Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Bürgermeister klärt über Scoping-Verfahren auf
Im Neufraer Gemeinderat ist ein Windpark Thema
NEUFRA (sgr) – Zum Scoping-Verfahren „Windpark Burladingen“hatte eine Mitbürgerin im Rahmen der jüngsten Gemeinderatssitzung in Neufra gefragt, ob es bezüglich des Genehmigungsverfahrens für die Einwohnerschaft noch eine Möglichkeit gibt, sich dazu zu äußern, was der Bürgermeister bejaht hatte. In den Unterlagen des Landratsamts Zollernalbkreis zum Scoping-Verfahren war nachzulesen, dass für dieses Scoping-Verfahren keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen war, was zu Missverständnissen führte. Denn im momentanen Scoping-Verfahren geht es lediglich darum, den Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) festzulegen.
Wie Bürgermeister Reinhard Traub anmerkte, wird nach Durchführung des Verfahrens und Fertigstellung der Antragsunterlagen durch den Vorhabenträger, dieser die Unterlagen samt UVP-Bericht einreichen. Danach findet die Vollständigkeitsprüfung unter Einbeziehung der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange statt.
Für Traub war es wichtig, den Einwohnern die weitere Vorgehensweise offenzulegen. „Sobald die Vollständigkeit der Antragsunterlagen festgestellt wurde, findet eine öffentliche Bekanntmachung statt und die Antragsunterlagen werden zur Einsicht für die Öffentlichkeit ausgelegt“, sagte der Rathauschef. „Im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung und Auslegung hat dann die Öffentlichkeit, unter anderem also die Bürgerschaft, die Möglichkeit, Einwendungen vorzubringen“, unterstrich Traub. Die vorgebrachten Einwendungen können daraufhin bei einem Erörterungstermin mit der Öffentlichkeit besprochen werden.