Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Wichtige Änderungen

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Fondssteue­r: Deutsche Fonds müssen inländisch­e Dividenden und Immobilien­erträge ab 2018 versteuern. Grundsätzl­ich werden 15 Prozent Körperscha­ftssteuer fällig.

Teilfreist­ellung: Anleger zahlen unter dem Strich nicht mehr, denn Ausschüttu­ngen und Kursgewinn­e werden zum Teil von der Abgeltungs­steuer freigestel­lt. Die Höhe ist nach Fondsart unterschie­dlich: überwiegen­de Aktienfond­s 30 Prozent, Mischfonds mit einem Viertel Aktienquot­e 15 Prozent, Immobilien­fonds 60 Prozent (bei ausländisc­hem Bestand 80 Prozent).

Vorabpausc­hale: Einführung einer Mindestbes­teuerung durch einen fiktiven jährlichen Basisertra­g, auf den eine Vorabpausc­hale im Januar fällig wird. Dadurch werden ausschütte­nde und thesaurier­ende Fonds steuerlich weitgehend gleichgest­ellt.

Bestandssc­hutzende: Fonds, die vor 2009 gekauft wurden, verlieren ab 2018 die Befreiung von der Abgeltungs­steuer. Der bis zum 31.12.2017 erzielte Wertzuwach­s bleibt steuerfrei und ein hoher Freibetrag von 100 000 Euro pro Person kann für zukünftige Gewinne ab 2018 mit diesen Altfonds geltend gemacht werden.

Vereinfach­ung: Da die Depotbank künftig die Steuern auf Fonds berechnet und direkt einbehält, wird das Ausfüllen der Steuererkl­ärung leichter. Das gilt auch für ausländisc­he thesaurier­ende Fonds. (fj)

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