Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Aussage gegen Aussage
Zwei Angeklagte aus Freiburger Gruppenvergewaltigungsprozess erneut vor Gericht
FREIBURG (dpa) - Sie sollen 2017 eine Frau in einer Freiburger Wohnung eingesperrt und gemeinsam vergewaltigt haben: Drei Männer stehen deswegen seit Donnerstagmorgen vor dem Freiburger Landgericht. Noch mehr Brisanz bekommt das Verfahren, weil zwei der drei Beschuldigten bereits wegen einer anderen Gruppenvergewaltigung verurteilt wurden: Im Oktober 2018 waren sie nach Überzeugung des Gerichts an der Vergewaltigung einer damals 18-Jährigen vor einer Freiburger Disco beteiligt. Das Landgericht Freiburg wird in dem neuen Verfahren die Frage beantworten müssen, ob die beiden erneut Angeklagten Mehrfachtäter sind. Die ersten Urteile gegen sie sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Der dritte Angeklagte hatte mit dem Fall vor der Disco laut Staatsanwaltschaft nichts zu tun.
In der Anklage heißt es am Donnerstag, die drei Männer und das damals 20 Jahre alte Opfer hätten sich in der Tatnacht im September 2017 gemeinsam in einem Zimmer in der Freiburger Wohnung eines der Beschuldigten aufgehalten. Einer der Männer habe die Tür abgeschlossen und den Schlüssel bei sich bewahrt. Man habe Drogen konsumiert. Als die Männer begannen, einen Porno zu schauen, wollte die Frau laut Anklage das Zimmer verlassen, wurde aber daran gehindert und mit einem Messer bedroht und am Finger verletzt. Anschließend vergewaltigten die drei Syrer die Frau demnach.
Nur einer der drei Beschuldigten will sich am Donnerstag zu den Vorwürfen äußern: ein 25 Jahre alter Mann mit Locken und Fußfesseln, der 2015 als Flüchtling nach Deutschland kam und seit Oktober 2018 in UHaft sitzt – wegen der Gruppenvergewaltigung vor der Disco. In dem neuen Verfahren weist er die Anschuldigungen zurück. In der betreffenden Nacht im September 2017 habe es in der Wohnung seines Mitangeklagten
keinen Geschlechtsverkehr mit der Nebenklägerin gegeben.
Den Schilderungen des 25-Jährigen zufolge wohnte die Nebenklägerin vor der mutmaßlichen Tatnacht wochenlang in der Wohnung des anderen Angeklagten, führte mit ihm eine sexuelle Beziehung. Als dieser sie schließlich rausgeworfen habe, sei sie wütend geworden und habe möglicherweise aus Groll Anzeige gegen die drei Männer erstattet.
Den Standpunkt der Frau kann das Gericht nicht aufnehmen. Sie erscheint nicht zum Prozessauftakt. Nach Angaben ihrer Verteidigerin geht es ihr körperlich nicht gut. Die Fahrt zum Gericht mache ihr Angst und ihre Mutter als geplante Begleiterin sei abgesprungen. Grundsätzlich wolle sie aber aussagen.
Staatsanwalt Rainer Schmid sagt nach dem ersten Prozesstag, in dem Verfahren könnten rund zwei Dutzend Zeugen befragt werden. Der letzte Verhandlungstag ist für den 20. Mai angesetzt.