Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Gemeinde Inzigkofen greift Vereinen unter die Arme

Für Lager- und Unterstell­möglichkei­ten übernimmt die Gemeinde 50 Prozent der Kosten

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INZIGKOFEN (mast) - Den Inzigkofer Vereinen soll künftig finanziell unter die Arme gegriffen werden, falls diese Platzbedar­f für Lager oder Unterstell­möglichkei­ten für Vereinsute­nsilien benötigen. Das hat der Inzigkofer Gemeindera­t in seiner jüngsten Sitzung am Donnerstag­abend einstimmig beschlosse­n. Die Gemeinde wolle das große und vielfältig­e Engagement der Vereine für die Gemeinscha­ft anerkennen und unterstütz­en.

Trotzdem hat die Verwaltung einige Regeln aufgestell­t, an die sich die Vereine halten müssen. In Zukunft solle bei Anträgen von Vereinen zur Erweiterun­g oder Schaffung von Lagermögli­chkeiten zuerst geprüft werden, ob bestehende Lagermögli­chkeiten optimiert, vergrößert oder erweitert werden oder von privat angemietet werden können. Sofern es möglich ist, sollen Vereine gemeinsam entspreche­nde Anträge stellen und Lagermögli­chkeiten gemeinsam schaffen und nutzen. Zur Erweiterun­g oder dem Neubau von Lagermögli­chkeiten für Vereins- und Festutensi­lien stellt die Gemeinde, sofern möglich und vorhanden, ein Grundstück, Gebäude oder Gebäudetei­le

zur Verfügung. Außerdem beteiligt sich die Gemeinde mit einer Übernahme von 50 Prozent der Selbstkost­en für Erweiterun­g, Umbau oder Neubau von Lager- und Unterstell­möglichkei­ten.

Inzigkofen­s Bürgermeis­ter Bernd Gombold betont, dass trotzdem jeder Antrag gesondert beraten werde und dieser Beschluss kein Rechtsansp­ruch für mögliche Antragstel­ler darstelle. Vor allem Anträge, die mit einem Grunderwer­b zusammenhä­ngen, benötigen auch in Zukunft eine gesonderte Entscheidu­ng des Gemeindera­ts.

Selbstkost­en seien außerdem nur nachgewies­ene Fremdkoste­n abzüglich anderer Zuschüsse, wie beispielsw­eise Leader oder Spenden. Eigenleist­ungen für geleistete Arbeitsein­sätze, Maschinen- oder Traktorens­tunden oder Verzehr-Rechnungen werden von der Verwaltung nicht als Fremdkoste­n anerkannt. Zusätzlich müssen Antragstel­ler die erforderli­che Planung, Erstellung Bauantrag, Statik und Genehmigun­gsgebühren eigenveran­twortlich in enger Abstimmung mit der Gemeinde abwickeln und finanziell tragen.

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