Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
„Bauvorschriften machen durchaus Sinn“
Die Redaktion der „Schwäbischen Zeitung“hat folgenden Leserbrief zum Artikel „37 Häuser sollen Platz im neuen Wohngebiet in Rosna haben“erhalten:
Zunächst ein großes Lob an die Stadtplanerin Simone Knupfer vom Büro Lars Consult, sich gegen eine entartete Entwicklung von Neubaugebieten zu stellen. Leider wird häufig das Wort „Trend“zur allgemeinen Rechtfertigung von Wildwüchsen in neu entstandenen Wohngebieten missbraucht. Frau Knupfer hat dies erkannt und sicherlich auch hinterfragt, ob zum Beispiel die als allgemein bezeichneten Stadtvillen mit Walmdächern, in unsere ländliche Struktur passen.
Unbestritten ist, dass sich die Baustile und Gebäudeformen in den vergangenen Jahrzehnten verändert haben. Dies schließt jedoch eine Festlegung der Gebäudehöhen, den Geschosszahlen oder den Dachformen nicht aus. Durch Phantasie und Kreativität, lassen sich auch in einem vorgegebenen Rahmen, zeitgemäße und vor allem in die Landschaft passende Ein- oder Zweifamilienhäuser gestalten. Gerade für die Anbindung an bestehende Wohngebiete machen Bauvorschriften durchaus Sinn und schrecken Interessenten nicht unbedingt ab. Rechtfertigungen wie: „Wir brauchen ein schönes buntes Baugebiet“, um bauwillige Interessenten nicht abzuschrecken, machen die Runde. Negative Beispiele gibt es genug. Zum Beispiel im neu entstandenen Wohngebiet „Reutäcker“in Inzigkofen. Hier lässt sich sehr gut erkennen, dass der Stadtplaner und somit auch die Gemeindevertreter, die bestehenden Bebauungen weitgehend unberücksichtigt gelassen haben und hierdurch im Wohnsatellit Inzigkofens keinerlei Struktur zu erkennen ist. Im Vergleich zu den entstandenen Wohntürmen, erscheint die Bestandsbebauung wie eine „Hobbit-Siedlung“. Ein zusätzlicher Grund für die sehr hoch anmutenden Gebäude, sind auch häufig die zu hoch angesetzten EFH-Höhen. Die Folge bei abfallendem Gelände sind dann meist hoch aufgeschüttete Terrassen oder viel zu hohe Stützmauern. Man will ja schließlich ein möglichst ebenes Grundstück. Auch dies liegt in der Verantwortung eines Stadtplaners.
Es gab Zeiten, in denen kompetente Architekten die Wohnhäuser dem Gelände angepasst haben. Heute wird das Gelände leider immer häufiger den Notwendigkeiten des jeweiligen „Katalog-Hauses“angeglichen und hierfür zum Teil regelrechte Plateaus aufgeschüttet. Dies ist mit ein Grund für die wenig harmonische Gesamtbebauung. Die Kommunen haben es in der Hand, doch meist geht es nur darum, die durch den Paragrafen 13b begünstigten Erschließungen voranzutreiben und die entstanden Grundstücke möglichst schnell zu veräußern. Die Argumentation, den nachkommenden Generationen, über Jahre hinweg die Möglichkeit zu geben, sich ein Eigenheim im Heimatdorf zu bauen, ist häufig nur vorgeschoben. Aus diesem Grund machen Vergabekriterien durchaus Sinn, wenn diese auch rechtlich schwer durchsetzbar sind.
Michael Wellisch, Inzigkofen