Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Verlängerung der Ausgangssperre über Mittwoch hinaus ist unklar
Landratsamt Ravensburg müsste Voraussetzungen dann erneut prüfen
RAVENSBURG (len) - Die nächtliche Ausgangssperre im Kreis Ravensburg endet automatisch am Mittwoch um 24 Uhr. Ob es danach eine erneute Verfügung über eine Ausgangssperre gibt, war am Montagnachmitag noch unklar. Das hängt nicht allein von der Sieben-Tage-Inzidenz ab, wie die Sprecherin des Landratsamtes, Selina Nußbaumer, erklärt.
Die nächtliche Ausgangssperre kann in lokalen Corona-Hotspots verhängt werden, wo die Sieben-Tage-Inzidenz stabil über 50 liegt. Der Wert gibt an, wie viele Menschen pro 100 000 Einwohnern sich innerhalb einer Woche mit dem Coronavirus infiziert haben, und ist am Sonntagnachmittag nach Angaben des Landesgesundheitsamtes im Kreis Ravensburg erneut unter 50 gerutscht (49,4). Am Freitag lag er zum ersten Mal seit Monaten unter dieser Schwelle (48), am Samstag wieder leicht darüber (50,1). Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz, die das
Landesgesundheitsamt ermittelt, an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 liegen, wird die nächtliche Ausgangssperre schon vorzeitig aufgehoben, wie Nußbaumer mitteilt. Das könnte frühestens am Dienstagabend der Fall sein. „Wir beobachten die Werte täglich und handeln bei Vorliegen der Voraussetzungen entsprechend“, so Nußbaumer.
Zur Frage, ob im Umkehrschluss die nächtliche Ausgangssperre verlängert wird, falls der Inzidenzwert bis Mittwoch nicht unter 50 liegt, erklärt sie: Es gebe keinen Automatismus, wonach bei einer Inzidenz über 50 eine Ausgangssperre zu verhängen ist. „Ob eine Verlängerung der Allgemeinverfügung angemessen und notwendig ist, muss dann neu geprüft werden.“
Nach Maßgabe des Sozialministeriums in Baden-Württemberg muss zusätzlich zur Inzidenz über 50 ein diffuses Infektionsgeschehen gegeben sein. Davon spricht man, wenn ein Anstieg der Infektionen nicht genau einer Quelle zugeordnet werden kann. Außerdem muss das zuständige Gesundheitsamt „eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus“erkennen.
Das Sozialministerium weist darauf hin, dass Ausgangsbeschränkungen nach dem Willen des Bundesgesetzgebers nur das letzte Mittel zur Pandemiebekämpfung sein dürften. Die regionalen Gesundheitsämter müssen seit 10. Februar selbst über das nächtliche Ausgangsverbot entscheiden. Im Kreis Ravensburg wurde die Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr zum 12. Februar um 0 Uhr erlassen und bis zum 17. Februar, 24 Uhr, beschränkt. Zuvor hatte rund zwei Monate lang eine landesweit gültige Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr gegolten – diese hat jedoch der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Anfang Februar aufgrund mangelnder Verhältnismäßigkeit gekippt.