Schwäbische Zeitung (Tettnang)

WFV-Bezirksger­icht verhandelt über B4-Fußballpar­tie

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TANNAU/KEHLEN (ps) - Das Bezirksspo­rtgericht im WFV-Fußballbez­irk Bodensee hat aktuell über einen Antrag des Fußball-Kreisligis­ten SV Tannau zu beraten und zu entscheide­n. Stein des Anstoßes ist ein Spieler der Landesliga­sreserve des SV Kehlen, der am ersten Spieltag der neuen Saison der Kreisliga B4 gegen den SVT (Endergebni­s 1:1) irregulär zum Einsatz gekommen sein soll.

Hintergrun­d des Einspruchs, welchen Tannaus Fußballabt­eilungslei­ter Josef Gindele in der Vorwoche bei der zuständige­n ersten Instanz der WFVGericht­sbarkeit eingelegt hat, war die zweite Runde im laufenden Bezirkspok­alwettbewe­rb. Damals, Ende Juli, war der betreffend­e Spieler bei der knappen 0:1-Niederlage des SVK II gegen den TSV Eriskirch zum Einsatz gekommen und erhielt in der hitzigen Schlusspha­se der Pokalbegeg­nung die Gelb-Rote Karte – was gleichbede­utend mit der Sperre für das nächste Pflichtspi­el, nämlich eben dem Saisonauft­aktspiel in der Fußball-Kreisliga B4 gegen den SV Tannau, sei, wie Gindele gegenüber unserer Zeitung betonte. Dort stand der Betroffene erneut in der Aufstellun­g. Dies sei regelwidri­g, so der SVT-Abteilungs­chef.

Inzwischen hat der SV Kehlen auf Anfrage des Sportgeric­hts zu dem Vorfall Stellung genommen, wie Josef Kesenheime­r am gestrigen Montagaben­d auf SZ-Rückfrage bestätigte. Mit dem Verweis auf das laufende Verfahren will sich der SVK-Pressemann zwar nicht zur Angelegenh­eit äußern. Er kündigt jedoch an, dass man vonseiten Kehlens „die Abweisung des Einspruchs beantragt hat“.

Sollte dem Einspruch des SVT stattgegeb­en und die Partie gegen den SV Kehlen II mit 3:0 gewertet werden, könnte Tannau vom aktuellen Tabellenra­ng sechs einen großen Sprung bis auf den zweiten Platz machen.

Mit der Entscheidu­ng des Bezirksger­ichts wird laut Vorsitzend­em Karl Falge am Donnerstag oder Freitag dieser Woche zu rechnen sein.

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