Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Professionalität der Verschandelung „ein Einzelfall“
Polizei ermittelt weiter im Fall der beschädigten Wahlplakate der Grünen in Kressbronn
KRESSBRONN - „In dieser Form ist der Fall in Kressbronn schon ein Einzelfall“, fasst Dorothee Lautenbach, Polizeipressesprecherin beim Polizeipräsidium in Konstanz, die Beschädigungen auf den Wahlplakaten von Bündnis 90/Die Grünen zusammen. Wie berichtet, haben bislang unbekannte Täter an verschiedenen Tagen Ende August insgesamt drei Exemplare verunstaltet. Bislang gebe es keine Hinweise auf den oder die Täter, teilt die Polizei weiter mit.
Wie berichtet, hatten Unbekannte Ende August insgesamt drei Exemplare in Kressbronn beschädigt: „Volksverräter“prangte beispielsweise in großen Buchstaben über Katrin Göring-Eckardt, Spitzenkandidatin der Grünen für die Bundestagswahl am 24. September, am Kretzerhetzer-Kreisel. Auch in Retterschen hatten es die Unbekannten auf ein Plakat der Grünen abgesehen und es mit „Kinderschänder“überklebt. Nur wenige Tage später war erneut das ersetzte Plakat am Kretzerhetzer überklebt worden – seitdem hat es bislang keinen neuen Fall gegeben, wie Polizeipressesprecherin Dorothee Lautenbach mitteilt. Vermutlich nachts hatten sich Unbekannte an den Exemplaren zu schaffen gemacht. Schwarze Schrift auf weißem Grund zeigten die Beschimpfungen in großen Buchstaben.
Normalerweise abgehängt, übersprüht oder zerstört
„Diese Art ist sehr professionell, normalerweise werden die Wahlplakate abgehängt, übersprüht oder zerstört“, weiß Dorothee Lautenbach aus Erfahrung. Immer wieder habe es die Kriminaldirektion, die sich mit Staatsschutzdelikten beschäftigt, im Vorfeld der Bundestagswahl mit Sachbeschädigung an Plakaten zu tun, doch dieser Fall in Kressbronn sei „schon ein Einzelfall“.
Bislang keine Hinweise auf den oder die Täter
Die Plakate wurden gesichert und in den vergangenen Tagen kriminaltechnisch untersucht. Bislang gebe es aber noch keine Hinweise auf die oder den Täter, dennoch bleibe das Ermittlungsverfahren weiter offen, wie Dorothee Lautenbach erläutert.
Wie berichtet hatten die Kressbronner Grünen gleich nach Bekanntwerden der Beschädigungen Anzeige erstattet. „Das überrascht uns nicht wirklich, denn wir werden hier ja immer mal wieder angefeindet“, sagte Silvia Queri, Gemeinderätin der Kressbronner Grünen, zu dem Vorfall gegenüber der Schwäbischen Zeitung. Da die Schriftzüge sehr professionell angefertigt worden seien, ging man auch bei den Grünen nicht davon aus, dass es sich nur „um ein paar betrunkene Jugendliche“gehandelt habe. Um „ein Zeichen zu setzen“habe man sich deshalb zu einer Anzeige bei der Polizei entschieden.
„Das ist nicht nur eine bodenlose Sauerei – sondern auch ein unfaires und unzulässiges Verhalten“, kommentierte Bürgermeister Daniel Enzensperger die Vorgänge. „Wahlplakate dienen dem Wahlkampf und sind damit Ausdruck einer lebendigen Demokratie. Dies gilt für alle Wahlplakate, auch wenn sie nach dem Empfinden des Betrachters möglicherweise einen unerträglichen Inhalt haben.“Wer Wahlplakate beschädigt, beschmiert oder abhängt, macht sich strafbar. Beschädigungen, Beschmierungen oder das Abhängen ist also keine rechtsstaatlich zulässige Form von politischem Protest.