Schwäbische Zeitung (Tettnang)
„Im Spitzgarten“bleiben Unklarheiten
Neuer Lösungsansatz möglich bei Lärmschutzwandplanung und Geschwindigkeiten
(oej) - Manfred Ammann vom Amt für Gemeindeentwicklung und Bauwesen hat die Vorlage zum Bebauungsplan „Im Spitzgarten“auf der jüngsten Gemeinderatssitzung vorgelegt. Eingeladen waren auch die Planer und Gutachter vom Ingenieurbüro Tecum aus Kempten, Karl Fischer und Wolfgang Schilling. Sie sollten die schalltechnische Untersuchung und ein Lärmgutachten vorstellen.
Nach Diskussionen um die 3,5 Meter hohe Lärmschutzwand sollte geprüft werden, ob mit Geschwindigkeitsregelungen oder baulichen Veränderungen deutliche Verbesserungen zu erreichen seien. Nun werden, so die Untersuchungsergebnisse, besonders an der dem Verkehrsfluss am nächsten liegenden SüdWest-Ecke und in oberen Stockwerken im Nachtzeitraum die Grenzwerte gerade eingehalten oder nur geringfügig unterschritten. Eine Geschwindigkeitsreduzierung bringe laut den Gutachtern schon bei 70 km/h Höchstgeschwindigkeit eine Minderung von drei Dezibel. Unklar blieb allerdings, ob eine Geschwindigkeitsreduzierung möglich ist, da das zuständige Straßenverkehrsbehörde bisher keine Zustimmung signalisiert habe.
Ohne Schutzmaßnahmen überschreitet der Lärm jedoch deutlich die Grenzwerte. Erst nach Errichtung der 65 Meter langen und 3,50 Meter hohen Lärmschutzwand komme man in den „Abwägungsbereich“um tags 59 und nachts 49 Dezibel. In der Vorlage zur Gemeinderatssitzung sind Gesamtschalldämmmaßnahmen verschiedener Art an den Gebäuden selbst vorgeschlagen, ebenso eine entsprechende Verteilung der Schlafzimmer an die lärmabgewandte Seite oder Lüftungssysteme. In diesem Zusammenhang wies Gutachter Schilling zudem darauf hin, dass der Lärm über die Lärmschutzwand hinaus gehen könne, also speziell in den Obergeschossen wirke. Trotz Lärmschutzwand ist es „Im Spitzgarten“mit 49 Dezibel recht laut.
Es folgte eine Diskussion, in der SPD-Rat Sven Armbruster per Antrag die Ausrichtung der Gebäude individuell änderbar machen wollte, scheiterte allerdings knapp damit. Diskutiert wurden nochmals die Geschwindigkeitsreduktion und die Grenzwerte, die Unsicherheiten offen lassen. Ausfahrtsänderungen oder ein lärmmindernder Kreisverkehr, wie ihn SPD-Rätin Britta Wagner vorschlug, seien nicht umsetzbar, beschied Amann.
Zu den Orientierungswerten für ein Wohngebiet erläuterten die Gutachter: am Tag seien das 55 Dezibel nachts 45. Mit 59 beziehungsweise 49 Dezibel liege man noch im „Abwägungsbereich“. Die Reduzierung von 100 auf 70 km/h bringe schon deutliche Minderungen.
Eine mögliche Lösung hat CDURat Klaus Klawitter vorgeschlagen. Er rätselte, warum das Ortsschild direkt an der Hauskante geplant sei, denn üblich wäre das am Ende des Baufensters. Das würde neue Aspekte zur Geschwindigkeits- und Lärmreduzierung bringen.
Die Beschlussvorlage wurde einstimmig mit einer Enthaltung, wie vorgelegt, mit 3,5 Metern Lärmschutzwandhöhe übernommen. Mit Änderungsoption nach neuer Lage, was Tempolimit und Ortsschildposition angeht, wird die Planung öffentlich ausgelegt.