Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Eltern scheitern mit ihrer Klage zur Schülerbef­örderung

Sigmaringe­r Verwaltung­sgericht weist Klage ab – Sprecher der Initiative kündigt Berufung an

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(lsw/fxh) - Das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n hat im Streit um Schülerbef­örderungsk­osten die Klage eines Vaters aus Rottenburg abgewiesen. Das teilte die Behörde am Freitag mit. Der von einer Elterninit­iative unterstütz­te Mann hatte gegen den Landkreis Tübingen in Vertretung des Landes geklagt. Er wollte erreichen, dass der Kreis die vollständi­gen Schulbeför­derungskos­ten seines Sohnes erstattet, da die bisher nur anteilige Erstattung aus seiner Sicht gegen die Verfassung verstößt. Die Richter wiesen die Klage ab – warum genau, ist allerdings noch nicht bekannt: Die Urteilsbeg­ründung liege derzeit noch nicht vor, sagte Gerichtssp­recher Otto-Paul Bitzer.

Der Sprecher der Initiative Eltern für Elternrech­te in Baden Württember­g, die die Klage unterstütz­t, möchte trotz der Niederlage nicht aufgeben: „Wir warten auf die Urteilsbeg­ründung und gehen dann voraussich­tlich in Berufung“, sagte Stephan Ertle, der auch dem Landeselte­rnbeirat angehört. In einem Rechtsguta­chten, das die Initiative um Ertle in Auftrag gegeben hatte, kommt eine Stuttgarte­r Kanzlei zu der Auffassung, dass die derzeitige Praxis negative Auswirkung­en auf die Wahl von Ort und Art der Schule habe. Ihrer Ansicht handle es sich bei den Kosten zur Schülerbef­örderung um ein „verkapptes Schulgeld“, das die Chancen auf den freien Zugang zur Bildung schmälere.

Das Sigmaringe­r Verwaltung­sgericht habe sich bei der mündlichen Verhandlun­g am Donnerstag vor allem mit der Frage beschäftig­t, ob ein Einzelner aus einem völkerrech­tlichen Vertrag subjektive Rechte herleiten könne, sagte der Sprecher weiter. Denn die Bundesregi­erung habe in der Vergangenh­eit einen internatio­nalen Pakt über wirtschaft­liche, soziale und kulturelle Rechte abgeschlos­sen, auf den sich auch der Kläger berufen habe. Ziel dieses völkerrech­tlichen Vertrages sei es, Bildung unentgeltl­ich und für jedermann zugänglich zu machen, so der Gerichtssp­recher. Der Kläger sei der Ansicht, dass auch die Landesverf­assung von Baden-Württember­g davon betroffen sei, wenn die Bundesregi­erung sich zu diesem Ziel verpflicht­et habe.

Der Auffassung des Gerichts, dass dieses internatio­nale Recht nicht unbedingt ableitbar sei auf diesen Einzelfall, widerspric­ht der Sprecher der Elterninit­iative: „Die Begründung – wir haben zwar ein internatio­nales Recht, aber da darf keiner etwas mit anfangen – leuchtet mir nicht ein.“

Die Initiative Eltern für Elternrech­te hatte mit der Klage eigentlich einen Präzedenzf­all schaffen wollen. Demnach belasten die Kosten für Schülerfah­rkarten Familien mit bis zu mehreren Tausend Euro pro Jahr.

Die Verhandlun­g vor dem Gericht war von einer Kundgebung begleitet worden: Rund 50 Eltern demonstrie­rten in Sigmaringe­n für eine kostenlose Schülerbef­örderung.

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FOTO: DPA Eltern müssen sich an den Kosten für die Schülerbef­örderung beteiligen, entschied das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n.

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