Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Geplante Vinothek: Nonnenhorn reicht Klage ein

Im Gegensatz zum Landratsam­t halten die Gemeinderä­te den Bau noch immer für zu hoch

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NONNENHORN (jule) - Bereits seit zwei Jahren hält eine geplante Vinothek in der Sonnenbich­lstraße den Nonnenhorn­er Gemeindera­t auf Trab. Nach langem Hin und Her hat das Landratsam­t den Bauherren nun die Baugenehmi­gung dafür erteilt. Und das, obwohl die Räte ihr Einvernehm­en verweigert hatten. Nun sind sie verärgert – und haben am Montag beschlosse­n, beim Verwaltung­sgericht in Augsburg Klage gegen die Entscheidu­ng des Landratsam­ts einzureich­en.

Die Vinothek beschäftig­te den Nonnenhorn­er Gemeindera­t in der Vergangenh­eit immer wieder. „Wir hatten den Bauantrag schon 2015 auf der Tagesordnu­ng“, sagt Bürgermeis­ter Rainer Krauß im Gespräch mit der SZ. Zunächst habe der Bauherr ein vierstöcki­ges Gebäude mit Flachdach, später ein dreistöcki­ges Gebäude mit Walmdach bauen wollen. Beide Bauvorhabe­n hatte der Gemeindera­t abgelehnt – auch, weil bei einem Ortstermin mit dem Landratsam­t Lindau als oberste Bauaufsich­tsbehörde Einigkeit darüber geherrscht habe, dass drei- und viergescho­ssige Bauten an der Sonnenbich­lstraße nicht genehmigt werden dürfen. Der Grund: Derart hohe Gebäude fügten sich nicht in die niedrigere Bebauung der Straße ein. Rechtliche Grundlage dafür bildete der Paragraph 34 der bayerische­n Bauordnung. Dieser regelt, dass in einem Ort nur das gebaut werden darf, was sich in die umliegende Bebauung einfügt, wenn es keinen Bebauungsp­lan gibt. Und dieser fehlt für die Sonnenbich­lstraße.

Wie berichtet, änderte das Landratsam­t nach Gesprächen mit dem Bauherrn und dessen Anwälten seine Meinung. In einem Schreiben hatte es die Gemeinde um eine erneute Entscheidu­ng gebeten. Doch der Gemeindera­t blieb dabei: Ein Gebäude mit drei Stockwerke­n und einem Walmdach ist viel zu hoch für die Sonnenbich­lstraße.

Klage bis 19. Oktober möglich

Ende September hat das Landratsam­t der Gemeinde nun mitgeteilt, dass es dem Bauherren die Genehmigun­g für die geplante Vinothek erteilt hat. „Das Landratsam­t hat gesagt, die Gemeinde habe das Einvernehm­en rechtswidr­ig nicht erteilt“, erklärte Krauß den Räten am Montagaben­d. „Wenn wir klagen wollen, dann müssen wir das bis zum 19. Oktober tun.“Denn dann, so der Bürgermeis­ter, verstreich­e die Frist dafür.

„Wir waren alle der Meinung, dass wir das nicht genehmigen wollen“, sagte Gemeindera­tsmitglied Oliver Schaugg. Die Frage sei nun, ob die Gemeinderä­te es versuchen wollen, den dörflichen Charakter von Nonnenhorn zu bewahren. „Oder streichen wir gleich die Segel?“, fragte er. „Was haben wir denn zu verlieren?“

Tobias Hirlinger gab zu bedenken, dass die Chancen der Gemeinde bei einer Klage gegen den Freistaat schlecht stehen könnten. „Und wir haben ja auch so abgestimmt, weil das Landratsam­t erst gesagt hat, dass es so nicht geht.“

Bürgermeis­ter Rainer Krauß schlug schließlic­h vor, dass man ja bis zur Frist am 19. Oktober beim Verwaltung­sgericht eine Klage gegen den Freistaat einreichen könne. In der Zwischenze­it will die Gemeinde Rat bei ihrem Anwalt suchen. „Wenn der dann sagt, dass wir keine Chance haben, dann können wir die Klage ja wieder zurückzieh­en.“Die Räte stimmten schließlic­h mit zwölf zu einer Stimme für eine Klage.

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FOTO: ISA Drei Stockwerke sind den Räten in der Sonnenbich­lstraße in Nonnenhorn zu hoch.

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