Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Gemeinde Inzigkofen greift Vereinen unter die Arme
Für Lager- und Unterstellmöglichkeiten übernimmt die Gemeinde 50 Prozent der Kosten
INZIGKOFEN (mast) - Den Inzigkofer Vereinen soll künftig finanziell unter die Arme gegriffen werden, falls diese Platzbedarf für Lager oder Unterstellmöglichkeiten für Vereinsutensilien benötigen. Das hat der Inzigkofer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung am Donnerstagabend einstimmig beschlossen. Die Gemeinde wolle das große und vielfältige Engagement der Vereine für die Gemeinschaft anerkennen und unterstützen.
Trotzdem hat die Verwaltung einige Regeln aufgestellt, an die sich die Vereine halten müssen. In Zukunft solle bei Anträgen von Vereinen zur Erweiterung oder Schaffung von Lagermöglichkeiten zuerst geprüft werden, ob bestehende Lagermöglichkeiten optimiert, vergrößert oder erweitert werden oder von privat angemietet werden können. Sofern es möglich ist, sollen Vereine gemeinsam entsprechende Anträge stellen und Lagermöglichkeiten gemeinsam schaffen und nutzen. Zur Erweiterung oder dem Neubau von Lagermöglichkeiten für Vereins- und Festutensilien stellt die Gemeinde, sofern möglich und vorhanden, ein Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteile
zur Verfügung. Außerdem beteiligt sich die Gemeinde mit einer Übernahme von 50 Prozent der Selbstkosten für Erweiterung, Umbau oder Neubau von Lager- und Unterstellmöglichkeiten.
Inzigkofens Bürgermeister Bernd Gombold betont, dass trotzdem jeder Antrag gesondert beraten werde und dieser Beschluss kein Rechtsanspruch für mögliche Antragsteller darstelle. Vor allem Anträge, die mit einem Grunderwerb zusammenhängen, benötigen auch in Zukunft eine gesonderte Entscheidung des Gemeinderats.
Selbstkosten seien außerdem nur nachgewiesene Fremdkosten abzüglich anderer Zuschüsse, wie beispielsweise Leader oder Spenden. Eigenleistungen für geleistete Arbeitseinsätze, Maschinen- oder Traktorenstunden oder Verzehr-Rechnungen werden von der Verwaltung nicht als Fremdkosten anerkannt. Zusätzlich müssen Antragsteller die erforderliche Planung, Erstellung Bauantrag, Statik und Genehmigungsgebühren eigenverantwortlich in enger Abstimmung mit der Gemeinde abwickeln und finanziell tragen.