Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Verkehrsverbund Naldo erstattet Monatskarten
Kulanzregelungen in der Corona-Pandemie – Raten werden nicht abgebucht
REGION (sz) - Das Land BadenWürttemberg ersetzt Eltern und Schülern im April die Monatsbeiträge für Schülermonatskarten und Abo 25. Naldo-Abokunden profitieren im April zudem vom BW-Treuebonus. Der Verkehrsverbund Naldo wird dank einer erneuten Finanzierung durch das Land Baden-Württemberg folgende Erstattung von Elternbeiträgen bei Naldo-Schülerkarten vornehmen. Diese Regelung hat der Verkehrsverbund erst kürzlich in enger Abstimmung mit den Naldo-Landkreisen und den Verkehrsunternehmen getroffen.
Schülermonatskarten im „Schülerlistenverfahren“(Bezug über die Schule oder über ein Schülerlistencenter): Für alle Schüler, die die Naldo-Schülermonatskarte für März 2021 behalten haben, wird die Rate für die Schülermonatskarte des Monats April nicht abgebucht. Wegen der Corona-Pandemie war es einigen Schulen bislang nicht möglich, ihren Schülern bis 10. März die neuen März-Fahrkarten auszuhändigen. Die geplante Erstattung des Monats April kann in diesen Fällen nur dann erfolgen, wenn die Schüler ihre Fahrkarten bis spätestens 10. März abholen oder die Schule bis dahin schriftlich von den Eltern den Auftrag erhält, keine Rückgabe der März-Schülermonatskarte zu veranlassen.
Abo 25 : Für Abos 25, die über die Schule ausgegeben werden oder Schüler mittels Direktversand erhalten, wird die Monatsrate für den Monat April 2021 nicht abgebucht. Dies gilt auch für Schüler, die das Abo 25 der Preisstufen 11 und 12 (Stadttarife Tübingen und Rottenburg) über die Stadtwerke Tübingen beziehen.
BW-Treubonus für alle anderen Naldo-Abokunden: Die finanzielle Unterstützung des Landes BadenWürttemberg macht es darüber hinaus möglich, dass Naldo allen anderen rund 17 000 Abokunden den Treuebonus weiterreichen kann. Abokunden mit monatlicher Zahlweise wird Naldo für den Monat April 2021 nur die Hälfte des monatlichen Abobetrags abbuchen. Abokunden mit jährlicher Zahlweise erhalten eine Erstattung von 1/24 ihres Jahresbetrags. Voraussetzung in beiden Fällen ist, dass die Abokunden den Monat März bezogen haben. Vom Bonus profitieren Abokunden, die Jahres-Abos, 9-Uhr-Jahres-Abos, Eltern-Spar-Karten, Senioren-Abos oder Job-Tickets über eines der drei Naldo-Abocenter beziehen. Den Bonus erhalten zudem all diejenigen Abo-25-Kunden, die keine Erstattung von Elternbeiträgen erhalten haben.
Verlängerte Rückgabefrist von Naldo-Schülermonatskarten im Schülerlistenverfahren für den Monat März 2021: Da derzeit unklar ist, wie schnell der Präsenzunterricht an den Schulen im Naldo wieder aufgenommen werden kann, hat der Verkehrsverbund in enger Abstimmung mit den Landkreisen und den Verkehrsunternehmen für Naldo-Schülermonatskarten im „Schülerlistenverfahren“die Rückgabefrist für den Monat März verlängert. Normalerweise müssten die März-Fahrkarten bis spätestens 28. Februar bei der Schule abgegeben werden, damit keine Berechnung des Monats erfolgt. Die Rückgabefrist wird jedoch nun bis einschließlich 10. März verlängert. Die Rückgabe solcher Schülermonatskarten ist immer nur bei der jeweiligen Schule beziehungsweise bei postalischer Zustellung an den Schüler auch beim jeweiligen Schülerlistencenter möglich. Nur dann erfolgt keine Abbuchung des Elternbeitrags für den Monat März. Naldo gibt jedoch zu bedenken, dass dann die oben beschriebene Erstattungsregelung für den Monat April nicht greift und es möglicherweise sinnvoller ist, auf eine Rückgabe zu verzichten. Schüler in den Kreisen Tübingen und Zollernalbkreis sollten Folgendes beachten: Wenn eine Schülermonatskarte zurückgegeben wird, entfällt die Bonusregelung der Schulwegkostenträger, sodass dann zumindest der Monat Juli zusätzlich abgebucht würde. Generell gilt: einmal zurückgegebene Fahrkarten werden nicht erneut ausgegeben.
Zudem wird im März folgende Kulanzregelung angewendet: An allen Montagen im März können Schüler bis 10 Uhr auch ohne Schülermonatskarte mit Bus und Bahn zur Schule fahren. Es ist davon auszugehen, dass pandemiebedingt nicht alle Schüler von ihrer Schule rechtzeitig die Schülermonatskarte für den Monat März erhalten haben. Mit dieser Kulanzregelung können sie vormittags zur Schule fahren und dort die Schülermonatskarten in Empfang nehmen. Abos 25, die über die Schule bezogen werden oder an denen sich Schulwegkostenträger beteiligen, können, da es sich um ein Schuljahres-Abo handelt, innerhalb des Schuljahrsnicht gekündigt und zurückgegeben werden. Für alle anderen Abo 25 gelten die regulären Kündigungsregelungen. Nach einem Bezug von mindestens zwölf Monaten ist eine monatliche Kündigung möglich. Dabei muss die Kündigung bis zum 15. des Vormonats erfolgen. Bei einer Kündigung im ersten Bezugsjahr erfolgt eine Nachberechnung.