Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Elektromar­kt legt Widerspruc­h ein

Expert bemängelt die Unausgewog­enheit der angeordnet­en Schließung­en

- Von Rudi Multer

BAD SAULGAU - Der Expert Elektromar­kt in Bad Saulgau wehrt sich mit einem Video und einem Widerspruc­h gegenüber dem Landratsam­t gegen die abermalige­n Beschränku­ngen wegen der erhöhten Infektions­zahlen. Auch das Landratsam­t bedauert die „Notbremse“, verweist aber darauf, dass es hier keinen Ermessenss­pielraum habe.

Nach bald 150 Tagen Lockdown für den Fachhandel gehe es um die Ungleichbe­handlung innerhalb einer Branche, die Existenzen kosten können, macht Marcus Andre, Geschäftsf­ührer der Expert Elektrofac­hhandels-Filialen in Bad Saulgau und Ehingen deutlich. Der Geschäftsm­ann kann nicht verstehen, dass die neuerlich verfügten Maßnahmen für den Landkreis Sigmaringe­n nur bestimmte Einzelhand­elsbetrieb­e treffen. Aus seiner Sicht könne das nicht mit Infektione­n in diesem Bereich begründet werden. Die gebe es in dieser Art des Einzelhand­els nicht. Er kritisiert die Ungleichbe­handlung gegenüber Discounter­n und Lebensmitt­elmärkten.

Er könne im Expert die strengen Hygieneauf­lagen einhalten, achte darauf und verfüge bei Click & Meet über genügend Verkaufsfl­äche, um Kunden vor Infektione­n zu schützen. „Beim Discounter sieht das anders aus“, so Andre. Das Infektions­risiko sei dort höher als beim kontrollie­rten Zugang.

Discounter würden auch nicht nur Lebensmitt­el verkaufen, sondern hätten auch Produkte beispielsw­eise des Elektrofac­hhandels im Angebot. „Die rüsten in diesem Bereich sogar noch auf“, so sein Eindruck. So würde der Zulauf in diesen Betrieben noch weiter verstärkt. Die Benachteil­igung bestimmter Branchen des Einzelhand­els sei schlicht die Folge einer zu schwachen Lobby in Berlin. Andre will das seinige tun, um die Sorgen der Branche zu artikulier­en.

Die Bedenken äußert er über ein Video im Internet, in dem er die Unausgewog­enheit aus seiner Sicht darstellt. Hier beschreibt er die Sicherheit­svorkehrun­gen in seinem Markt und stellt auch eine weniger sichere Einkaufssi­tuation in einem Discounter

nach. Zudem hat er einen Widerspruc­h gegen die „Amtliche Feststellu­ng des Landkreise­s Sigmaringe­n zur Entwicklun­g des lokalen Infektions­geschehens“formuliert.

„Beim Landratsam­t sind zwischenze­itlich drei Widersprüc­he von Einzelhänd­lern gegen die ,Notbremse’ eingegange­n. Die Widersprüc­he haben kraft Gesetzes keine aufschiebe­nde Wirkung. Dies bedeutet, dass die Regelungen der ,Notbremse’ zunächst weiter gelten“, schreibt Tobias Kolbeck vom Landratsam­t in Sigmaringe­n auf eine Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“. Der Vertreter des Landratsam­tes macht deutlich, dass dem Landratsam­t das Aktivieren der Notbremse nicht leicht gefallen sei, weil man um die Situation im Einzelhand­el wisse. „Uns blieb aber keine andere Wahl.“Das Landratsam­t habe feststelle­n müssen, dass die Inzidenz im Landkreis drei Tage in Folge über 100 lag und dass es sich um ein diffuses Infektions­geschehen handle. Damit sei die Corona-Verordnung angewendet worden, die für ganz Baden-Württember­g Gültigkeit habe.

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