Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Ab 2018: Neue Steuern für Fonds
Was auf Anleger zukommt, wenn die Investmentsteuerreform in Kraft tritt
RAVENSBURG - Ab dem Jahr 2018 gibt es eine neue Abgabe für Investmentfonds. So mancher Anleger fragt sich, welche Vor- und Nachteile diese mit sich bringt und ob jetzt Zeit ist, noch schnell zu handeln, bevor sie am 1. Januar in Kraft tritt. Vorweg sei gesagt: Anleger müssen nicht um ihre Gewinne bangen: „Es gibt keinen Grund, sich vor der Investmentsteuerreform zu fürchten, sie bringt unter dem Strich eher Vereinfachungen als erhebliche Mehrkosten“, sagt Anton Vetter, Mitbegründer der BV & P Vermögen AG aus Kempten. Das sollten Anleger über die Reform wissen:
Abgabe auf Fondsebene: Künftig müssen heimische Investmentfonds, inländische Dividenden und Immobilienerträge direkt mit 15 Prozent Körperschaftssteuer belegen. Nötig wurde die Reform, um in- und ausländische Fonds steuerlich gleichzustellen. Nebenbei werden so auch Fonds, die Gewinne ausschütten, und solche, die sie thesaurieren, weitgehend steuerlich gleichgestellt. Die gute Nachricht für Fondsbesitzer: Unter dem Strich wird es praktisch nicht teurer. Denn zur neuen Steuer wird auch eine Teilfreistellung von Ausschüttungen und Kursgewinnen eingeführt. Bei Aktienfonds werden künftig 30 Prozent von der Abgeltungssteuer verschont, bei Mischfonds mit einer Mindestaktienquote von einem Viertel 15 Prozent und bei Immobilienfonds 60 Prozent oder sogar 80 Prozent, wenn die Objekte überwiegend im Ausland beheimatet sind. „Unter dem Strich kommt es für Sparer praktisch zu keiner Mehrbelastung“, stellt der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) dazu fest.
Vorschuss ans Finanzamt: Eine Neuerung kann aber zu ungewohnten Ergebnissen führen – die Vorabpauschale. Künftig wird bei allen Fonds am Jahresende ein Basisertrag berechnet, der auf Sparbuchniveau liegt. Abzüglich der vorgenommenen Ausschüttungen gilt er im folgenden Januar als fiktiv zugeflossen und muss versteuert werden. „Diese künftig erhobene Vorabpauschale kann bei thesaurierenden Fonds dazu führen, dass eine Belastung des Kundenkontos erfolgt und der Anleger vorher für ausreichende Liquidität sorgen muss, um Verzugszinsen zu vermeiden“, erklärt Anton Vetter von der BV & P Vermögen AG. Bisher wurden bei wieder anlegenden Fonds erst bei einem Verkauf Steuern fällig, jetzt bekommt das Finanzamt eine Art Vorschuss, der bei einem Verkauf wieder abgezogen wird. Anleger können in solchen Fällen aber auch in Zukunft den gewohnten Sparerpauschalbetrag von 801 Euro beziehungsweise 1602 Euro für Ehepaare einsetzen, wenn er nicht anderweitig ausgeschöpft wurde.
Nicht verunsichern lassen: Mit der Investmentsteuerreform wird auch der sogenannte Bestandsschutz für Fonds beendet, die vor der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 gekauft wurden. Die bis Ende 2017 erzielten Gewinne bleiben aber steuerfrei und hohe persönliche Freibeträge für davon betroffene Anleger werden bei den meisten Privatsparern noch über viele Jahre für Steuerfreiheit sorgen. Fondsbasierte Riester- und Rürup-Produkte werden sogar ganz verschont. „Vorsicht walten lassen müssen Anleger aber auf alle Fälle, da jetzt die Finanzindustrie in Bewegung kommt“, sagt Gerhard Selig, Inhaber der Gerhard Selig Vermögensstrategien GmbH aus Konstanz. Sparer sollten skeptisch werden, wenn speziell gegen Jahresende zu einem Kauf oder Verkauf von Investmentfonds wegen neuen steuerlichen Regelungen geraten wird. „Die Erfahrung aus der Vergangenheit lehrt, dass hauptsächlich aus steuerlichen Gründen getroffene Investmententscheidungen sich selten gelohnt haben“, meint Finanzexperte Selig: „Die Investmentsteuerreform ist kein Grund für Schnellschüsse.“