Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Die Bodaneiche steht wieder auf dem Plan
Gemeinderat muss Beschluss zur Fällung wiederholen
- Wer sich die Gemeinderatsunterlagen zur nächsten Sitzung am kommenden Dienstag bereits angeschaut hat, der wird sich womöglich verdutzt die Augen gerieben haben: „Vorstellung des Gutachtens zur Verkehrssicherheit einer Eiche am Bodanplatz“. Nein, es handelt sich hierbei nicht um ein Versehen, nachdem das Thema bereits im Juni im Rat diskutiert und beschlossen worden ist (die SZ berichtete). Doch nachdem die Kressbronner Grünen Widerspruch gegen das Vorgehen der Verwaltung – der Punkt wurde seinerzeit kurzfristig unter „Verschiedenes“auf die Tagesordnung genommen – beim Landratsamt eingereicht hatten, haben sie nun Recht bekommen und das Thema muss wiederholt werden.
Wie berichtet hatte sich der Gemeinderat in seiner Juni-Sitzung mehrheitlich für die Fällung der Eiche an der Bodanstraße ausgesprochen, nachdem ein Fachbüro die Standsicherheit des Baumes als nicht mehr sicher eingestuft hatte. Die Grünen kritisierten im Nachgang nicht nur den Beschluss, sondern auch die Tatsache, dass der Punkt zu kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt und die Öffentlichkeit nicht informiert worden sei. Deshalb riefen sie Landrat Lothar Wölfle auf den KRESSBRONN Plan und baten ihn um die rein formale Prüfung der Rechtmäßigkeit des Gemeinderatsbeschlusses. „Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage kommen wir zu dem Ergebnis, dass bezüglich dieses Verhandlungsgegenstands (...) keine ordnungsgemäße Einberufung im Sinne des Paragraphen 34 Absatz 1 der Gemeindeordnung vorliegt“, so das Landratsamt in dem Schreiben an die Grünen, das der SZ vorliegt. Eine ordnungsgemäße Einberufung setze unter anderem voraus, dass die Tagesordnung rechtzeitig mitgeteilt werde. Bei öffentlichen Sitzungen diene diese Regelung zudem dazu, die Öffentlichkeit und damit die an einer Teilnahme interessierten Zuhörer ausreichend über die vorgesehenen Themen zu informieren. „Nach Paragraph 37 Absatz 1 der Gemeindeordnung kann der Gemeinderat aber nur in einer ordnungsgemäßen einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen. Diese formalen Vorgaben wurden im Hinblick auf den in Rede stehenden Verhandlungsgegenstand nicht beachtet, eine rechtmäßige Beschlussfassung kam somit nicht zustande“, urteilt das Landratsamt.
Zudem dürfe unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“nur unwesentliche, bei öffentlichen Sitzungen die Öffentlichkeit nicht besonders interessierenden Angelegenheiten angesprochen werden., auf die sich die Gemeinderäte nicht vorbereiten brauchen. Es dürfen dabei keinbe Sachanträge zugelassen und keine Sachbeschlüsse gefasst werden.
Und was sagt der Bürgermeister? „Wir haben uns dazu entschieden, dass wir das Thema erneut auf die Tagesordnung nehmen. Zwar sind wir weiterhin der Auffassung, dass es bei dieser Frage eigentlich keines Beschlusses des Gemeinderates bedarf, aber wir haben die Thematik nun eben schon in den Rat eingebracht. Der Einwand, wenn wir dies schon tun, muss es auch formell 100 Prozent ordnungsgemäß sein, ist berechtigt. Wir möchten damit zur Deeskalation beitragen, diese schadet nämlich der Gemeinde, was wir als Gemeindeverwaltung verhindern möchten. In der Sache gehen wir von denselben Mehrheitsverhältnissen aus. Wir sind aber sehr gespannt darauf, ob der dann formell ordnungsgemäße Beschluss akzeptiert wird“, sagt Daniel Enzensperger.
Damit ist klar: Der Beschluss wird Dienstag wiederholt. Doch ob’s der Eiche am Ende helfen wird...