Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Auf Nummer sicher
Wie Banken und Sparkassen die Einlagen von Privatkunden absichern
STUTTGART - Der Zusammenbruch der Greensill Bank hat es an den Tag gebracht: Das Risiko von Bankpleiten ist aufgrund der konjunkturellen Folgen der Pandemie gestiegen – erst recht, wenn auch noch kriminelle Energie mit im Spiel ist. Institutionelle Anleger, einschließlich Kommunen, bleiben auf millionenhohen Forderungen an das Bremer Institut sitzen. Rund 22 000 private Sparer aber werden vom Netz des deutschen Einlagensicherungssystems aufgefangen – und entschädigt. Da Greensill Mitglied der Einlagensicherungseinrichtung deutscher Banken ist, sind durch die gesetzliche Einlagensicherung pro Einleger Ansprüche bis zu einer Höhe von 100 000 Euro gedeckt – in besonderen Ausnahmefällen bis zu 500 000 Euro. Grundsätzlich ist die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung ohnehin Voraussetzung dafür, dass ein Kreditinstitut überhaupt zum Geschäftsbetrieb zugelassen wird.
Darüber hinaus gehören die meisten Banken freiwilligen Einlagensicherungssystemen an, die einen noch weitergehenden Schutz bieten. Im Falle einer Privatbank wie Greensill ist dies der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken, der den Teil der Einlagen übernimmt, der über die gesetzliche Grenze hinausgeht – und zwar bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze. Letztere bildet die Höchstgrenze der Absicherung für die Einlagen des einzelnen Kunden bei einer
Bank. Die Sicherungsgrenze entspricht pro Kunde 15 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Sofern die gesamten Einlagen eines Kunden nicht über dieser Grenze liegen, sind sie vollständig gesichert. Das Mindesteigenkapital einer Bank liegt in Deutschland bei fünf Millionen Euro. In diesem Fall wären also bereits pro Kunde 750 000 Euro geschützt. In den meisten Fällen ist dieser Betrag aber deutlich höher. So liegt die durchschnittliche Sicherungsgrenze bei 190 Millionen Euro pro Kunde pro Bank. Unter www. einlagensicherungsfonds.de kann die exakte Sicherungsgrenze jeder einzelnen Bank abgerufen werden. Unterm Strich sind es drei Milliarden Euro, die die Einlagensicherung der deutschen Banken wegen des Pleitefalls Greensill aufbringen muss. Wie voll die dafür vorgesehenen Töpfe sind, will der Verband nicht verraten. Ein Pappelstiel ist es jedenfalls nicht, wenn man hört, dass die Mitgliedsbanken womöglich bald eine höhere Jahresumlage für den Erhalt des Systems aufbringen müssen.
Neben den Privatbanken betreiben in Deutschland die beiden weiteren Institutsgruppen der Sparkassen und Landesbanken sowie der Volks- und Raiffeisenbanken ihr eigenes System der Einlagensicherung. So existieren bei den regionalen Sparkassenverbänden insgesamt elf Stützungsfonds, die miteinander verknüpft werden können, sodass im Bedarfsfall die Mittel aller Fonds zur Verfügung stehen. Hinzu kommen die Sicherungstöpfe der Landesbanken und Landesbausparkassen. Damit erfüllt die Sparkassen-Gruppe alle Anforderungen an eine gesetzliche Einlagensicherung, die Ansprüche pro Einleger von bis zu 100 000 Euro abdeckt. Darüber hinaus funktioniert das System nach dem Prinzip der Institutssicherung, wonach gesunde Institute schwächelnde Mitglieder unterstützen, bevor es überhaupt zur Insolvenz kommt. Daher gibt es bei Sparkassen keine Sicherungsgrenzen.
Dasselbe gilt für Genossenschaftsbanken, die bereits seit 1934 über eine eigene Sicherungseinrichtung
verfügen, die insbesondere präventive Maßnahmen zur Abwendung von Fehlentwicklungen umfasst. Hinzu kommt mit der Institutssicherung der Geno-Banken ein zweiter Topf, der als gesetzliches Einlagensicherungssystem anerkannt ist.
Gemeinsam ist allen drei Systemen, dass sie in ihrer Geschichte noch nie einen Sparer im Stich gelassen haben. Es gilt allerdings zu beachten, dass die Sicherheitsnetze nicht für Wertpapiere, Fondsanteile oder Zertifikate gelten. Theoretisch bleiben diese Anlageklassen im Eigentum des Kunden und gehören nicht zur Insolvenzmasse. Dennoch besteht ein gewisses Risiko, dass eine angeschlagene Bank nicht mehr in der Lage ist, die Papiere auszuliefern. Daher kann es ab einer gewissen Größe des Wertpapierdepots sinnvoll sein, das eigene Portfolio auf zwei oder mehr Banken zu verteilen. Dasselbe ist für eine hohe Summe an Spareinlagen zu überlegen.