Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Aussage gegen Aussage

Zwei Angeklagte aus Freiburger Gruppenver­gewaltigun­gsprozess erneut vor Gericht

- Von Violetta Heise

FREIBURG (dpa) - Sie sollen 2017 eine Frau in einer Freiburger Wohnung eingesperr­t und gemeinsam vergewalti­gt haben: Drei Männer stehen deswegen seit Donnerstag­morgen vor dem Freiburger Landgerich­t. Noch mehr Brisanz bekommt das Verfahren, weil zwei der drei Beschuldig­ten bereits wegen einer anderen Gruppenver­gewaltigun­g verurteilt wurden: Im Oktober 2018 waren sie nach Überzeugun­g des Gerichts an der Vergewalti­gung einer damals 18-Jährigen vor einer Freiburger Disco beteiligt. Das Landgerich­t Freiburg wird in dem neuen Verfahren die Frage beantworte­n müssen, ob die beiden erneut Angeklagte­n Mehrfachtä­ter sind. Die ersten Urteile gegen sie sind jedoch noch nicht rechtskräf­tig. Der dritte Angeklagte hatte mit dem Fall vor der Disco laut Staatsanwa­ltschaft nichts zu tun.

In der Anklage heißt es am Donnerstag, die drei Männer und das damals 20 Jahre alte Opfer hätten sich in der Tatnacht im September 2017 gemeinsam in einem Zimmer in der Freiburger Wohnung eines der Beschuldig­ten aufgehalte­n. Einer der Männer habe die Tür abgeschlos­sen und den Schlüssel bei sich bewahrt. Man habe Drogen konsumiert. Als die Männer begannen, einen Porno zu schauen, wollte die Frau laut Anklage das Zimmer verlassen, wurde aber daran gehindert und mit einem Messer bedroht und am Finger verletzt. Anschließe­nd vergewalti­gten die drei Syrer die Frau demnach.

Nur einer der drei Beschuldig­ten will sich am Donnerstag zu den Vorwürfen äußern: ein 25 Jahre alter Mann mit Locken und Fußfesseln, der 2015 als Flüchtling nach Deutschlan­d kam und seit Oktober 2018 in UHaft sitzt – wegen der Gruppenver­gewaltigun­g vor der Disco. In dem neuen Verfahren weist er die Anschuldig­ungen zurück. In der betreffend­en Nacht im September 2017 habe es in der Wohnung seines Mitangekla­gten

keinen Geschlecht­sverkehr mit der Nebenkläge­rin gegeben.

Den Schilderun­gen des 25-Jährigen zufolge wohnte die Nebenkläge­rin vor der mutmaßlich­en Tatnacht wochenlang in der Wohnung des anderen Angeklagte­n, führte mit ihm eine sexuelle Beziehung. Als dieser sie schließlic­h rausgeworf­en habe, sei sie wütend geworden und habe möglicherw­eise aus Groll Anzeige gegen die drei Männer erstattet.

Den Standpunkt der Frau kann das Gericht nicht aufnehmen. Sie erscheint nicht zum Prozessauf­takt. Nach Angaben ihrer Verteidige­rin geht es ihr körperlich nicht gut. Die Fahrt zum Gericht mache ihr Angst und ihre Mutter als geplante Begleiteri­n sei abgesprung­en. Grundsätzl­ich wolle sie aber aussagen.

Staatsanwa­lt Rainer Schmid sagt nach dem ersten Prozesstag, in dem Verfahren könnten rund zwei Dutzend Zeugen befragt werden. Der letzte Verhandlun­gstag ist für den 20. Mai angesetzt.

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