Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Elektromarkt legt Widerspruch ein
Expert bemängelt die Unausgewogenheit der angeordneten Schließungen
BAD SAULGAU - Der Expert Elektromarkt in Bad Saulgau wehrt sich mit einem Video und einem Widerspruch gegenüber dem Landratsamt gegen die abermaligen Beschränkungen wegen der erhöhten Infektionszahlen. Auch das Landratsamt bedauert die „Notbremse“, verweist aber darauf, dass es hier keinen Ermessensspielraum habe.
Nach bald 150 Tagen Lockdown für den Fachhandel gehe es um die Ungleichbehandlung innerhalb einer Branche, die Existenzen kosten können, macht Marcus Andre, Geschäftsführer der Expert Elektrofachhandels-Filialen in Bad Saulgau und Ehingen deutlich. Der Geschäftsmann kann nicht verstehen, dass die neuerlich verfügten Maßnahmen für den Landkreis Sigmaringen nur bestimmte Einzelhandelsbetriebe treffen. Aus seiner Sicht könne das nicht mit Infektionen in diesem Bereich begründet werden. Die gebe es in dieser Art des Einzelhandels nicht. Er kritisiert die Ungleichbehandlung gegenüber Discountern und Lebensmittelmärkten.
Er könne im Expert die strengen Hygieneauflagen einhalten, achte darauf und verfüge bei Click & Meet über genügend Verkaufsfläche, um Kunden vor Infektionen zu schützen. „Beim Discounter sieht das anders aus“, so Andre. Das Infektionsrisiko sei dort höher als beim kontrollierten Zugang.
Discounter würden auch nicht nur Lebensmittel verkaufen, sondern hätten auch Produkte beispielsweise des Elektrofachhandels im Angebot. „Die rüsten in diesem Bereich sogar noch auf“, so sein Eindruck. So würde der Zulauf in diesen Betrieben noch weiter verstärkt. Die Benachteiligung bestimmter Branchen des Einzelhandels sei schlicht die Folge einer zu schwachen Lobby in Berlin. Andre will das seinige tun, um die Sorgen der Branche zu artikulieren.
Die Bedenken äußert er über ein Video im Internet, in dem er die Unausgewogenheit aus seiner Sicht darstellt. Hier beschreibt er die Sicherheitsvorkehrungen in seinem Markt und stellt auch eine weniger sichere Einkaufssituation in einem Discounter
nach. Zudem hat er einen Widerspruch gegen die „Amtliche Feststellung des Landkreises Sigmaringen zur Entwicklung des lokalen Infektionsgeschehens“formuliert.
„Beim Landratsamt sind zwischenzeitlich drei Widersprüche von Einzelhändlern gegen die ,Notbremse’ eingegangen. Die Widersprüche haben kraft Gesetzes keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die Regelungen der ,Notbremse’ zunächst weiter gelten“, schreibt Tobias Kolbeck vom Landratsamt in Sigmaringen auf eine Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“. Der Vertreter des Landratsamtes macht deutlich, dass dem Landratsamt das Aktivieren der Notbremse nicht leicht gefallen sei, weil man um die Situation im Einzelhandel wisse. „Uns blieb aber keine andere Wahl.“Das Landratsamt habe feststellen müssen, dass die Inzidenz im Landkreis drei Tage in Folge über 100 lag und dass es sich um ein diffuses Infektionsgeschehen handle. Damit sei die Corona-Verordnung angewendet worden, die für ganz Baden-Württemberg Gültigkeit habe.