Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Dieter Wedel wegen Vergewaltigung angeklagt
Schauspielerin Jany Tempel beschuldigt den Regisseur – Der Vorfall liegt fast 25 Jahre zurück
MÜNCHEN (dpa) - Die Staatsanwaltschaft München I hat Anklage gegen den Regisseur Dieter Wedel (81) wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung erhoben. Das teilte die Behörde am Freitag mit. Wedel hat die Vorwürfe bestritten, seine Anwältin spricht von Vorverurteilung und kritisiert die Entscheidung der Staatsanwaltschaft.
Es geht um einen Vorwurf aus dem Sommer 1996. Die Schauspielerin Jany Tempel gibt an, Dieter Wedel („Der große Bellheim“, „Der Schattenmann“) habe sie damals in einem Münchner Hotel zum Sex gezwungen. Damals, im Alter von 27 Jahren, habe sie für eine Rolle vorsprechen wollen. Weder Tempel noch ihr Anwalt Alexander Stevens wollten sich zunächst zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft äußern.
Die Vorwürfe wurden Anfang 2018 bekannt. Damals beschuldigten drei Schauspielerinnen Wedel im „Zeit-Magazin“, sie in den 1990erJahren sexuell bedrängt zu haben. Der Fall wurde der bekannteste in der deutschen #MeToo-Debatte, die 2017 ins Rollen gekommen war. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe war Wedel im Januar als Intendant der Bad Hersfelder Festspiele zurückgetreten.
Wedel, der mit TV-Mehrteilern wie „Der König von St. Pauli“zu den bekanntesten deutschen Regisseuren zählt, hat den Vorwürfen per eidesstattlicher Erklärung widersprochen. Ende August 2018 sagte er der „Bild“-Zeitung: „Inzwischen bin ich froh, dass es diese Ermittlungen gibt. Ich vertraue auf die Staatsanwaltschaft.“
Seine Anwältin kritisierte die Anklageerhebung am Freitag scharf. „Das Ermittlungsverfahren, das von einer fast beispiellosen öffentlichen Vorverurteilung eingeleitet und begleitet wurde, dauert seit mehr als drei Jahren an, ohne dass sich in dieser Zeit durchgreifende neue Gesichtspunkte zur Belastung unseres 81-jährigen Mandanten ergeben haben“, teilte die Rechtsanwältin Dörthe Korn mit. Das Geschehen liege fast 25 Jahre zurück, erklärte Korn: „Der Tatvorwurf beruht letztlich allein auf der Behauptung der Nebenklägerin, die diese gegenüber einem Presseorgan unter dem Vorbehalt machte, dass die angebliche Tat verjährt sei und die Wahrheit ihrer Beschuldigung nicht mehr in einem Gerichtsverfahren überprüft werden dürfe.“