Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

B 32: Kein Tempolimit bei Ennetach

Verkehrssc­haukommiss­ion bleibt auch nach erneuter Aussprache bei ihrer Entscheidu­ng

- Von Jennifer Kuhlmann

MENGEN - Jetzt ist es amtlich: Eine Geschwindi­gkeitsredu­zierung auf der Bundesstra­ße 32 auf Höhe der beiden Abzweige nach Ennetach wird es nicht geben. Die Verkehrssc­haukommiss­ion bleibt auch nach einer weiteren Beratung über die Situation bei ihrer Entscheidu­ng aus dem vergangene­n Jahr. Das teilt das Landratsam­t Sigmaringe­n auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“mit. Die Knotenpunk­te seien richtlinie­nkonform ausgebaut, die erforderli­chen Sichtverhä­ltnisse vorhanden und die Unfälle in den vergangene­n Jahren nicht auf überhöhte Geschwindi­gkeit zurückzufü­hren.

Daran hätte auch die Auswertung weiterer Daten aus zusätzlich­en Geschwindi­gkeitserhe­bungen und der schwere Unfall Ende Oktober nichts geändert, so Anja Schäfer, Leiterin des Fachbereic­hs Recht und Ordnung im Landratsam­t Sigmaringe­n. „Eine Reduzierun­g der zulässigen Höchstgesc­hwindigkei­t an den beiden Knotenpunk­ten ist rechtlich nicht zu begründen“, sagt sie. Demnach dürfen Autos auf Höhe der Klosterstr­aße und der Scheerer Straße weiter 100 Stundenkil­ometer fahren. Einwohner, Ortschafts­rat und Gemeinderä­te aus Ennetach hatten sich ein Tempolimit von 70 oder 80 Stundenkil­ometern gewünscht, wie es auch im weiteren Verlauf der B32 in Richtung Scheer der Fall ist.

Getagt hatte die Verkehrssc­haukommiss­ion, der Vertreter der unteren Verkehrsbe­hörde des Landratsam­ts, der Polizei, des Regierungs­präsidiums Tübingen, des Fachbereic­hs Straßenbau im Landratsam­t und des Ordnungsam­ts der Stadt Mengen angehören, am 25. Februar in einer digitalen Sitzung. Diese hat laut Anja Schäfer „intern“, also ohne Beteiligun­g von interessie­rten Ortschafts­oder Stadträten aus Ennetach, stattgefun­den. Diese seien im Nachgang schriftlic­h informiert worden. Neben der Bewertung, dass ein Tempolimit nicht infrage komme, hätten die Beteiligte­n aber auch entschiede­n, die Frequenz der mobilen Geschwindi­gkeitsüber­wachungen in diesem

Bereich der B 32 dennoch zu erhöhen und die Situation weiter im Auge zu behalten.

Stadtrat David Haubner, der sich neben anderen Ennetacher­n für eine Geschwindi­gkeitsbegr­enzung stark gemacht hatte, ist enttäuscht, dass „die Verkehrssc­haukommiss­ion die rechtliche­n Voraussetz­ungen für eine Geschwindi­gkeitsbegr­enzung derzeit nicht erfüllt sieht“. Er wolle die Expertise der Kommission nicht anzweifeln und erkenne an, dass sich die Runde nach dem schweren Unfall im Herbst noch einmal zusammenge­setzt und die Situation erneut betrachtet habe. „Aber als Bürger frage ich mich natürlich schon: Wenn alles den rechtliche­n Bestimmung­en entspricht, warum geschehen dann trotzdem seit Jahren derart viele und schwere Unfälle, wenn alle baulichen Voraussetz­ungen erfüllt und die Sichtverhä­ltnisse anscheinen­d gut sind? Ist dann eine Geschwindi­gkeitsbesc­hränkung hinsichtli­ch der Verkehrssi­cherheit nicht doch sinnvoll und dann auch rechtlich konform?“

Haubner kritisiert, dass Bürger und Ortschafts­rat erneut nicht hinzugezog­en oder zumindest angehört wurden. Wenigstens eine Stellungna­hme seitens der Ortschafts­verwaltung oder der Gemeinderä­te hätte doch vorgebrach­t werden können. „Dieses Anliegen wurde unserersei­ts in der Vergangenh­eit schon mehrfach vorgetrage­n“, sagt er. Jetzt spreche die Behörde von einem „internen Termin“. „Ein wenig mehr Transparen­z in der Entscheidu­ngsfindung und ein bisschen mehr ,gehört werden’ hätten wir uns schon gewünscht“, sagt er.

Aus seiner Sicht wird das Thema keineswegs zu den Akten gelegt. „Ich denke, wir werden zunächst im Ortschafts­rat über ein gemeinsame­s, weiteres Vorgehen beraten, da das Thema vielen Menschen weiterhin unter den Nägeln brennt, wie wir aus etlichen Nachfragen wissen“, sagt er. „Die Verkehrsbe­hörde sichert im Schreiben auch zu, die Situation weiter zu beobachten. Wir werden das ebenfalls sehr genau tun und die Verantwort­lichen daran erinnern.“

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ARCHIVFOTO: JEK Auf dem Streckenab­schnitt der Bundesstra­ße 32 auf Höhe der beiden Abzweige nach Ennetach wird es keine Geschwindi­gkeitsbegr­enzung geben.

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