Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Fußgänger stirbt nach Unfall

33-Jähriger steht wegen fahrlässig­er Tötung vor dem Sigmaringe­r Amtsgerich­t.

- Von Anne Laaß

GAMMERTING­EN/HETTINGEN - Im Juni 2020 hat sich kurz vor Gammerting­en ein tragischer Unfall ereignet. Ein Motorradfa­hrer hat einen Fußgänger angefahren. Der über 80-Jährige starb an den Verletzung­en, der Fahrer erlitt Prellungen und Schürfwund­en. Wie es zu dem Unfall kam, klärte das Sigmaringe­r Amtsgerich­t am Mittwoch. Die Staatsanwa­ltschaft warf dem 33-jährigen Angeklagte­n fahrlässig­e Tötung vor.

Er soll an Pfingstmon­tag mit seiner Kawasaki zu schnell unterwegs gewesen sein und nur leicht gebremst haben, was den Tod eines Mannes zur Folge hatte. Der Angeklagte schilderte es hingegen etwas anders. Er sei von seinem Motorrad aus einer 70erZone gekommen und hatte beschleuni­gt, als er sah, dass jemand die Bundesstra­ße überquerte, um auf einen Wanderpark­platz zu gelangen. Er habe leicht abgebremst, so der 33-Jährige, und den Eindruck gehabt, dass die Fahrbahn frei sei. Als er den Mann auf der Straße wahrnahm, bremste er erneut und stark ab. „Ich dachte, es wird knapp, aber ich komme vorbei, dann ist er stehengebl­ieben“, sagte der Angeklagte vor dem Amtsgerich­t aus. Es seien Sekunden gewesen, in denen sich das Ganze abspielte. „Ich hab ihn erwischt“, sagte der Motorradfa­hrer weiter.

Das Gutachten eines Sachverstä­ndigen ergab, wie sich der Unfall wahrschein­lich abgespielt hat. Demnach war der Mann etwa auf Höhe des Mittelstre­ifens, als ihn die Maschine an der linken Seite traf. Der Fußgänger erlitt einem polizeilic­hen Bericht zufolge Verletzung­en, die auf einen solchen Hergang schließen lassen. Auch die Spuren an der Maschine wiesen darauf hin. Der Mann blutete einem Zeugen nach nur leicht, sei aber nicht ansprechba­r gewesen. Der Zeuge rief den Rettungswa­gen und ließ sich von der Notrufzent­rale anleiten, um erste Hilfe zu leisten, sagte er vor Gericht aus. Der Zeuge war einer von vier, der befragt wurde, wie es zu dem Unfall kommen konnte.

Er und seine Freundin hatten das Motorrad gehört, es aber über die Straße zum Wanderweg ohne Probleme geschafft. Die Straße sei auch für Fußgänger gut einsehbar, so der Zeuge weiter. Das Unfallopfe­r und seine Frau kamen den beiden entgegen. Kurz danach hörten die Zeugen die Bremsen. „Ich hab noch gedacht, hoffentlic­h ist dem Motorradfa­hrer nichts passiert“, sagte die Frau des Opfers aus. Vom Unfall habe sie nichts gesehen, da sie vor ihrem Mann gelaufen sei. Sie habe sich nicht umgedreht, zumal ihr Mann immer vorsichtig gewesen sei. Sie habe das Motorrad gesehen und sich gedacht, „das reicht mir noch“und überquerte die Straße, davon ausgehend, dass ihr Mann auf der anderen Seite warten würde, bis die Straße frei wäre. Auf die Frage der Staatsanwa­ltschaft, ob sie wütend auf den Mann war, der den Unfall verursacht hatte, verneinte die über 70-Jährige. Ihr Sohn habe zudem Kontakt zum Motorradfa­hrer gesucht, ihn angerufen und laut Aussage des Angeklagte­n gesagt: „Wir sehen es als Unfall.“

Das Gutachten zeigte auf, dass die Bremsspur mit 84 Metern zwar recht lang sei, aber auch daraus lasse sich nicht schließen, dass der Fahrer fahrlässig gehandelt habe. Hätte er schneller eine Vollbremsu­ng eingeleite­t und wäre der Fußgänger am Straßenran­d stehen geblieben, wäre der Unfall nicht passiert, so der Sachverstä­ndige. „Beide hätten den Unfall mit einer anderen Reaktion vermeiden können“, sagte der Experte.

Der Verteidige­r regte nach den Zeugenauss­agen und dem Gutachten an, das Verfahren einzustell­en, dem stimmte die Staatsanwa­ltschaft zu. Der Beweis für fahrlässig­es Verhalten konnte nicht zweifelsfr­ei erbracht werden. Gegen eine Geldauflag­e von 1200 Euro, die innerhalb von sechs Monaten fällig wird, wurde das Verfahren vorläufig eingestell­t. Richterin Kristina Selig regte an, das Geld den Helfern vor Ort in Veringenst­adt zukommen zu lassen.

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SYMBOLFOTO: VOLKER HARTMANN/DPA
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SYMBOLFOTO: OLIVER BERG Das Amtsgerich­t Sigmaringe­n befasst sich mit einem tödlichen Motorradun­fall.

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