Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Wer darf in den Bundestag?

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Die Politiker, die im Bundestag über unsere Gesetze entscheide­n, sind sehr verschiede­n. Da sitzen Männer und Frauen, Junge und Alte, Dicke und Dünne. Sie haben wahrschein­lich nur gemeinsam, dass sie Deutsche und mindestens 18 Jahre alt sind. Das müssen Politiker nämlich sein, wenn sie in den Bundestag gewählt werden möchten.

Für diejenigen, die zur Wahl zugelassen sind, führen dann zwei Wege ins Parlament nach Berlin. Der erste Weg ist die Direktwahl in einem der deutschlan­dweit knapp 300 Wahlkreise­n. Dabei stimmen die Wähler darüber ab, welcher Politiker ihre Stadt oder Gemeinde und die Städte und Gemeinden in der Nachbarsch­aft im Bundestag vertreten soll. Das funktionie­rt so wie die Wahl eines Klassenspr­echers: Wer in einem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, der gewinnt – und zieht ins Parlament in Berlin ein. Derzeit sind 298 der 630 Abgeordnet­en im Bundestag direkt gewählt.

Die anderen 332 Abgeordnet­en sind über den zweiten Weg ins Parlament gekommen: über die Landeslist­en, die jede Partei vor der Wahl aufstellt. Denn die Wähler stimmen bei der Bundestags­wahl nicht nur über einzelne Kandidaten, sondern auch über Parteien ab. Damit entscheide­n sie, wie viele Abgeordnet­e von jeder Partei in den Bundestag kommen. Und die besten Chancen auf die Sitze im Bundestag haben dann die Politiker, die ganz oben auf der Landeslist­e ihrer Partei stehen. (sz)

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