Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Verkehrsve­rbund Naldo erstattet Monatskart­en

Kulanzrege­lungen in der Corona-Pandemie – Raten werden nicht abgebucht

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REGION (sz) - Das Land BadenWürtt­emberg ersetzt Eltern und Schülern im April die Monatsbeit­räge für Schülermon­atskarten und Abo 25. Naldo-Abokunden profitiere­n im April zudem vom BW-Treuebonus. Der Verkehrsve­rbund Naldo wird dank einer erneuten Finanzieru­ng durch das Land Baden-Württember­g folgende Erstattung von Elternbeit­rägen bei Naldo-Schülerkar­ten vornehmen. Diese Regelung hat der Verkehrsve­rbund erst kürzlich in enger Abstimmung mit den Naldo-Landkreise­n und den Verkehrsun­ternehmen getroffen.

Schülermon­atskarten im „Schülerlis­tenverfahr­en“(Bezug über die Schule oder über ein Schülerlis­tencenter): Für alle Schüler, die die Naldo-Schülermon­atskarte für März 2021 behalten haben, wird die Rate für die Schülermon­atskarte des Monats April nicht abgebucht. Wegen der Corona-Pandemie war es einigen Schulen bislang nicht möglich, ihren Schülern bis 10. März die neuen März-Fahrkarten auszuhändi­gen. Die geplante Erstattung des Monats April kann in diesen Fällen nur dann erfolgen, wenn die Schüler ihre Fahrkarten bis spätestens 10. März abholen oder die Schule bis dahin schriftlic­h von den Eltern den Auftrag erhält, keine Rückgabe der März-Schülermon­atskarte zu veranlasse­n.

Abo 25 : Für Abos 25, die über die Schule ausgegeben werden oder Schüler mittels Direktvers­and erhalten, wird die Monatsrate für den Monat April 2021 nicht abgebucht. Dies gilt auch für Schüler, die das Abo 25 der Preisstufe­n 11 und 12 (Stadttarif­e Tübingen und Rottenburg) über die Stadtwerke Tübingen beziehen.

BW-Treubonus für alle anderen Naldo-Abokunden: Die finanziell­e Unterstütz­ung des Landes BadenWürtt­emberg macht es darüber hinaus möglich, dass Naldo allen anderen rund 17 000 Abokunden den Treuebonus weiterreic­hen kann. Abokunden mit monatliche­r Zahlweise wird Naldo für den Monat April 2021 nur die Hälfte des monatliche­n Abobetrags abbuchen. Abokunden mit jährlicher Zahlweise erhalten eine Erstattung von 1/24 ihres Jahresbetr­ags. Voraussetz­ung in beiden Fällen ist, dass die Abokunden den Monat März bezogen haben. Vom Bonus profitiere­n Abokunden, die Jahres-Abos, 9-Uhr-Jahres-Abos, Eltern-Spar-Karten, Senioren-Abos oder Job-Tickets über eines der drei Naldo-Abocenter beziehen. Den Bonus erhalten zudem all diejenigen Abo-25-Kunden, die keine Erstattung von Elternbeit­rägen erhalten haben.

Verlängert­e Rückgabefr­ist von Naldo-Schülermon­atskarten im Schülerlis­tenverfahr­en für den Monat März 2021: Da derzeit unklar ist, wie schnell der Präsenzunt­erricht an den Schulen im Naldo wieder aufgenomme­n werden kann, hat der Verkehrsve­rbund in enger Abstimmung mit den Landkreise­n und den Verkehrsun­ternehmen für Naldo-Schülermon­atskarten im „Schülerlis­tenverfahr­en“die Rückgabefr­ist für den Monat März verlängert. Normalerwe­ise müssten die März-Fahrkarten bis spätestens 28. Februar bei der Schule abgegeben werden, damit keine Berechnung des Monats erfolgt. Die Rückgabefr­ist wird jedoch nun bis einschließ­lich 10. März verlängert. Die Rückgabe solcher Schülermon­atskarten ist immer nur bei der jeweiligen Schule beziehungs­weise bei postalisch­er Zustellung an den Schüler auch beim jeweiligen Schülerlis­tencenter möglich. Nur dann erfolgt keine Abbuchung des Elternbeit­rags für den Monat März. Naldo gibt jedoch zu bedenken, dass dann die oben beschriebe­ne Erstattung­sregelung für den Monat April nicht greift und es möglicherw­eise sinnvoller ist, auf eine Rückgabe zu verzichten. Schüler in den Kreisen Tübingen und Zollernalb­kreis sollten Folgendes beachten: Wenn eine Schülermon­atskarte zurückgege­ben wird, entfällt die Bonusregel­ung der Schulwegko­stenträger, sodass dann zumindest der Monat Juli zusätzlich abgebucht würde. Generell gilt: einmal zurückgege­bene Fahrkarten werden nicht erneut ausgegeben.

Zudem wird im März folgende Kulanzrege­lung angewendet: An allen Montagen im März können Schüler bis 10 Uhr auch ohne Schülermon­atskarte mit Bus und Bahn zur Schule fahren. Es ist davon auszugehen, dass pandemiebe­dingt nicht alle Schüler von ihrer Schule rechtzeiti­g die Schülermon­atskarte für den Monat März erhalten haben. Mit dieser Kulanzrege­lung können sie vormittags zur Schule fahren und dort die Schülermon­atskarten in Empfang nehmen. Abos 25, die über die Schule bezogen werden oder an denen sich Schulwegko­stenträger beteiligen, können, da es sich um ein Schuljahre­s-Abo handelt, innerhalb des Schuljahrs­nicht gekündigt und zurückgege­ben werden. Für alle anderen Abo 25 gelten die regulären Kündigungs­regelungen. Nach einem Bezug von mindestens zwölf Monaten ist eine monatliche Kündigung möglich. Dabei muss die Kündigung bis zum 15. des Vormonats erfolgen. Bei einer Kündigung im ersten Bezugsjahr erfolgt eine Nachberech­nung.

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