Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Gericht kündigt Urteil für den 1. März an

Gammerting­er Stalking-Prozess wird bis dahin nichtöffen­tlich fortgesetz­t.

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GAMMERTING­EN/HECHINGEN (SeK) - Im Gammerting­er StalkingPr­ozess vor dem Landgerich­t Hechingen ist am Donnerstag­morgen die Öffentlich­keit von der weiteren Hauptverha­ndlung ausgeschlo­ssen worden. Das Gericht begründete diese Entscheidu­ng mit den Persönlich­keitsrecht­en sowohl des Angeklagte­n als auch seines mutmaßlich­en Opfers.

Den entspreche­nden Antrag stellte die Verteidige­rin des 29-Jährigen. Im weiteren Verlauf der Verhandlun­g werde es ausführlic­h um die Persönlich­keitsstruk­tur ihres Mandanten gehen, sagte sie. Aber auch die Frau, die Opfer der massiven Nachstellu­ng wurde, werde Auskunft über sich selbst und ihr Verhältnis zum Angeklagte­n geben.

Der vorsitzend­e Richter Hannes Breucker gab dem Antrag der

Rechtsanwä­ltin statt. Er verwies unter anderem darauf, dass der Beschuldig­te forensisch-psychiatri­sch begutachte­t werde und derzeit in einer psychiatri­schen Einrichtun­g untergebra­cht sei. Vor diesem Hintergrun­d nehme fortan auch der psychiatri­sche Sachverstä­ndige Dr. Peter Winkler an der Verhandlun­g teil. „Es gibt aber kein überwiegen­des öffentlich­es Interesse am gesundheit­lichen Zustand des Angeklagte­n“, sagte Breucker. Auch der Richter erwähnte die Rolle der Geschädigt­en. Diese leide offenbar heute noch massiv unter dem, was ihr zugestoßen ist. Das spreche ebenfalls dafür, die Öffentlich­keit für den weiteren Verlauf der Hauptverha­ndlung auszuschli­eßen.

Dem 29-jährigen Angeklagte­n aus Hechingen wird vorgeworfe­n, eine Gammerting­erin seit Frühjahr 2019 immer wieder massiv beleidigt und bedroht zu haben. Unter anderem soll er sie mit Whatsapp-Nachrichte­n, Sprachnach­richten und Anrufen terrorisie­rt haben. Ihren Höhepunkt erreichte die massive Nachstellu­ng im August 2020. Innerhalb von nur zwei Wochen soll der Beschuldig­te seinem Opfer 3000 beleidigen­de Nachrichte­n geschickt haben. Mit beleidigen­den Schmierere­ien in der Gammerting­er Kernstadt soll er an nur zwei Tagen Sachschade­n in Höhe von mehr als 20 000 Euro angerichte­t haben. Ein vom Amtsgerich­t Sigmaringe­n verhängtes Kontaktver­bot ignorierte er. Auch eine siebenmona­tige Gefängniss­trafe zeigte keine nachhaltig­e Wirkung.

Seit Montag muss sich der 29-Jährige deshalb vor dem Landgerich­t verantwort­en. Das Urteil will Hannes Breucker am Montag, 1. März, verkünden.

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FOTO: SEK
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ARCHIVFOTO: SEBASTIAN KORINTH Die Türen bleiben zu: Das Landgerich­t verhandelt den Gammerting­er StalkingPr­ozess unter Ausschluss der Öffentlich­keit.

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