Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Gemeinderat entscheidet einstimmig
Gremium beschließt den Bebauungsplan „Goppertsweiler Halde“– Bedenken von Bürgern
NEUKIRCH - Viele der rund 30 Zuschauer sind bei der letzten Sitzung des Neukircher Gemeinderats wegen des Themas Bebauungsplan Baugebiet „Goppertsweiler Halde“in den Ratssaal gekommen. Ein Normenkontrollantrag über das beschleunigte Verfahren ist in Mannheim zwar noch nicht beschieden. Unabhängig davon hat die Gemeinde den Satzungsbeschluss im ergänzenden Verfahren als Regelverfahren auf den Weg gebracht.
Dazu gehörten eine Umweltprüfung, ein Umweltbericht und die Stellungnahmen von Behörden und Bürgern. Zu den schon besprochenen Punkten ergab sich wenig Neues, auch die Abweichung bezogen auf den Flächennutzungsplan (FLNP) sei nicht relevant, meinte Planer Udo Kienzle vom beauftragten Büro Kienzle-Vögele-Blasberg.
Der Planer betonte, es habe auch auf die neue Rechtslage betrachtet keine oder wenige Abweichungen gegeben. Das gelte auch für die Abweichung der Bilanzierung von Ausgleichsflächen. „Hinsichtlich der Abweichung im FLNP wurde die Begründung ausreichend erweitert“, versicherte Kienzle. Eingegangen wurde zudem einmal mehr auf die Zufahrt zu landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die sei so weit gesichert, da die Straßenbreite mit sechs Metern für ein Baugebiet in dieser Größenordnung reichlich dimensioniert ist. Sollte es einen AlternativErschließungsweg für die Landwirtschaft geben, könne sogar noch schmaler gebaut werden.
Udo Hunstiger (CDU) fragte, ob die Fläche öffentlich bleibt, das wurde von Bürgermeister Reinhold Schnell bejaht. FW-Rätin Beate Gauggel wollte wissen, ob eventuell entstehende Restflächen verkauft werden könnten. Das sei nicht vorgesehen, so Schnell.
Nachfrage zum Kanalsystem
In der Stellungnahme eines Bürgers gab es Bedenken, ob mit der Neubebauung die Aufnahmekapazität der Abwasserbeseitigung mithält. Schnell beschwichtigte: „Das Kanalsystem für Schmutz- und Regenwasser ist ausreichend dimensioniert. Eine wasserrechtliche Genehmigung für das Plangebiet liegt bereits vor.“Die Versorgung mit Trink- und Löschwasser sei gewährleistet.
Einwände wurden auch wegen eines möglichen Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz erhoben, da in der Nachbarschaft andere denkmalschutzrechtliche Vorgaben herrschten. Hier gebe es wegen der Abstände keine Verpflichtungen, betonte Kienzle. Das Landesdenkmalamt sei im Verfahren zwei Mal angehört worden. Hier gebe es keine Bedenken zu dieser Frage. Planer Kienzle erläuterte: „Das war früher sicher anders – inzwischen gibt es Gerichtsentscheide, die diese Fälle differenzierter beurteilen.“
Auch die vorgebrachten Bedenken zur Gefahr von Schäden durch Senkungen und Wasserschäden wurden diskutiert. CDU-Rat Manfred Amann brachte das Beweissicherungsverfahren ins Gespräch. Die Diskussion ergab, dass die Gemeinde ein solches vor Durchführung der Erschließungsmaßnahme durchführt. Auch den Bauherren wird ein solches Verfahren angeraten. Sinnvoll sei, so Planer Kienzle, Bestandsbegutachtungen oberhalb und unterhalb der Baustellen zu dokumentieren. Und praktischerweise könnte die Beweispflicht bei der Nachbarschaftsgenehmigung zur Baugenehmigung mit aufgenommen werden.
Alle einzelnen Punkte erfolgten mit einstimmigem Beschluss. Das gilt auch für die Gesamtabstimmung, allerdings ohne Punkt 6. Erschließungsplanung, auf Antrag des CDUFraktionsvorsitzenden Adrian Strauß.