Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Auch der Landkreis Biberach zieht die Notbremse
Inzidenz vier Tage in Folge über 100 – Ab 26. März gelten deshalb verschärfte Bestimmungen
BIBERACH - Der Landkreis Biberach zieht die Corona-Notbremse. Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz seit vier Tagen über einem Wert von 100 liegt, hat das Landratsamt am Mittwochabend bekanntgegeben, dass für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis ab Freitag, 26. März, wieder verschärfte Bedingungen gelten.
So haben die Einzelhandelsgeschäfte wieder geschlossen, es gilt wieder „Click und Collect“. Ausgenommen sind neben den Supermärkten unter anderem Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Baumärkte. Auch Friseurbetriebe bleiben geöffnet.
Seit Sonntag, 21. März, liegt die Sieben-Tage-Inzidenz, die vom Landesgesundheitsamt ermittelt wird, über der 100er-Marke. Am Mittwochabend lag der Wert bei 114,8. Deshalb werden nun zahlreiche seit dem 8. März für das Kreisgebiet geltende Öffnungsschritte wieder zurückgenommen. Die neuen Regeln gelten ab Freitag, 26. März, 0 Uhr, also ab Mitternacht von Donnerstag auf Freitag. Die Corona-Verordnung des Landes gibt dafür den rechtlichen Rahmen vor.
„Wir haben die Situation sehr sorgfältig analysiert. Uns ist bewusst, dass die jetzt getroffenen Rücknahmen der Lockerungen den Einzelhandel, Dienstleister, Vereine und Familien schwer treffen. Wir haben uns diese Entscheidung auch nicht leichtgemacht. Leider lassen uns die aktuelle Situation, das diffuse Infektionsgeschehen und auch die rechtlichen Vorgaben der CoronaVerordnung aber keinen Ermessensspielraum“, sagt Landrat Heiko Schmid. „Wir müssen diese Vorgaben so umsetzen. Dieses Vorgehen haben wir auch heute Morgen in einer Videokonferenz den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern vorgestellt.“
Dr. Monika Spannenkrebs, Leiterin des Biberacher Gesundheitsamts, ergänzt zur aktuellen Lage im Landkreis: „Die Infektionslage im Landkreis ist sehr angespannt und diffus. Wir können die Infektionen nicht auf wenige große Ausbrüche begrenzen. Es gibt zahlreiche Ausbrüche in Schulen, Kindertageseinrichtungen und Betrieben. Sie sind nicht auf einzelne Städte und Gemeinden begrenzt. Die dabei ausgelösten Infektionsketten reichen immer auch in andere Lebensbereiche hinein.“
Landrat Schmid bittet die Bürgerinnen und Bürger deshalb um Unterstützung: „Ich bitte Sie alle, halten Sie sich weiterhin an die geltenden Regelungen. Und bitte lassen Sie sich regelmäßig testen. Es werden mittlerweile viele kostenlose Testmöglichkeiten angeboten.“Einen Überblick über die Testmöglichkeiten im Landkreis können sich die Bürgerinnen und Bürger online unter www.biberach.de verschaffen.
Folgende Öffnungsschritte werden zurückgenommen:
Ab 26. März ist im Kreisgebiet das seit 8. März geltende Terminshopping im Einzelhandel („Click and Meet“) wieder untersagt. Hier gilt wieder die Regel des „Click and Collect“. Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten müssen schließen. Gleiches gilt für körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massagestudios sowie Sonnen-, Tattoo- und Piercingstudios und ähnliche Einrichtungen. Untersagt wird auch der Betrieb von Sportanlagen für den Amateur- und Freizeitindividualsport.
Ansammlungen und private Treffen von Personen sind nur noch für Angehörige eines Haushalts mit einer weiteren Person möglich – Kinder unter 14 Jahren der jeweiligen Haushalte nicht mitgerechnet.
Nicht betroffen von den Einschränkungen sind:
Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Bau- und Gartenmärkte. Sie werden nach der Corona-Verordnung wie der Einzelhandel für Waren des täglichen Bedarfs behandelt und dürfen weiter geöffnet bleiben. Auch Fahr- und Flugschulen sind von der Rücknahme der Öffnungsschritte nicht betroffen. Friseurgeschäfte bleiben ebenfalls geöffnet, sie dürfen allerdings keine Rasur beziehungsweise kein Bartschneiden anbieten. Der Schulbetrieb
und die Kindertageseinrichtungen sind ebenfalls nicht von diesen Regelungen betroffen.
Die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens und die Wirkung der jetzt getroffenen Maßnahmen werden vom Gesundheitsamt weiter genau beobachtet. Sollten sämtliche getroffenen Einschränkungen zur Eindämmung der Virusverbreitung nicht ausreichen, könnte das Landratsamt auch eine Ausgangsbeschränkung oder weitere Maßnahmen veranlassen. Sollte im Gegenzug die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge im Landkreis Biberach wieder unter 100 je 100 000 Einwohner liegen, werden die jetzt getroffenen Beschränkungen wieder zurückgenommen.