Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Staatsanwaltschaft erhebt Mordanklage
23-Jährige aus dem Kreis Konstanz soll Neugeborenes mit Küchenrolle erstickt haben
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Die Staatsanwaltschaft Ravensburg hat Anklage wegen Mordes gegen die 23-jährige Frau aus dem Kreis Konstanz erhoben, die in der Nacht zum 25. Mai diesen Jahres bei Rulfingen ein Kind zur Welt gebracht und es dann getötet haben soll. Die Anklage wurde, wie Pressesprecher Oberstaatsanwalt Karl-Josef Diehl mitteilt, bereits in der dritten Juliwoche an die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ravensburg gestellt. Gegen den 22-jährigen Freund der Angeklagten und das befreundete Paar, mit dem die Frau in der Tatnacht unterwegs war, sind die Ermittlungen wegen unterlassener Hilfeleistung noch nicht abgeschlossen.
Die bisherigen Ermittlungen, das Obduktionsergebnis des Säuglings und die Angaben der Beschuldigten und ihrer drei Begleiter, lassen die Staatsanwaltschaft laut Diehl davon ausgehen, dass die hochschwangere 23-Jährige auf der Rückfahrt von Österreich zu ihrem Wohnort von den Wehen überrascht worden war. Die Frau war mit ihrem Freund und einem weiteren Paar (28 und 29 Jahre) in zwei Autos unterwegs. Bei einem Hof in Rulfingen wurde aufgrund ihrer starken Wehen eine Pause eingelegt. Dort soll die Beschuldigte ihr Kind allein zur Welt gebracht haben. Dem lebensfähigen Mädchen soll sie, um seine Schreie zu unterdrücken Papier einer Küchenrolle in die Mundhöhle eingeführt haben. Daran sei das Baby erstickt, so Diehl.
Nach den bisherigen Ermittlungen wird davon ausgegangen, dass die Angeklagte die Schwangerschaft ihrem gesamten Umfeld, einschließlich des Freundes, verheimlicht hat. Dies hatte sie selbst auch bei den Vernehmungen so gesagt. Ihr Plan sei gewesen, das Baby nach der Geburt in eine Babyklappe zu legen. Offenbar hätte ein kleines Kind nicht in ihre berufliche, finanzielle und partnerschaftliche Lebensgestaltung gepasst. „Deshalb gehen wir vom Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe aus“, so Diehl. Ermittlungen dauern an Die Ermittlungen gegen den Freund der Angeklagten und die beiden weiteren Begleiter dauern noch an. „Hier werden gesonderte Ermittlungsverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung geführt und der Sachverhalt weiter überprüft“, so Diehl. Insbesondere, inwieweit sie von der Schwangerschaft und der Geburt erfahren haben.
Nachdem die Leiche des Säuglings drei Tage nach seinem Tod in der Nähe der Bundesstraße gefunden worden war, hatte die Polizei nach der Mutter gefahndet. Der entscheidende Hinweis war nach der Veröffentlichung eines Fotos mit einer blutverschmierten kurzen Hose von einem der drei Begleiter der 23Jährigen gekommen. So konnte die Mutter des getöteten Babys in einem Krankenhaus ausfindig gemacht werden. Nach der Vernehmung und der Vorführung vor einen Haftrichter, wurde sie in Untersuchungshaft genommen. Sie befindet sich derzeit in einem Vollzugskrankenhaus.
Das Landgericht Ravensburg hat nunmehr über die Zulassung der Anklage zu bestimmen und, soweit die Anklage zugelassen wird, den Termin zur Hauptverhandlung festzulegen.