Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Gericht kündigt Urteil für den 1. März an
Gammertinger Stalking-Prozess wird bis dahin nichtöffentlich fortgesetzt.
GAMMERTINGEN/HECHINGEN (SeK) - Im Gammertinger StalkingProzess vor dem Landgericht Hechingen ist am Donnerstagmorgen die Öffentlichkeit von der weiteren Hauptverhandlung ausgeschlossen worden. Das Gericht begründete diese Entscheidung mit den Persönlichkeitsrechten sowohl des Angeklagten als auch seines mutmaßlichen Opfers.
Den entsprechenden Antrag stellte die Verteidigerin des 29-Jährigen. Im weiteren Verlauf der Verhandlung werde es ausführlich um die Persönlichkeitsstruktur ihres Mandanten gehen, sagte sie. Aber auch die Frau, die Opfer der massiven Nachstellung wurde, werde Auskunft über sich selbst und ihr Verhältnis zum Angeklagten geben.
Der vorsitzende Richter Hannes Breucker gab dem Antrag der
Rechtsanwältin statt. Er verwies unter anderem darauf, dass der Beschuldigte forensisch-psychiatrisch begutachtet werde und derzeit in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht sei. Vor diesem Hintergrund nehme fortan auch der psychiatrische Sachverständige Dr. Peter Winkler an der Verhandlung teil. „Es gibt aber kein überwiegendes öffentliches Interesse am gesundheitlichen Zustand des Angeklagten“, sagte Breucker. Auch der Richter erwähnte die Rolle der Geschädigten. Diese leide offenbar heute noch massiv unter dem, was ihr zugestoßen ist. Das spreche ebenfalls dafür, die Öffentlichkeit für den weiteren Verlauf der Hauptverhandlung auszuschließen.
Dem 29-jährigen Angeklagten aus Hechingen wird vorgeworfen, eine Gammertingerin seit Frühjahr 2019 immer wieder massiv beleidigt und bedroht zu haben. Unter anderem soll er sie mit Whatsapp-Nachrichten, Sprachnachrichten und Anrufen terrorisiert haben. Ihren Höhepunkt erreichte die massive Nachstellung im August 2020. Innerhalb von nur zwei Wochen soll der Beschuldigte seinem Opfer 3000 beleidigende Nachrichten geschickt haben. Mit beleidigenden Schmierereien in der Gammertinger Kernstadt soll er an nur zwei Tagen Sachschaden in Höhe von mehr als 20 000 Euro angerichtet haben. Ein vom Amtsgericht Sigmaringen verhängtes Kontaktverbot ignorierte er. Auch eine siebenmonatige Gefängnisstrafe zeigte keine nachhaltige Wirkung.
Seit Montag muss sich der 29-Jährige deshalb vor dem Landgericht verantworten. Das Urteil will Hannes Breucker am Montag, 1. März, verkünden.