Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Bingen erlässt Kindergart­enbeiträge

Der Gemeindera­t entscheide­t über die Rückzahlun­g der Betreuungs­gebühren

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BINGEN (anl) - Zum zweiten Mal seit Beginn der Corona-Pandemie hat sich der Gemeindera­t Bingen mit dem Erlass der Elternbeit­räge befasst. Darauf machte Bürgermeis­ter Jochen Fetzer in der Sitzung am Montagaben­d aufmerksam. „Ich hoffe, dass wir nicht noch einmal darüber entscheide­n müssen, weil es einen dritten Lockdown gibt“, so der Bürgermeis­ter weiter. Vom 16. Dezember bis zum 22. Februar gab es lediglich die Notbetreuu­ng.

60 Prozent der Kinder besuchten im Januar das Kinderhaus nicht, acht nahmen sporadisch die Notbetreuu­ng in Anspruch und 34 Kinder nutzen sie intensiver, so die Ausführung­en von Fetzer. Währenddes­sen wurde die Notbetreuu­ng in der Grundschul­e von fast allen Eltern genutzt. Normalerwe­ise belaufen sich die Kindergart­enbeiträge auf etwa 8500 Euro, 1700 Euro kommen durch die Elternbeit­räge für die Grundschul­betreuung zusammen.

Die kommunalen Landesverb­ände haben in Absprache mit dem Finanzmini­sterium empfohlen, auf die Beiträge zu verzichten. Das Land übernehme 80 Prozent der Kosten, so Fetzer weiter. Allerdings gebe es noch keine Auszahlung­en an die Gemeinden.

„Dennoch wollen wir den Eltern die Gewissheit geben“, führt Fetzer aus. Bei der ersten Erlassung der Beiträge habe die Gemeinde eine „gute Regelung“getroffen, die von den meisten Eltern akzeptiert wurde, sagt der Bürgermeis­ter. Diese sieht wie folgt aus: Die Beiträge werden für Januar und Februar erlassen, außer die Eltern haben für die Kinder eine der Notbetreuu­ngen in Anspruch genommen. Sollte das der Fall sein, fallen 50 Prozent des regulären Betrags an, wenn die Kinder weniger als die Hälfte der Öffnungsta­ge in der Einrichtun­g waren. Der volle Betrag muss gezahlt werden, wenn sie mehr als die Hälfte der Tage betreut wurden. Die Gemeinde hat volle Monate bei dieser Rechnung angesetzt, um die Schließung­szeit im Dezember zu kompensier­en, heißt es in der Sitzungsvo­rlage. Die Abbuchunge­n der Beiträge im Dezember bleiben daher unveränder­t.

Gemeindera­tsmitglied Wolfgang Müller (Freie Wähler) wollte wissen, wie hoch der finanziell­e Anteil sei, den die Gemeinde zahlen müsse. Bürgermeis­ter Fetzer wies daraufhin, dass das noch nicht klar sei. Die 80 Prozent vom Land würden sich nicht aus den Beiträgen der Kindergärt­en zusammense­tzen, sondern eine Pauschale pro Kind sein. Letztlich stimmte das Gremium für den Beschluss, die Gebühren zu erlassen.

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