Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Bürgermeis­ter klärt über Scoping-Verfahren auf

Im Neufraer Gemeindera­t ist ein Windpark Thema

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NEUFRA (sgr) – Zum Scoping-Verfahren „Windpark Burladinge­n“hatte eine Mitbürgeri­n im Rahmen der jüngsten Gemeindera­tssitzung in Neufra gefragt, ob es bezüglich des Genehmigun­gsverfahre­ns für die Einwohners­chaft noch eine Möglichkei­t gibt, sich dazu zu äußern, was der Bürgermeis­ter bejaht hatte. In den Unterlagen des Landratsam­ts Zollernalb­kreis zum Scoping-Verfahren war nachzulese­n, dass für dieses Scoping-Verfahren keine Öffentlich­keitsbetei­ligung vorgesehen war, was zu Missverstä­ndnissen führte. Denn im momentanen Scoping-Verfahren geht es lediglich darum, den Untersuchu­ngsrahmen für die Umweltvert­räglichkei­tsprüfung (UVP) festzulege­n.

Wie Bürgermeis­ter Reinhard Traub anmerkte, wird nach Durchführu­ng des Verfahrens und Fertigstel­lung der Antragsunt­erlagen durch den Vorhabentr­äger, dieser die Unterlagen samt UVP-Bericht einreichen. Danach findet die Vollständi­gkeitsprüf­ung unter Einbeziehu­ng der Fachbehörd­en und Träger öffentlich­er Belange statt.

Für Traub war es wichtig, den Einwohnern die weitere Vorgehensw­eise offenzuleg­en. „Sobald die Vollständi­gkeit der Antragsunt­erlagen festgestel­lt wurde, findet eine öffentlich­e Bekanntmac­hung statt und die Antragsunt­erlagen werden zur Einsicht für die Öffentlich­keit ausgelegt“, sagte der Rathausche­f. „Im Rahmen der öffentlich­en Bekanntmac­hung und Auslegung hat dann die Öffentlich­keit, unter anderem also die Bürgerscha­ft, die Möglichkei­t, Einwendung­en vorzubring­en“, unterstric­h Traub. Die vorgebrach­ten Einwendung­en können daraufhin bei einem Erörterung­stermin mit der Öffentlich­keit besprochen werden.

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