Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Gemeinderat ändert Bebauungsplan für ein Haus
Gewollte Nachverdichtung eines Wohngebietes ermöglicht Bauplatz im „Laubühl“in Schwenningen
- Der Gemeinderat Schwenningen hat in seiner Aprilsitzung eine Änderung des Bebauungsplans „Laubühl“beschlossen, sodass dort in einer Baulücke ein weitere Einfamilienhaus möglich ist.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes besitzt eine Größe von 1329 Quadratmetern und umfasst teilweise das Flurstück 2327/17. Das Plangebiet grenzt im Norden an ein bebautes Grundstück und im Nordosten an die Laubühlstraße sowie im
Westen und Süden unmittelbar an große, teilweise bebaute sowie gehölzreiche Grundstücke.
Ziel ist es, auf einer Teilf läche im Zuge der innerörtlichen Nachverdichtung Baurecht zu schaffen. Aufgrund der geplanten Aufteilung ist die Ausweisung einer Baugrenze für das geplante Wohngebäude erforderlich. Auf dem Flurstück ist bereits ein Gebäude entlang der Laubühlstraße errichtet. Der westliche Teilbereich des 0,36 Hektar großen Grundstückes ist unbebaut, sodass die Aufteilung auf zwei Baugrundstücke und
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines weiteren Wohngebäudes sinnvoll war.
Der Bedarf für die Errichtung eines weiteren Einfamilienhauses auf dem Flurstück begründet sich dadurch, dass die Bauwilligen bereits Eigentümer dieses Grundstückes sind und dort ein Wohnhaus für ihre Familienmitglieder und somit zur Eigennutzung errichten möchten. „Die Gemeinde Schwenningen unterstützt dieses Bauvorhaben, um dem Bedarf nach neuem Wohnraum gerecht werden zu können“, stellte Noch-Bürgermeisterin Roswitha Beck in ihrer letzten Sitzung als Vorsitzende des Gemeinderates fest.
Zuvor hatte der Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen. Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Sigmaringen hatte darauf hingewiesen, dass die Bauherren sich an bestimmte Regeln halten müssen und dass zur Überwachung eine ökologische Baubegleitung nötig sei. Die Behörde fordert die Installation von fünf Vogelnistkästen an bestehenden Bäumen im nahen Umfeld sowie eine Bauzeitenbeschränkung von Oktober bis Februar für erforderliche Gehölzentnahme.
Die Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt regte an, im Bebauungsplan zwei Stellplätze pro Wohneinheit verbindlich festzusetzen, um den Parkdruck auf öffentlichen Straßen zu verringern. Des Weiteren bat die Straßenverkehrsbehörde darum, die Höhe der Einfriedungen entlang der Laubühlstraße auf 80 Zentimeter zu beschränken. Im Bebauungsplan ist nun vorgeschrieben, dass private Zufahrten ausreichende Sichtverhältnisse
in den Verkehrsraum lassen müssen.
Bürgermeisterin Beck informierte, dass die NetzeBw von Mitte April bis Ende Mai in der Laubühlstraße einzelne Dachständer abbauen und die Stromleitung in die Straße verlegen wolle. Dazu zählt auch das in diesem Bebauungsplan abgebildete Grundstück. Seitens des Gemeinderates wurden alle eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und entsprechend berücksichtigt. Das Gremium stimmte den Abwägungsvorschlägen zu.