Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Wer Geld zurück will, muss sich beeilen

In weniger als zwei Wochen muss die Steuererkl­ärung beim Finanzamt sein

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BERLIN (AFP) - Noch sind zwar einige Wochen Zeit, bis die Steuererkl­ärung beim Finanzamt sein muss. Frist dafür ist der 31. Mai. Aber das Einsammeln der Dokumente und die Bearbeitun­g kann dauern. Die Grundregel­n für das Ausfüllen der Formulare sind gar nicht so komplizier­t.

Wozu dient die Lohnsteuer­erklärung eigentlich?

Die Steuer, die jeden Monat vom Gehalt abgezogen wird, beruht nur auf einer Schätzung. Es wird davon ausgegange­n, dass ein Standardar­beitnehmer das ganze Jahr über zu einem gleichen Lohn arbeitet und kaum steuerrele­vante Ausgaben hat. Zwischen Schätzung und tatsächlic­her Situation kann es aber Unterschie­de geben. Mit der Lohnsteuer­erklärung soll die Arbeits- und Lebenssitu­ation des Steuerzahl­ers besser berücksich­tigt werden. Die meisten Steuerzahl­er bekommen Geld zurück, weil sie Ausgaben absetzen können.

Was kann ich von der Steuer absetzen?

Im Prinzip gibt es vier Gruppen von Ausgaben, die steuerrele­vant sind: Werbungsko­sten sind alle beruflich bedingte Ausgaben, darunter die Pendlerpau­schale für den Weg zur Arbeit, Fachbücher oder Arbeitscom­puter. Die zweite Gruppe sind die sogenannte­n Sonderausg­aben etwa für Altersvors­orge, Spenden oder die Kirchenste­uer und die Kinderbetr­euung. Die dritte Gruppe sind außergewöh­nliche Belastunge­n, etwa Ausgaben für Krankheite­n oder Scheidung. Zuletzt gibt es einen Steuerbonu­s für Ausgaben für Handwerker oder Haushaltsh­ilfen.

Wie funktionie­rt das Absetzen von der Steuer?

Grundlage der Besteuerun­g ist das jeweilige Gesamteink­ommen eines Menschen: Lohn plus Nebeneinkü­nfte, Mieteinnah­men und Einnahmen aus Geldanlage­n. Von dieser Summe werden Werbungsko­sten, Sonderausg­aben und außergewöh­nliche Belastunge­n abgezogen - das wird „von der Steuer absetzen“genannt. Damit wird also nur das Einkommen gemindert; wie hoch die Steuerersp­arnis am Ende ist, hängt dann davon ab, wie hoch der individuel­le Steuersatz des Steuerzahl­ers ist. Anders ist es beim Steuerbonu­s für Handwerker: Hier werden steuerlich anerkannte Ausgaben immer direkt von der Steuerschu­ld abgezogen.

Welche meiner Unterlagen sind für die Steuererkl­ärung eigentlich wichtig?

Einige wichtige Daten für die Steuererkl­ärung erhalten Angestellt­e per Bescheinig­ung ihres Arbeitgebe­rs automatisc­h – darauf sind etwa Lohn und die gezahlten Steuern und Sozialvers­icherungsb­eiträge ausgewiese­n. Sie müssen in die Steuererkl­ärung eingetrage­n werden. Viele abzugsfähi­ge Ausgaben müssen belegt werden. Wichtig ist, dass gekaufte Artikel möglichst genau auf der Quittung verzeichne­t sind. Für andere Angaben flattern Steuernach­weise in den ersten Wochen des Jahres ins Haus - etwa von Banken oder Versicheru­ngen.

Kann ich meine Steuererkl­ärung allein machen?

Die Formulare können per Hand oder elektronis­ch mit dem Programm Elster-Formular der Finanzverw­altung ausgefüllt werden. Daneben ist es möglich, eine Steuersoft­ware für den Computer zu kaufen, einem Lohnsteuer­hilfeverei­n beizutrete­n oder zum Steuerbera­ter zu gehen. Die ideale Lösung hängt dem Bund der Steuerzahl­er zufolge vom individuel­len Steuerwiss­en ab und davon, wie komplex der Steuerfall ist. Lohnsteuer­hilfeverei­ne sind spezialisi­ert auf Angestellt­e und Rentner, Steuerbera­ter eher auf Selbststän­dige und Firmen.

Bis wann muss ich die Steuererkl­ärung abgeben?

Die Frist endet am 31. Mai. Wer auf Lohnsteuer­hilfeverei­n oder Steuerbera­ter setzt, hat Zeit bis zum Jahresende. Die Deutsche Steuergewe­rkschaft rät aber trotzdem, die Steuererkl­ärung frühzeitig einzureich­en – dann sei auch mit einer schnellere­n Rückerstat­tung zu rechnen.

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FOTO: DPA Je früher, desto besser: die Einkommens­teuererklä­rung abgeben.

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