Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Telefonhäuschen bleiben in Weißenau und am Rathaus in Oberhofen
Eschacher Ortschaftsrat ist sich einig und gibt der Telekom einen Korb
- Einstimmig abgelehnt hat der Eschacher Ortschaftsrat den Antrag der Telekom Deutschland, zwei der derzeit drei noch existierenden Telefonhäuschen der Ortschaft abzubauen. Betroffen gewesen wären die Telefonzellen am Torplatz 5 in Weißenau und beim Rathaus in Oberhofen. Die Telekom hatte ihren Antrag mit rückläufigen Nutzungszahlen und entsprechend sinkenden Einnahmen begründet: durchschnittlich 22 Euro monatlich am Torplatz und 25 Euro beim Rathaus. Im Eschacher Ortschaftsrat wurde hingegen auf die Bedeutung der Telefonhäuschen als Teil der Infrastruktur angesichts der Tatsache hingewiesen, dass nicht jedermann ein Handy besitze.
Das dritte Telefonhäuschen in der Ortschaft steht in der Weingartshofer Straße neben der Einfahrt zum Zentrum für Psychiatrie.
Wie es heißt, habe die Telekom, wenn die Zustimmung verweigert wird, nur die Möglichkeit, die vorhandene Telefonzelle in ein sogenanntes Basistelefon umzuwandeln. Dieses weise weniger Nutzungskomfort auf, genüge aber den Anforderungen an öffentliche Telefone.
Schon im Jahr 2009 hatte sich der Ortschaftsrat mit dem Abbau von Telefonhäuschen zu befassen. Damals stimmte der Rat dem Abbau der öffentlichen Telefone in Torkenweiler und Gornhofen zu. 2011 jedoch verweigerte der Ortschaftsrat die Zustimmung zum Abbau der Anlage in der Brunnenstraße, desgleichen ein Jahr später zum Abbau der Telefonzelle in der Weingartshofer Straße. Auch im Jahr 2013 stimmte der Ortschaftsrat gegen den Abbau der Telefonhäuschen in der Brunnenstraße, beim Rathaus und im Saumweg. Und im vergangenen Jahr schließlich wurde über den Abbau der Telefone in Obereschach, in der Brunnenstraße 12, in Weingartshof, am Saumweg 1 und inWeißenau in der Weingartshofener Straße 18 sowie in der Ravensburger Straße 4/1 beraten. Der Ortschaftsrat stimmte damals nur dem Abbau der Telefone in Obereschach und in Weißenau, Ravensburger Straße 4/1, zu.