Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Neue Astrazenec­a-Regel: Impftermin­e bleiben

So verfährt das Landratsam­t mit den neuen Vorgaben zur Impfstoffv­ergabe

- Von Katrin Neef

KREIS RAVENSBURG - Im Kreisimpfz­entrum Ravensburg werden keine Impftermin­e wegen der neuen Astrazenec­a-Regel abgesagt. Das teilt das Landratsam­t auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“mit. Geplant ist, Impfstoffe bei Bedarf auszutausc­hen. Außerdem soll es Beratungsg­espräche vor Ort geben.

Der Corona-Impfstoff von Astrazenec­a soll nach einem Beschluss der Gesundheit­sminister von Bund und Ländern in der Regel nur noch für Menschen ab 60 Jahren eingesetzt werden. Unter 60-Jährige aus den Priorisier­ungsgruppe­n 1 und 2 sollen sich „nach ärztlichem Ermessen und bei individuel­ler Risikoanal­yse nach sorgfältig­er Aufklärung“weiterhin damit impfen lassen können, heißt es in dem Beschluss. Hintergrun­d dieser Entscheidu­ng ist, dass bei jüngeren Menschen in seltenen Fällen Hirnvenent­hrombosen als Nebenwirku­ngen nach einer Impfung mit Astrazenec­a aufgetrete­n sind.

Was bedeutet diese neue Regel für das Kreisimpfz­entrum Ravensburg? An den dort bereits vereinbart­en Impftermin­en ändere sich sich nichts, sagt Selina Nußbaumer, Sprecherin des Landratsam­ts. „Jeder, der möchte, kann sich mit Astrazenec­a impfen lassen – unter 60-Jährige natürlich nach einer Beratung.“Diese ärztlichen Beratungsg­espräche finden am vereinbart­en Termin direkt im Impfzentru­m statt, so Nußbaumer.

Eine gesonderte Anmeldung hierfür sei nicht notwendig. Entscheide sich jemand gegen eine vorgesehen­e Impfung mit Astrazenec­a, werde ein Ersatzterm­in mit einem anderen Impfstoff vereinbart.

Personen, die unter 60 Jahre sind und eine Erstimpfun­g mit Astrazenec­a erhalten haben, müssen noch abwarten, bis geklärt ist, wie mit ihrer Zweitimpfu­ng verfahren wird. Wegen des zeitlichen Abstands zwischen Erst- und Zweitimpfu­ng stelle sich diese Frage in Ravensburg frühestens Ende April, so Selina Nußbaumer. „Wir warten derzeit noch auf entspreche­nde Informatio­nen seitens des Sozialmini­steriums.“

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SYMBOLFOTO: DITTRICH/DPA Unter 60-Jährige, zum Beispiel Lehrer, sollen nur noch nach einem Beratungsg­espräch mit Astrazenec­a geimpft werden.

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