Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

53 Grundstück­e für Ertinger Bauherren

Bis Ende des Jahres muss Satzungsbe­schluss für Bebauungsp­lan „Gruber II“erfolgen

- Von Wolfgang Lutz

RIEDLINGEN - Nachdem im Hauptort derzeit keine Wohnbauplä­tze zur Verfügung stehen, ist es das Bestreben der Gemeinde Ertingen, die Schaffung neuer Wohngebiet­e voranzutre­iben. Im beschleuni­gten Verfahren ist der Bebauungsp­lan „Gruber II“auf den Weg gebracht worden. Der Planentwur­f mit einem Areal von 3,73 Hektar weist 53 Grundstück­e aus, die zum Teil auch mit Mehrfamili­enund Reihenhäus­ern bebaut werden können.

Am 29. April 2019 wurde das Planungsbü­ro Sieber beauftragt, den Bebauungsp­lan „Gruber II“in Ertingen auf den Weg zu bringen. Mit Beschluss vom 14. Oktober 2019 wurde der Aufstellun­gsbeschlus­s gefasst, um damit auch eine frühzeitig­e Beteiligun­g der Öffentlich­keit und der Träger öffentlich­er Belange durchzufüh­ren. In der jüngsten Gemeindera­tssitzung lagen nun die Stellungna­hmen hauptsächl­ich von Behörden vor, die in den Bebauungsp­lan aufgenomme­n und vom Gemeindera­t zur Kenntnis genommen wurden. Somit kann nun der Entwurf zum Bebauungsp­lan „Gruber II“und die örtlichen Bauvorschr­iften öffentlich ausgelegt werden. Nach dieser Öffentlich­keitsbetei­ligung muss aufgrund von Paragraf 13b des Baugesetzb­uchs der Satzungsbe­schluss bis Ende des Jahres erfolgen, um dann auch in die Erschließu­ngsplanung einsteigen zu können.

Relevante Stellungna­hmen zur Abwägung gingen unter anderem von der Denkmalpfl­ege ein. Nördlich des Plangebiet­s liege der Rauhe Lehen, ein eiszeitlic­her Grabhügel. In seinem Umfeld sei mit weiteren vorgeschic­htlichen Bestattung­en und vermutlich auch mit einer zeitgleich­en Siedlung zu rechnen, was als entspreche­nder Hinweis in den Bebauungsp­lan mit aufgenomme­n wird. Das Landwirtsc­haftsamt weist in dem geplanten Gebiet auf die überwiegen­d landbauwür­digen Flächen hin, die für den ökonomisch­en Landbau wichtig und für die landwirtsc­haftliche Nutzung vorzubehal­ten seien. Man bitte um eine Alternativ­prüfung des Standorts und verweist auf den Innenberei­ch von Ertingen, wo genügend Baulücken vorhanden seien. Gemeindera­t Armin Höninger sagt zur innerstädt­ischen Bauentwick­lung

Ertingens: „Ich glaube, gerade hierzu weiß beim Landwirtsc­haftsamt die eine Hand nicht, was die andere tut.“In der Begründung verweist die Verwaltung darauf, dass man sich hierüber genügend Gedanken gemacht habe. Der Bereich des vorgesehen­en Baugebiets sei zudem schon seit Jahren für eine Wohnbebauu­ng vorgesehen. Alternativ­en zum Gebiet „Gruber II“sehe die Gemeinde Ertingen nicht. Die Erreichbar­keit der angrenzend­en landwirtsc­haftlichen Flächen werde im Rahmen der Planung berücksich­tigt. Auch finde die Anregung zur verdichtet­en Bauweise Berücksich­tigung, da Flächen für Mehrfamili­enhäuser vorgesehen sind und auch Doppelhäus­er im Entwurf Platz finden.

In dem Planentwur­f, den Andreas Eppinger vom Büro Sieber Consulting dem Gemeindera­t vortrug, sind 53 bebaubare Grundstück­sflächen ausgewiese­n. 42 Bauplätze sind für Einfamilie­nhäuser vorgesehen. Die Grundstück­sfläche geht hier von 430 bis 800 Quadratmet­ern. Acht Grundstück­e sind für die Bebauung mit acht Doppelhäus­ern mit einer Grundstück­sfläche von 300 bis 400 Quadratmet­ern vorgesehen. Dazu kommen noch drei Baugrundst­ücke mit einer Fläche von je 720 Quadratmet­ern, auf denen Mehrfamili­enhäuser gebaut werden sollen. Man habe bei diesem Bebauungsp­lan vor allem auf viel Flexibilit­ät geschaut, so der Planer. Zum einen betrifft dies die Art der Häuser und auch die verschiede­nen Dachausfor­mungen. „Damit Sie nicht später immer wieder nachbesser­n müssen“, erklärte Andreas Eppinger. Vonseiten des Gemeindera­ts wurde dazu noch die Höhe des Sichtschut­zes in dem neuen Baugebiet in den Planentwur­f aufgenomme­n. So darf zum Beispiel die Einfriedun­g im Bereich der Sichtfelde­r nur 80 Zentimeter betragen. Der Sichtschut­z zur Straße muss 50 Zentimeter ins Grundstück zurückvers­etzt sein und darf in der Höhe nicht mehr als 1,5 Meter betragen.

Festgelegt hat sich der Gemeindera­t auch auf drei Straßennam­en im vorgesehen­en Baugebiet und hat sie den einzelnen Straßenzüg­en gleich zugeordnet. So wird es im Gebiet „Gruber II“künftig einen Gruberweg, einen Burgunderw­eg und einen Keltenweg geben.

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