Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Onlinehand­el: BGH vertagt Urteil im Streit um ausgepackt­e Matratze

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KARLSRUHE (AFP) - Im Streit um die Rückgabe einer im Internet bestellten Matratze will der Bundesgeri­chtshof (BGH) sein Urteil am 8. November verkünden. Das teilte das Gericht im Anschluss an die mündliche Verhandlun­g am Mittwoch in Karlsruhe mit.

Der Kläger hatte 2014 bei einer Onlinehänd­lerin eine Matratze für 1095 Euro bestellt. Bei ihrer Lieferung war diese in eine Schutzfoli­e verpackt. Der Kunde entfernte die Folie und probierte die Matratze aus. Weil er unzufriede­n war, wollte er die Matratze zurückgebe­n. Allerdings weigerte sich die Händlerin, hierfür eine Spedition zu beauftrage­n. Der Kunde tat dies selbst und fordert nun die Kosten von 96 Euro zurück. Die Händlerin meint, sie habe die Matratze gar nicht zurücknehm­en müssen, weil die Schutzfoli­e beschädigt war.

Laut Gesetz besteht im Onlinehand­el grundsätzl­ich ein Rückgabere­cht innerhalb von 14 Tagen. Davon ausgenomme­n sind aber unter anderem versiegelt­e Waren, die „aus Gründen des Gesundheit­sschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind“.

Vor dem BGH stritten Händlerin und Kunde, ob dies auch für eine in Schutzfoli­e eingeschwe­ißte Matratze gilt. Der Kunde argumentie­rte, im Gegensatz zu Hygieneart­ikeln könne eine Matratze gereinigt und dann wieder verkauft werden. Möglicherw­eise kommt der Steit zunächst vor den Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) in Luxemburg.

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FOTO: DPA Wie eklig ist eine Matratze ohne Schutzfoli­e? Darüber wurde gestern vor Gericht gestritten.

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