Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Land erhöht Mittel für Sportförderung
In den Jahren 2022 bis 2026 stehen 130 Millionen zusätzlich zur Verfügung
STUTTGART (sz/mac) - Das Land Baden-Württemberg stockt die Mittel des Landes für den Sport in den kommenden fünf Jahren auf. Der zum Jahresende 2021 auslaufende Solidarpakt Sport wurde bis 2026 verlängert. Das Fördervolumen wird von bislang jährlich rund 87,5 Millionen Euro auf dann rund 105,5 Millionen Euro aufgestockt. Damit will der Württembergische Landessportbund (WLSB) helfen, den organisierten, gemeinnützigen Sport im Land finanziell so aufzustellen, dass er gute Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung bekommt. Auch um seine vielfältigen und zunehmenden Aufgaben weiterhin bewältigen zu können.
Mit diesen strukturellen Mitteln soll unter anderem das gesamte Handlungsfeld des Leistungssports gefördert und deutlich gestärkt werden. Die Mittel für die Bezuschussung der nebenberuflichen Übungsleiter sollen ebenfalls erhöht werden. Zudem wird eine einmalige Förderung für den Bau und die Sanierung des Vereinssportstättenbaus in Höhe von 40 Millionen Euro festgeschrieben. Über die Laufzeit des Solidarpakts Sport IV von 2022 bis 2026 werden dem Sport insgesamt 130 Millonen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Die Umsetzung sei ein zentrales Anliegen von Verhandlungsführerin Elvira Menzer-Haasis gewesen, heißt es in einer Pressemitteilung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB). Neben den sportfachlichen Aufgaben würdigt das Land den großen gesellschaftspolitischen Beitrag der Sportvereine und Sportverbände im Land mit seinen gestrigen Zusagen.
„Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzaufwendungen bezüglich der Pandemie ist die jetzige Aufstockung des Fördervolumens sowie die
Planungssicherheit ein ganz starkes Signal des Landes Baden-Württemberg für den Sport. Wie bedeutsam Sporttreiben und gelebte Gemeinschaft im Verein für die Bürger in unserem Bundesland sind, haben uns in ungeahnter Schärfe die letzten zwölf Monate vor Augen geführt, als das Sporttreiben lange nicht möglich war und nach wie vor nicht ist“, sagt Präsidentin Elvira Menzer-Haasis. „Das Verhandlungsergebnis trägt der außergewöhnlichen Arbeit unserer Sportvereine und –verbände im Land Rechnung. Es ist zudem Ausdruck der engen, verlässlichen Partnerschaft von Landessportverband (LSVBW) und dem Land!“, sagt die Präsidentin weiter.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann zeigte sich nach der Einigung zufrieden: „Sport ist ein zentrales Bindeglied in unserer Gesellschaft. Im Breitensport sind Millionen Bürgerinnen und Bürger in tausenden von Sportvereinen aktiv, viele von ihnen engagieren sich ehrenamtlich und versuchen auch in der Pandemie mit großem Einsatz Angebote wie etwa Online-Kurse anzubieten. Wir alle spüren, wie sehr uns das in diesen Zeiten fehlt. Umso mehr bin ich froh, dass wir nun die klare Botschaft an alle Sportvereine im Land senden: Eure Arbeit ist unverzichtbar.“
Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann meinte: „Das starke Verhandlungsergebnis ist ein wichtiges Zeichen an den Sport. Wir stehen zu unseren Sportverbänden und Sportvereinen und schaffen mit dem neuen Solidarpakt Planungssicherheit. Es ist ebenso richtig wie wichtig, dass wir einerseits die strukturelle Unterstützung erhöhen und andererseits ein einmaliges Sonderprogramm in Höhe von 40 Mio. Euro auflegen, um den Antragsstau bei Erhalt und Weiterentwicklung der Vereinssportstätten abzubauen.“
Über die Finanzierung von überregional bedeutsamen Sportstätten soll eine Entscheidung im Rahmen künftiger Haushaltsberatungen getroffen werden. Der LSVBW und das
Sportministerium werden hierzu den Bedarf ermitteln. Das Land wird eine Erhöhung beim kommunalen Sportstättenbau zudem in die gemeinsame Finanzkommission einbringen.
Finanzministerin Edith Sitzmann sagt: „Sport tut körperlich und seelisch gut und er bringt Menschen zusammen. Diese besondere Kraft hat ihm selbst Corona nicht nehmen können. Doch die Arbeit der Sportvereine und -verbände wurde durch die Pandemie enorm erschwert. Deshalb war es wichtig, dass wir sie mit Hilfsprogrammen und steuerlichen Erleichterungen unterstützen.“
Die Einigung über die genannten Fördersummen des Solidarpakts Sport IV stehen unter Vorbehalt der erforderlichen Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers.