Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

CSU-Politiker Nüßlein unter Bestechung­sverdacht

Durchsuchu­ngen in Büros des Abgeordnet­en aus Neu-Ulm – Fall betrifft Ankauf von Corona-Atemschutz­masken

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BERLIN/MÜNCHEN (dpa) - Die Staatsanwa­ltschaft München ermittelt gegen den Neu-Ulmer Bundestags­abgeordnet­en Georg Nüßlein (Foto: imago images). Im Verfahren gegen den CSU-Politiker und einen weiteren Beschuldig­ten geht es laut der Behörde auch um den Anfangsver­dacht der Bestechlic­hkeit und Bestechung von Mandatsträ­gern im Zusammenha­ng mit dem Ankauf von Corona-Atemschutz­masken. Im

Rahmen dieses Ermittlung­sverfahren­s seien 13 Objekte in Deutschlan­d und in Liechtenst­ein durchsucht und Beweismitt­el sichergest­ellt worden. Diese würden nun ausgewerte­t. Weitere Angaben könnten derzeit nicht gemacht werden, hieß es. „Auf die im strafrecht­lichen Ermittlung­sverfahren geltende Unschuldsv­ermutung wird ausdrückli­ch hingewiese­n.“Allein in Bayern waren mehr als 30 Beamte im Einsatz. Nüßlein selbst reagierte am Donnerstag trotz mehrerer Anfragen nicht und verzichtet­e auf eine Stellungna­hme.

Der Bundestag hatte am Vormittag zunächst seine Abgeordnet­enimmunitä­t aufgehoben und damit erst den Vollzug der gerichtlic­hen Durchsuchu­ngs- und Beschlagna­hmebeschlü­sse möglich gemacht. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Der CSU-Politiker gehört dem Bundestag seit 2002 an. Er vertritt den Wahlkreis Neu-Ulm. Seit 2014 ist er stellvertr­etender Vorsitzend­er der Unionsfrak­tion. Der 51-Jährige kümmert sich schwerpunk­tmäßig um die Themen Umwelt, Naturschut­z, Gesundheit, Wirtschaft und Energie.

KARLSRUHE (AFP) - Die Bundesanwa­ltschaft wirft einem Mitarbeite­r einer für das Parlament tätigen Firma sogenannte Agententät­igkeit vor. Der Mann, Jens F., soll Dateien mit Grundrisse­n aus dem Bundestag an den russischen Militärgeh­eimdienst GRU übergeben haben, wie die Anklagebeh­örde am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Der deutsche Staatsbürg­er soll sich deshalb vor dem Berliner Kammergeri­cht verantwort­en müssen. Spätestens zwischen Ende Juli und Anfang September 2017 habe F. sich „aus eigenem Antrieb“dazu entschloss­en, diese Informatio­nen an russische Geheimdien­ste weiterzuge­ben, erklärte die Bundesanwa­ltschaft. Weitere Einzelheit­en zu dem Fall nannte die Anklagebeh­örde nicht.

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