Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
53 Grundstücke für Ertinger Bauherren
Bis Ende des Jahres muss Satzungsbeschluss für Bebauungsplan „Gruber II“erfolgen
RIEDLINGEN - Nachdem im Hauptort derzeit keine Wohnbauplätze zur Verfügung stehen, ist es das Bestreben der Gemeinde Ertingen, die Schaffung neuer Wohngebiete voranzutreiben. Im beschleunigten Verfahren ist der Bebauungsplan „Gruber II“auf den Weg gebracht worden. Der Planentwurf mit einem Areal von 3,73 Hektar weist 53 Grundstücke aus, die zum Teil auch mit Mehrfamilienund Reihenhäusern bebaut werden können.
Am 29. April 2019 wurde das Planungsbüro Sieber beauftragt, den Bebauungsplan „Gruber II“in Ertingen auf den Weg zu bringen. Mit Beschluss vom 14. Oktober 2019 wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst, um damit auch eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. In der jüngsten Gemeinderatssitzung lagen nun die Stellungnahmen hauptsächlich von Behörden vor, die in den Bebauungsplan aufgenommen und vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen wurden. Somit kann nun der Entwurf zum Bebauungsplan „Gruber II“und die örtlichen Bauvorschriften öffentlich ausgelegt werden. Nach dieser Öffentlichkeitsbeteiligung muss aufgrund von Paragraf 13b des Baugesetzbuchs der Satzungsbeschluss bis Ende des Jahres erfolgen, um dann auch in die Erschließungsplanung einsteigen zu können.
Relevante Stellungnahmen zur Abwägung gingen unter anderem von der Denkmalpflege ein. Nördlich des Plangebiets liege der Rauhe Lehen, ein eiszeitlicher Grabhügel. In seinem Umfeld sei mit weiteren vorgeschichtlichen Bestattungen und vermutlich auch mit einer zeitgleichen Siedlung zu rechnen, was als entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan mit aufgenommen wird. Das Landwirtschaftsamt weist in dem geplanten Gebiet auf die überwiegend landbauwürdigen Flächen hin, die für den ökonomischen Landbau wichtig und für die landwirtschaftliche Nutzung vorzubehalten seien. Man bitte um eine Alternativprüfung des Standorts und verweist auf den Innenbereich von Ertingen, wo genügend Baulücken vorhanden seien. Gemeinderat Armin Höninger sagt zur innerstädtischen Bauentwicklung
Ertingens: „Ich glaube, gerade hierzu weiß beim Landwirtschaftsamt die eine Hand nicht, was die andere tut.“In der Begründung verweist die Verwaltung darauf, dass man sich hierüber genügend Gedanken gemacht habe. Der Bereich des vorgesehenen Baugebiets sei zudem schon seit Jahren für eine Wohnbebauung vorgesehen. Alternativen zum Gebiet „Gruber II“sehe die Gemeinde Ertingen nicht. Die Erreichbarkeit der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen werde im Rahmen der Planung berücksichtigt. Auch finde die Anregung zur verdichteten Bauweise Berücksichtigung, da Flächen für Mehrfamilienhäuser vorgesehen sind und auch Doppelhäuser im Entwurf Platz finden.
In dem Planentwurf, den Andreas Eppinger vom Büro Sieber Consulting dem Gemeinderat vortrug, sind 53 bebaubare Grundstücksflächen ausgewiesen. 42 Bauplätze sind für Einfamilienhäuser vorgesehen. Die Grundstücksfläche geht hier von 430 bis 800 Quadratmetern. Acht Grundstücke sind für die Bebauung mit acht Doppelhäusern mit einer Grundstücksfläche von 300 bis 400 Quadratmetern vorgesehen. Dazu kommen noch drei Baugrundstücke mit einer Fläche von je 720 Quadratmetern, auf denen Mehrfamilienhäuser gebaut werden sollen. Man habe bei diesem Bebauungsplan vor allem auf viel Flexibilität geschaut, so der Planer. Zum einen betrifft dies die Art der Häuser und auch die verschiedenen Dachausformungen. „Damit Sie nicht später immer wieder nachbessern müssen“, erklärte Andreas Eppinger. Vonseiten des Gemeinderats wurde dazu noch die Höhe des Sichtschutzes in dem neuen Baugebiet in den Planentwurf aufgenommen. So darf zum Beispiel die Einfriedung im Bereich der Sichtfelder nur 80 Zentimeter betragen. Der Sichtschutz zur Straße muss 50 Zentimeter ins Grundstück zurückversetzt sein und darf in der Höhe nicht mehr als 1,5 Meter betragen.
Festgelegt hat sich der Gemeinderat auch auf drei Straßennamen im vorgesehenen Baugebiet und hat sie den einzelnen Straßenzügen gleich zugeordnet. So wird es im Gebiet „Gruber II“künftig einen Gruberweg, einen Burgunderweg und einen Keltenweg geben.