Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Gläubiger der insolventen Air Berlin verhandeln über einen Verkauf großer Teile exklusiv mit der Lufthansa
Eine Entscheidung ist es noch nicht, aber die Richtung scheint klar: Lufthansa soll bei Air Berlin das größte Stück vom Kuchen haben. Die Gläubiger der insolventen Air Berlin verhandeln über einen Verkauf großer Teile der Fluggesellschaft exklusiv mit der Lufthansa. Der deutsche Marktführer könnte demnach unter anderem die AirBerlin-Tochter Niki übernehmen, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Verhandlungskreisen erfuhr. Für weitere Teile werde mit Easyjet und wahrscheinlich Condor verhandelt. Die Verhandlungen sollen demnach noch bis zum 12. Oktober dauern. Bei der insolventen Fluglinie kam am Donnerstag der Gläubigerausschuss zusammen, um über die vorliegenden Angebote zu beraten. Erstmals haben die Gläubiger alle vorliegenden Angebote mit Kaufpreisen und Strategien zur Kenntnis genommen. Geboten haben unter anderem Lufthansa, ein Konsortium von Condor und Niki Lauda, die British-Airways-Dachgesellschaft IAG sowie Easyjet. Von den Unternehmern Hans Rudolf Wöhrl und Utz Claasen gibt es jeweils Offerten für einen Kauf von Air Berlin als Ganzes. Viel deutet darauf hin, dass sich IAG und Easyjet auch für die verbliebenen Langstreckenverbindungen von Air Berlin interessieren.
Mit der Lufthansa-Tochter „Eurowings“hat die Gewerkschaft Verdi erste Vereinbarungen zur Übernahme von Kabinenpersonal abgeschlossen. Gespräche mit der Gewerkschaft Cockpit zur Zukunft der Piloten scheiterten zuletzt. Aus Verdi-Sicht sind die Perspektiven für die Air-Berlin-Mitarbeiter düster. „Schon jetzt ist klar, dass ein großer Teil keine Anschlussbeschäftigung bei einem der potenziellen Erwerber finden wird“, sagt Vorstandsmitglied Christine Behle. Die Idee einer Transfergesellschaft für alle, die ihren Arbeitsplatz verlieren und für eine neue Beschäftigung qualifiziert werden sollen, wird vom Air-Berlin-Management und von Verdi gefordert. Die insolvente Fluggesellschaft erklärt, dafür keine eigenen Mittel zur Verfügung zu stellen. Normalerweise ist es Aufgabe des Arbeitgebers, das so genannte Transferkurzarbeitergeld von 60 bis 67 Prozent der Nettobezüge, das die Bundesagentur für Arbeit zahlt, auf bis zu 95 Prozent aufzustocken. Der Ruf nach weiterer Staatshilfe stößt in der Union auf Ablehnung. (rabu/dpa)