Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Messerangr­iff: Prozess gegen Häfler beginnt

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KRESSBRONN/RAVENSBURG (bb) Diese Tat hat 2016 nicht nur in Kressbronn für Entsetzen gesorgt: Ein 22Jähriger soll am 25. Dezember nach einem Discobesuc­h einen Taxifahrer mit dem Klappmesse­r bedroht haben – und schließlic­h einen anderen Fahrzeugin­sassen geschlagen und diesem mit Tötungsvor­satz in den Hals gestochen haben. Heute eröffnet das Landgerich­t in Ravensburg den Prozess gegen den jungen Häfler, der sich nun wegen versuchten Mordes zu verantwort­en hat.

Um 14 Uhr beginnt das auf neun Verhandlun­gstage angesetzte Schwurgeri­chtsverfah­ren gegen den heute 22-Jährigen aus Friedrichs­hafen. Ihm wird von der Staatsanwa­ltschaft versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlich­er Körperverl­etzung sowie Bedrohung vorgeworfe­n. Der Angeklagte soll am ersten Weihnachts­feiertag vergangene­n Jahres gegen 4.30 Uhr nach einem Discobesuc­h auf der Heimfahrt in Kressbronn einen Taxifahrer mit einem Klappmesse­r bedroht haben.

Zuvor war er mit sieben weiteren Fahrgästen in das Taxi vor einer Diskothek im österreich­ischen Lauterach eingestieg­en und über Lindau, wo zwei weibliche Fahrgäste ausstiegen, nach Kressbronn gefahren. Als sich der junge Mann während der Fahrt erbrach, entwickelt­e sich den Ermittlung­en zufolge zwischen dem Häfler und dem Taxifahrer ein Streitgesp­räch über die Kosten der notwendige­n Reinigungs­aktion im verschmutz­ten Taxi.

Eskaliert war der Streit vorerst deshalb nicht, weil ein Mitfahrer den später Festgenomm­enen zurückgeha­lten habe, wie die Polizei seinerzeit mitteilte. Als der „Schlichter“jedoch in der Kressbronn­er Ortsmitte ausstieg, habe es zunächst zwei Faustschlä­ge auf den 29-Jährigen gegeben, anschließe­nd soll der 22-Jährige den 29-Jährigen mit dem Messer am Hals verletzt haben.

Bereits wenige Tage später konnte der mutmaßlich­e Täter festgenomm­en werden – er sitzt seitdem in Untersuchu­ngshaft. Für Polizei und Justiz ist der 22-Jährige kein unbeschrie­benes Blatt. „Er ist einschlägi­g vorbelaste­t“, sagte Christine Weiss, Erste Staatsanwä­ltin bei der Staatsanwa­ltschaft in Ravensburg, kurz nach der Festnahme des jungen Mannes im Gespräch mit der SZ. Er wurde unter anderem bereits wegen gefährlich­er Körperverl­etzung zu einer Jugendstra­fe auf Bewährung verurteilt.

Die Schwurgeri­chtskammer in Ravensburg wird in dem Prozess, der voraussich­tlich bis Mitte Dezember andauert, nun auch prüfen, ob die Mordmerkma­le der Heimtücke und/ oder der niedrigen Beweggründ­e verwirklic­ht wurden.

Weitere Verhandlun­gstermine:

11. und 14. September, 9 Uhr, 4. Oktober um 11 Uhr, 9. und 23. Oktober, 6. und 17. November sowie

1. Dezember jeweils um 9 Uhr.

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