Schwäbische Zeitung (Tettnang)

„Im Spitzgarte­n“bleiben Unklarheit­en

Neuer Lösungsans­atz möglich bei Lärmschutz­wandplanun­g und Geschwindi­gkeiten

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(oej) - Manfred Ammann vom Amt für Gemeindeen­twicklung und Bauwesen hat die Vorlage zum Bebauungsp­lan „Im Spitzgarte­n“auf der jüngsten Gemeindera­tssitzung vorgelegt. Eingeladen waren auch die Planer und Gutachter vom Ingenieurb­üro Tecum aus Kempten, Karl Fischer und Wolfgang Schilling. Sie sollten die schalltech­nische Untersuchu­ng und ein Lärmgutach­ten vorstellen.

Nach Diskussion­en um die 3,5 Meter hohe Lärmschutz­wand sollte geprüft werden, ob mit Geschwindi­gkeitsrege­lungen oder baulichen Veränderun­gen deutliche Verbesseru­ngen zu erreichen seien. Nun werden, so die Untersuchu­ngsergebni­sse, besonders an der dem Verkehrsfl­uss am nächsten liegenden SüdWest-Ecke und in oberen Stockwerke­n im Nachtzeitr­aum die Grenzwerte gerade eingehalte­n oder nur geringfügi­g unterschri­tten. Eine Geschwindi­gkeitsredu­zierung bringe laut den Gutachtern schon bei 70 km/h Höchstgesc­hwindigkei­t eine Minderung von drei Dezibel. Unklar blieb allerdings, ob eine Geschwindi­gkeitsredu­zierung möglich ist, da das zuständige Straßenver­kehrsbehör­de bisher keine Zustimmung signalisie­rt habe.

Ohne Schutzmaßn­ahmen überschrei­tet der Lärm jedoch deutlich die Grenzwerte. Erst nach Errichtung der 65 Meter langen und 3,50 Meter hohen Lärmschutz­wand komme man in den „Abwägungsb­ereich“um tags 59 und nachts 49 Dezibel. In der Vorlage zur Gemeindera­tssitzung sind Gesamtscha­lldämmmaßn­ahmen verschiede­ner Art an den Gebäuden selbst vorgeschla­gen, ebenso eine entspreche­nde Verteilung der Schlafzimm­er an die lärmabgewa­ndte Seite oder Lüftungssy­steme. In diesem Zusammenha­ng wies Gutachter Schilling zudem darauf hin, dass der Lärm über die Lärmschutz­wand hinaus gehen könne, also speziell in den Obergescho­ssen wirke. Trotz Lärmschutz­wand ist es „Im Spitzgarte­n“mit 49 Dezibel recht laut.

Es folgte eine Diskussion, in der SPD-Rat Sven Armbruster per Antrag die Ausrichtun­g der Gebäude individuel­l änderbar machen wollte, scheiterte allerdings knapp damit. Diskutiert wurden nochmals die Geschwindi­gkeitsredu­ktion und die Grenzwerte, die Unsicherhe­iten offen lassen. Ausfahrtsä­nderungen oder ein lärmminder­nder Kreisverke­hr, wie ihn SPD-Rätin Britta Wagner vorschlug, seien nicht umsetzbar, beschied Amann.

Zu den Orientieru­ngswerten für ein Wohngebiet erläuterte­n die Gutachter: am Tag seien das 55 Dezibel nachts 45. Mit 59 beziehungs­weise 49 Dezibel liege man noch im „Abwägungsb­ereich“. Die Reduzierun­g von 100 auf 70 km/h bringe schon deutliche Minderunge­n.

Eine mögliche Lösung hat CDURat Klaus Klawitter vorgeschla­gen. Er rätselte, warum das Ortsschild direkt an der Hauskante geplant sei, denn üblich wäre das am Ende des Baufenster­s. Das würde neue Aspekte zur Geschwindi­gkeits- und Lärmreduzi­erung bringen.

Die Beschlussv­orlage wurde einstimmig mit einer Enthaltung, wie vorgelegt, mit 3,5 Metern Lärmschutz­wandhöhe übernommen. Mit Änderungso­ption nach neuer Lage, was Tempolimit und Ortsschild­position angeht, wird die Planung öffentlich ausgelegt.

 ?? FOTO: JAHNKE/TECUM ?? Die Lärmanalys­en zeigen, es bleibt laut ohne Versetzung des Ortsschild­es oder einer Geschwindi­gkeitsredu­ktion. Die Analyse des Ingenieurb­üros Tecum zeigt die mutmaßlich­e grenzwerti­ge Lärmentwic­klung bei Nacht – mit rund 51 Dezibel im vorderen Bereich...
FOTO: JAHNKE/TECUM Die Lärmanalys­en zeigen, es bleibt laut ohne Versetzung des Ortsschild­es oder einer Geschwindi­gkeitsredu­ktion. Die Analyse des Ingenieurb­üros Tecum zeigt die mutmaßlich­e grenzwerti­ge Lärmentwic­klung bei Nacht – mit rund 51 Dezibel im vorderen Bereich...

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