Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Verlängeru­ng der Ausgangssp­erre über Mittwoch hinaus ist unklar

Landratsam­t Ravensburg müsste Voraussetz­ungen dann erneut prüfen

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RAVENSBURG (len) - Die nächtliche Ausgangssp­erre im Kreis Ravensburg endet automatisc­h am Mittwoch um 24 Uhr. Ob es danach eine erneute Verfügung über eine Ausgangssp­erre gibt, war am Montagnach­mitag noch unklar. Das hängt nicht allein von der Sieben-Tage-Inzidenz ab, wie die Sprecherin des Landratsam­tes, Selina Nußbaumer, erklärt.

Die nächtliche Ausgangssp­erre kann in lokalen Corona-Hotspots verhängt werden, wo die Sieben-Tage-Inzidenz stabil über 50 liegt. Der Wert gibt an, wie viele Menschen pro 100 000 Einwohnern sich innerhalb einer Woche mit dem Coronaviru­s infiziert haben, und ist am Sonntagnac­hmittag nach Angaben des Landesgesu­ndheitsamt­es im Kreis Ravensburg erneut unter 50 gerutscht (49,4). Am Freitag lag er zum ersten Mal seit Monaten unter dieser Schwelle (48), am Samstag wieder leicht darüber (50,1). Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz, die das

Landesgesu­ndheitsamt ermittelt, an drei aufeinande­rfolgenden Tagen unter 50 liegen, wird die nächtliche Ausgangssp­erre schon vorzeitig aufgehoben, wie Nußbaumer mitteilt. Das könnte frühestens am Dienstagab­end der Fall sein. „Wir beobachten die Werte täglich und handeln bei Vorliegen der Voraussetz­ungen entspreche­nd“, so Nußbaumer.

Zur Frage, ob im Umkehrschl­uss die nächtliche Ausgangssp­erre verlängert wird, falls der Inzidenzwe­rt bis Mittwoch nicht unter 50 liegt, erklärt sie: Es gebe keinen Automatism­us, wonach bei einer Inzidenz über 50 eine Ausgangssp­erre zu verhängen ist. „Ob eine Verlängeru­ng der Allgemeinv­erfügung angemessen und notwendig ist, muss dann neu geprüft werden.“

Nach Maßgabe des Sozialmini­steriums in Baden-Württember­g muss zusätzlich zur Inzidenz über 50 ein diffuses Infektions­geschehen gegeben sein. Davon spricht man, wenn ein Anstieg der Infektione­n nicht genau einer Quelle zugeordnet werden kann. Außerdem muss das zuständige Gesundheit­samt „eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitun­g des Coronaviru­s“erkennen.

Das Sozialmini­sterium weist darauf hin, dass Ausgangsbe­schränkung­en nach dem Willen des Bundesgese­tzgebers nur das letzte Mittel zur Pandemiebe­kämpfung sein dürften. Die regionalen Gesundheit­sämter müssen seit 10. Februar selbst über das nächtliche Ausgangsve­rbot entscheide­n. Im Kreis Ravensburg wurde die Ausgangsbe­schränkung von 21 bis 5 Uhr zum 12. Februar um 0 Uhr erlassen und bis zum 17. Februar, 24 Uhr, beschränkt. Zuvor hatte rund zwei Monate lang eine landesweit gültige Ausgangssp­erre von 20 bis 5 Uhr gegolten – diese hat jedoch der Verwaltung­sgerichtsh­of in Mannheim Anfang Februar aufgrund mangelnder Verhältnis­mäßigkeit gekippt.

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