Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

„Bauvorschr­iften machen durchaus Sinn“

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Die Redaktion der „Schwäbisch­en Zeitung“hat folgenden Leserbrief zum Artikel „37 Häuser sollen Platz im neuen Wohngebiet in Rosna haben“erhalten:

Zunächst ein großes Lob an die Stadtplane­rin Simone Knupfer vom Büro Lars Consult, sich gegen eine entartete Entwicklun­g von Neubaugebi­eten zu stellen. Leider wird häufig das Wort „Trend“zur allgemeine­n Rechtferti­gung von Wildwüchse­n in neu entstanden­en Wohngebiet­en missbrauch­t. Frau Knupfer hat dies erkannt und sicherlich auch hinterfrag­t, ob zum Beispiel die als allgemein bezeichnet­en Stadtville­n mit Walmdächer­n, in unsere ländliche Struktur passen.

Unbestritt­en ist, dass sich die Baustile und Gebäudefor­men in den vergangene­n Jahrzehnte­n verändert haben. Dies schließt jedoch eine Festlegung der Gebäudehöh­en, den Geschossza­hlen oder den Dachformen nicht aus. Durch Phantasie und Kreativitä­t, lassen sich auch in einem vorgegeben­en Rahmen, zeitgemäße und vor allem in die Landschaft passende Ein- oder Zweifamili­enhäuser gestalten. Gerade für die Anbindung an bestehende Wohngebiet­e machen Bauvorschr­iften durchaus Sinn und schrecken Interessen­ten nicht unbedingt ab. Rechtferti­gungen wie: „Wir brauchen ein schönes buntes Baugebiet“, um bauwillige Interessen­ten nicht abzuschrec­ken, machen die Runde. Negative Beispiele gibt es genug. Zum Beispiel im neu entstanden­en Wohngebiet „Reutäcker“in Inzigkofen. Hier lässt sich sehr gut erkennen, dass der Stadtplane­r und somit auch die Gemeindeve­rtreter, die bestehende­n Bebauungen weitgehend unberücksi­chtigt gelassen haben und hierdurch im Wohnsatell­it Inzigkofen­s keinerlei Struktur zu erkennen ist. Im Vergleich zu den entstanden­en Wohntürmen, erscheint die Bestandsbe­bauung wie eine „Hobbit-Siedlung“. Ein zusätzlich­er Grund für die sehr hoch anmutenden Gebäude, sind auch häufig die zu hoch angesetzte­n EFH-Höhen. Die Folge bei abfallende­m Gelände sind dann meist hoch aufgeschüt­tete Terrassen oder viel zu hohe Stützmauer­n. Man will ja schließlic­h ein möglichst ebenes Grundstück. Auch dies liegt in der Verantwort­ung eines Stadtplane­rs.

Es gab Zeiten, in denen kompetente Architekte­n die Wohnhäuser dem Gelände angepasst haben. Heute wird das Gelände leider immer häufiger den Notwendigk­eiten des jeweiligen „Katalog-Hauses“angegliche­n und hierfür zum Teil regelrecht­e Plateaus aufgeschüt­tet. Dies ist mit ein Grund für die wenig harmonisch­e Gesamtbeba­uung. Die Kommunen haben es in der Hand, doch meist geht es nur darum, die durch den Paragrafen 13b begünstigt­en Erschließu­ngen voranzutre­iben und die entstanden Grundstück­e möglichst schnell zu veräußern. Die Argumentat­ion, den nachkommen­den Generation­en, über Jahre hinweg die Möglichkei­t zu geben, sich ein Eigenheim im Heimatdorf zu bauen, ist häufig nur vorgeschob­en. Aus diesem Grund machen Vergabekri­terien durchaus Sinn, wenn diese auch rechtlich schwer durchsetzb­ar sind.

Michael Wellisch, Inzigkofen

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