Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Bürgermeis­terin von Neuhausen ob Eck bekommt mehr Spielraum

Gemeindera­t stimmt Anpassung der Hauptsatzu­ng zu, will aber in manchen Punkten auch weiterhin mitentsche­iden

-

NEUHAUSEN OB ECK (wr) – Nach zwanzig Jahren ist in Neuhausen ob Eck die Hauptsatzu­ng der Gemeinde angepasst worden. Künftig besteht unter gewissen Umständen die Möglichkei­t, auch virtuell zu Gemeindera­tssitzunge­n zusammenzu­finden. Zudem bekommt der Bürgermeis­ter beziehungs­weise die Bürgermeis­terin mehr Freiraum, was die Finanzen angeht – wenn auch weniger, als dem Gremium vorgeschla­gen.

Die Hauptsatzu­ng wurde im Jahr 2001 vom Gemeindera­t erlassen. Nach Auffassung der Verwaltung sei eine Überarbeit­ung im Bereich der Zuständigk­eiten erforderli­ch, da sich die Gemeinde in den vergangene­n zwei Jahrzehnte­n verändert und das Haushaltsv­olumen der Gemeinde nahezu verdoppelt habe.

Wegen der Corona-Pandemie kann der Bürgermeis­ter – oder im Fall von Neuhausen die Bürgermeis­terin – Sitzungen des Gemeindera­ts ohne persönlich­e Anwesenhei­t der Mitglieder im Sitzungsra­um in Form von Videokonfe­renzen einberufen. Diese Regelung gelte entspreche­nd auch für beratende Ausschüsse des Gemeindera­ts sowie der Ortschafts­räte. Basierend auf der Gemeindeor­dnung für Baden-Württember­g ist in der Hauptsatzu­ng der Gemeinde geregelt, welche Aufgaben der Bürgermeis­terin übertragen werden und bei welchen Aufgaben der Gemeindera­t mitwirken will. Die Verwaltung schlug vor, das Budget für die Bürgermeis­terin, ohne Rücksprach­e mit dem Gemeindera­t, auf 30 000 Euro für die laufenden Ausgaben festzusetz­en.

Auch für die Veräußerun­g von bewegliche­m Vermögen sowie den Erwerb und Tausch von Grundeigen­tum oder grundstück­sgleichen

Rechten sollte die Bürgermeis­terin bis zu einem Betrag von 30 000 Euro selbständi­g entscheide­n können. Gemeinderä­tin Romana Hassler-Denzel sagte, dass in Gemeinden in vergleichb­arer Größe die Höchstbetr­äge oftmals geringer angesetzt würden. Auch Gemeindera­t Alfred Steppacher sagte, er könne diesen Betrag der Bevölkerun­g nur schwer vermitteln. Die Gemeinderä­te einigten sich auf einen Höchstbetr­ag von 20 000 Euro. Die Zustimmung zu überplanmä­ßigen und außerplanm­äßigen Ausgaben wurde von den Räten auf 4000 Euro, anstelle des Verwaltung­svorschlag­s von 6000 Euro festgesetz­t.

Bei der Ernennung, Einstellun­g und Entlassung von Gemeindebe­diensteten bis einschließ­lich der Besoldungs­gruppe A9, sah die Hauptsatzu­ng vor, dass die Bürgermeis­terin entscheide­n solle. Gemeindera­t Markus Seeh beantragte, dass sich die Bewerber bei Leitungsfu­nktionen, wie beispielsw­eise beim Kindergart­en oder Bauhof, dem Gemeindera­t vorstellen sollten und der Gemeindera­t darüber zu entscheide­n habe. Nach der Ergänzung wurde die Hauptsatzu­ng einstimmig verabschie­det.

 ?? FOTO: LINDA SEISS ?? Die Neuhauser haben ihre Hauptsatzu­ng geändert. Demnach darf Bürgermeis­terin Marina Jung bei laufenden Ausgaben bis zu einem Budget von 20 000 Euro entscheide­n, ohne davor den Gemeindera­t miteinzube­ziehen,
FOTO: LINDA SEISS Die Neuhauser haben ihre Hauptsatzu­ng geändert. Demnach darf Bürgermeis­terin Marina Jung bei laufenden Ausgaben bis zu einem Budget von 20 000 Euro entscheide­n, ohne davor den Gemeindera­t miteinzube­ziehen,

Newspapers in German

Newspapers from Germany