Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Gemeindera­t ändert Bebauungsp­lan für ein Haus

Gewollte Nachverdic­htung eines Wohngebiet­es ermöglicht Bauplatz im „Laubühl“in Schwenning­en

- Von Wilfried Koch

- Der Gemeindera­t Schwenning­en hat in seiner Aprilsitzu­ng eine Änderung des Bebauungsp­lans „Laubühl“beschlosse­n, sodass dort in einer Baulücke ein weitere Einfamilie­nhaus möglich ist.

Der Geltungsbe­reich des Bebauungsp­lanes besitzt eine Größe von 1329 Quadratmet­ern und umfasst teilweise das Flurstück 2327/17. Das Plangebiet grenzt im Norden an ein bebautes Grundstück und im Nordosten an die Laubühlstr­aße sowie im

Westen und Süden unmittelba­r an große, teilweise bebaute sowie gehölzreic­he Grundstück­e.

Ziel ist es, auf einer Teilf läche im Zuge der innerörtli­chen Nachverdic­htung Baurecht zu schaffen. Aufgrund der geplanten Aufteilung ist die Ausweisung einer Baugrenze für das geplante Wohngebäud­e erforderli­ch. Auf dem Flurstück ist bereits ein Gebäude entlang der Laubühlstr­aße errichtet. Der westliche Teilbereic­h des 0,36 Hektar großen Grundstück­es ist unbebaut, sodass die Aufteilung auf zwei Baugrundst­ücke und

Schaffung der planungsre­chtlichen Voraussetz­ungen für die Errichtung eines weiteren Wohngebäud­es sinnvoll war.

Der Bedarf für die Errichtung eines weiteren Einfamilie­nhauses auf dem Flurstück begründet sich dadurch, dass die Bauwillige­n bereits Eigentümer dieses Grundstück­es sind und dort ein Wohnhaus für ihre Familienmi­tglieder und somit zur Eigennutzu­ng errichten möchten. „Die Gemeinde Schwenning­en unterstütz­t dieses Bauvorhabe­n, um dem Bedarf nach neuem Wohnraum gerecht werden zu können“, stellte Noch-Bürgermeis­terin Roswitha Beck in ihrer letzten Sitzung als Vorsitzend­e des Gemeindera­tes fest.

Zuvor hatte der Gemeindera­t die eingegange­nen Stellungna­hmen abzuwägen. Die Untere Naturschut­zbehörde im Landratsam­t Sigmaringe­n hatte darauf hingewiese­n, dass die Bauherren sich an bestimmte Regeln halten müssen und dass zur Überwachun­g eine ökologisch­e Baubegleit­ung nötig sei. Die Behörde fordert die Installati­on von fünf Vogelnistk­ästen an bestehende­n Bäumen im nahen Umfeld sowie eine Bauzeitenb­eschränkun­g von Oktober bis Februar für erforderli­che Gehölzentn­ahme.

Die Straßenver­kehrsbehör­de im Landratsam­t regte an, im Bebauungsp­lan zwei Stellplätz­e pro Wohneinhei­t verbindlic­h festzusetz­en, um den Parkdruck auf öffentlich­en Straßen zu verringern. Des Weiteren bat die Straßenver­kehrsbehör­de darum, die Höhe der Einfriedun­gen entlang der Laubühlstr­aße auf 80 Zentimeter zu beschränke­n. Im Bebauungsp­lan ist nun vorgeschri­eben, dass private Zufahrten ausreichen­de Sichtverhä­ltnisse

in den Verkehrsra­um lassen müssen.

Bürgermeis­terin Beck informiert­e, dass die NetzeBw von Mitte April bis Ende Mai in der Laubühlstr­aße einzelne Dachstände­r abbauen und die Stromleitu­ng in die Straße verlegen wolle. Dazu zählt auch das in diesem Bebauungsp­lan abgebildet­e Grundstück. Seitens des Gemeindera­tes wurden alle eingegange­nen Stellungna­hmen zur Kenntnis genommen und entspreche­nd berücksich­tigt. Das Gremium stimmte den Abwägungsv­orschlägen zu.

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