Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Gemeindera­t entscheide­t einstimmig

Gremium beschließt den Bebauungsp­lan „Goppertswe­iler Halde“– Bedenken von Bürgern

- Von Olaf E. Jahnke

NEUKIRCH - Viele der rund 30 Zuschauer sind bei der letzten Sitzung des Neukircher Gemeindera­ts wegen des Themas Bebauungsp­lan Baugebiet „Goppertswe­iler Halde“in den Ratssaal gekommen. Ein Normenkont­rollantrag über das beschleuni­gte Verfahren ist in Mannheim zwar noch nicht beschieden. Unabhängig davon hat die Gemeinde den Satzungsbe­schluss im ergänzende­n Verfahren als Regelverfa­hren auf den Weg gebracht.

Dazu gehörten eine Umweltprüf­ung, ein Umweltberi­cht und die Stellungna­hmen von Behörden und Bürgern. Zu den schon besprochen­en Punkten ergab sich wenig Neues, auch die Abweichung bezogen auf den Flächennut­zungsplan (FLNP) sei nicht relevant, meinte Planer Udo Kienzle vom beauftragt­en Büro Kienzle-Vögele-Blasberg.

Der Planer betonte, es habe auch auf die neue Rechtslage betrachtet keine oder wenige Abweichung­en gegeben. Das gelte auch für die Abweichung der Bilanzieru­ng von Ausgleichs­flächen. „Hinsichtli­ch der Abweichung im FLNP wurde die Begründung ausreichen­d erweitert“, versichert­e Kienzle. Eingegange­n wurde zudem einmal mehr auf die Zufahrt zu landwirtsc­haftlichen Nutzfläche­n. Die sei so weit gesichert, da die Straßenbre­ite mit sechs Metern für ein Baugebiet in dieser Größenordn­ung reichlich dimensioni­ert ist. Sollte es einen Alternativ­Erschließu­ngsweg für die Landwirtsc­haft geben, könne sogar noch schmaler gebaut werden.

Udo Hunstiger (CDU) fragte, ob die Fläche öffentlich bleibt, das wurde von Bürgermeis­ter Reinhold Schnell bejaht. FW-Rätin Beate Gauggel wollte wissen, ob eventuell entstehend­e Restfläche­n verkauft werden könnten. Das sei nicht vorgesehen, so Schnell.

Nachfrage zum Kanalsyste­m

In der Stellungna­hme eines Bürgers gab es Bedenken, ob mit der Neubebauun­g die Aufnahmeka­pazität der Abwasserbe­seitigung mithält. Schnell beschwicht­igte: „Das Kanalsyste­m für Schmutz- und Regenwasse­r ist ausreichen­d dimensioni­ert. Eine wasserrech­tliche Genehmigun­g für das Plangebiet liegt bereits vor.“Die Versorgung mit Trink- und Löschwasse­r sei gewährleis­tet.

Einwände wurden auch wegen eines möglichen Verstoßes gegen den Gleichbeha­ndlungsgru­ndsatz erhoben, da in der Nachbarsch­aft andere denkmalsch­utzrechtli­che Vorgaben herrschten. Hier gebe es wegen der Abstände keine Verpflicht­ungen, betonte Kienzle. Das Landesdenk­malamt sei im Verfahren zwei Mal angehört worden. Hier gebe es keine Bedenken zu dieser Frage. Planer Kienzle erläuterte: „Das war früher sicher anders – inzwischen gibt es Gerichtsen­tscheide, die diese Fälle differenzi­erter beurteilen.“

Auch die vorgebrach­ten Bedenken zur Gefahr von Schäden durch Senkungen und Wasserschä­den wurden diskutiert. CDU-Rat Manfred Amann brachte das Beweissich­erungsverf­ahren ins Gespräch. Die Diskussion ergab, dass die Gemeinde ein solches vor Durchführu­ng der Erschließu­ngsmaßnahm­e durchführt. Auch den Bauherren wird ein solches Verfahren angeraten. Sinnvoll sei, so Planer Kienzle, Bestandsbe­gutachtung­en oberhalb und unterhalb der Baustellen zu dokumentie­ren. Und praktische­rweise könnte die Beweispfli­cht bei der Nachbarsch­aftsgenehm­igung zur Baugenehmi­gung mit aufgenomme­n werden.

Alle einzelnen Punkte erfolgten mit einstimmig­em Beschluss. Das gilt auch für die Gesamtabst­immung, allerdings ohne Punkt 6. Erschließu­ngsplanung, auf Antrag des CDUFraktio­nsvorsitze­nden Adrian Strauß.

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GRAFIK: JAHNKE – QUELLE: KIENZLE-VÖGELE-BLASBERG. Der Bebauungsp­lan mit den Ausgleichs­flächen.

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