Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Stadt entlastet Eltern und Einzelhändler
Die Kindergartengebühren werden für Januar und Februar erlassen
SIGMARINGEN - Die Eltern müssen für Januar und Februar keine Kindergartengebühren bezahlen, die Einzelhändler und Gastronomen keine Gebühren für die Nutzung von öffentlichen Flächen. Das hat der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats in seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen.
Wer auf dem Marktplatz, in der Fußgängerzone oder auf öffentlichen Wegen eine Gastronomie betreibt oder seine Auslagen ausstellt, muss hierfür eine Gebühr bezahlen. Je größer die Fläche, desto höher die Gebühr. Wie vom Rathaus vorgeschlagen, werden nach 2020 auch in diesem Jahr keine Gebührenbescheide verschickt. Zwar ist die Entlastung für Händler und Wirte marginal – die Gebühren liegen pro Jahr zwischen 5000 und 5500 Euro –, doch die Stadt verweist darauf, dass sie weitere Aktionen zur Stärkung der Gewerbetreibenden in der Innenstadt initiierte. So gab es im Herbst eine Gutscheinaktion und die Händler sollen beim Erstellen der Homepage gefördert werden.
Finanziell deutlich gewichtiger ist die Entlastung der Eltern bei den Kindergartengebühren. Wer keine
Notbetreuung benötigte, muss für Januar und Februar nichts bezahlen. In der Zeit zwischen 16. Dezember und 22. Februar wurde lediglich Notbetreuung angeboten. Die Stadt weist darauf hin, dass die Kosten für Personal und Gebäude gleich blieben. Die Ankündigung des Landes, einen Anteil von 80 Prozent zu erstatten, erleichterte die Entscheidung.
Laut einer Berechnung von Kämmerer Alexander Bücheler hätte die Stadt im Januar und Februar Kindergartengebühren in Höhe von 93 000 Euro eingenommen. Da über die Notbetreuung Einnahmen in Höhe von knapp 20 000 Euro generiert wurden, vermindert sich der Ausfall auf rund 73 000 Euro. Vom Land erwartet die Stadt eine Erstattung in Höhe von rund 58 500 Euro, weshalb ein Minus von rund 14 500 Euro bei der Stadt verbleibt.
Da die kirchlichen Träger gleichgestellt werden, wird die Stadt auch ihren Gebührenausfall in ähnlicher Höhe übernehmen. Rechnet man die Kernzeitbetreuung hinzu, kommt die Stadt insgesamt auf ein Minus von rund 32 000 Euro.
Nach der Empfehlung des Verwaltungsausschusses muss der Gemeinderat den Beschluss bekräftigen, was als Formsache gilt.