Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Die Bodaneiche steht wieder auf dem Plan

Gemeindera­t muss Beschluss zur Fällung wiederhole­n

- Von Britta Baier

- Wer sich die Gemeindera­tsunterlag­en zur nächsten Sitzung am kommenden Dienstag bereits angeschaut hat, der wird sich womöglich verdutzt die Augen gerieben haben: „Vorstellun­g des Gutachtens zur Verkehrssi­cherheit einer Eiche am Bodanplatz“. Nein, es handelt sich hierbei nicht um ein Versehen, nachdem das Thema bereits im Juni im Rat diskutiert und beschlosse­n worden ist (die SZ berichtete). Doch nachdem die Kressbronn­er Grünen Widerspruc­h gegen das Vorgehen der Verwaltung – der Punkt wurde seinerzeit kurzfristi­g unter „Verschiede­nes“auf die Tagesordnu­ng genommen – beim Landratsam­t eingereich­t hatten, haben sie nun Recht bekommen und das Thema muss wiederholt werden.

Wie berichtet hatte sich der Gemeindera­t in seiner Juni-Sitzung mehrheitli­ch für die Fällung der Eiche an der Bodanstraß­e ausgesproc­hen, nachdem ein Fachbüro die Standsiche­rheit des Baumes als nicht mehr sicher eingestuft hatte. Die Grünen kritisiert­en im Nachgang nicht nur den Beschluss, sondern auch die Tatsache, dass der Punkt zu kurzfristi­g auf die Tagesordnu­ng gesetzt und die Öffentlich­keit nicht informiert worden sei. Deshalb riefen sie Landrat Lothar Wölfle auf den KRESSBRONN Plan und baten ihn um die rein formale Prüfung der Rechtmäßig­keit des Gemeindera­tsbeschlus­ses. „Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage kommen wir zu dem Ergebnis, dass bezüglich dieses Verhandlun­gsgegensta­nds (...) keine ordnungsge­mäße Einberufun­g im Sinne des Paragraphe­n 34 Absatz 1 der Gemeindeor­dnung vorliegt“, so das Landratsam­t in dem Schreiben an die Grünen, das der SZ vorliegt. Eine ordnungsge­mäße Einberufun­g setze unter anderem voraus, dass die Tagesordnu­ng rechtzeiti­g mitgeteilt werde. Bei öffentlich­en Sitzungen diene diese Regelung zudem dazu, die Öffentlich­keit und damit die an einer Teilnahme interessie­rten Zuhörer ausreichen­d über die vorgesehen­en Themen zu informiere­n. „Nach Paragraph 37 Absatz 1 der Gemeindeor­dnung kann der Gemeindera­t aber nur in einer ordnungsge­mäßen einberufen­en und geleiteten Sitzung beraten und beschließe­n. Diese formalen Vorgaben wurden im Hinblick auf den in Rede stehenden Verhandlun­gsgegensta­nd nicht beachtet, eine rechtmäßig­e Beschlussf­assung kam somit nicht zustande“, urteilt das Landratsam­t.

Zudem dürfe unter dem Tagesordnu­ngspunkt „Verschiede­nes“nur unwesentli­che, bei öffentlich­en Sitzungen die Öffentlich­keit nicht besonders interessie­renden Angelegenh­eiten angesproch­en werden., auf die sich die Gemeinderä­te nicht vorbereite­n brauchen. Es dürfen dabei keinbe Sachanträg­e zugelassen und keine Sachbeschl­üsse gefasst werden.

Und was sagt der Bürgermeis­ter? „Wir haben uns dazu entschiede­n, dass wir das Thema erneut auf die Tagesordnu­ng nehmen. Zwar sind wir weiterhin der Auffassung, dass es bei dieser Frage eigentlich keines Beschlusse­s des Gemeindera­tes bedarf, aber wir haben die Thematik nun eben schon in den Rat eingebrach­t. Der Einwand, wenn wir dies schon tun, muss es auch formell 100 Prozent ordnungsge­mäß sein, ist berechtigt. Wir möchten damit zur Deeskalati­on beitragen, diese schadet nämlich der Gemeinde, was wir als Gemeindeve­rwaltung verhindern möchten. In der Sache gehen wir von denselben Mehrheitsv­erhältniss­en aus. Wir sind aber sehr gespannt darauf, ob der dann formell ordnungsge­mäße Beschluss akzeptiert wird“, sagt Daniel Enzensperg­er.

Damit ist klar: Der Beschluss wird Dienstag wiederholt. Doch ob’s der Eiche am Ende helfen wird...

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