euro, zuletzt gingen 1000 Euro an das Kinderheim Haus Nazareth. In diesem

Jahr, so Heyn, werde es noch mehr sein.

Neben der Option, sein Vermögen nach dem Tod an die Stiftergem­einschaft zu übertragen, seien auch Spenden an die Stiftergem­einschaft möglich. Der Betrag werde nicht dem Kapital zugeführt, sagt Heyn, sondern im kommenden Jahr direkt ausgeschüt­tet. Allerdings könne der Spender hier den Zweck nicht festlegen.

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SYMBOLFOTO: DPA Was passiert mit dem eigenen Vermögen nach dem Tod? Eine Option der Kreisspark­asse ist es, das Geld einer Stiftergem­einschaft zu übertragen.

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