Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Geplante Vinothek: Nonnenhorn reicht Klage ein
Im Gegensatz zum Landratsamt halten die Gemeinderäte den Bau noch immer für zu hoch
NONNENHORN (jule) - Bereits seit zwei Jahren hält eine geplante Vinothek in der Sonnenbichlstraße den Nonnenhorner Gemeinderat auf Trab. Nach langem Hin und Her hat das Landratsamt den Bauherren nun die Baugenehmigung dafür erteilt. Und das, obwohl die Räte ihr Einvernehmen verweigert hatten. Nun sind sie verärgert – und haben am Montag beschlossen, beim Verwaltungsgericht in Augsburg Klage gegen die Entscheidung des Landratsamts einzureichen.
Die Vinothek beschäftigte den Nonnenhorner Gemeinderat in der Vergangenheit immer wieder. „Wir hatten den Bauantrag schon 2015 auf der Tagesordnung“, sagt Bürgermeister Rainer Krauß im Gespräch mit der SZ. Zunächst habe der Bauherr ein vierstöckiges Gebäude mit Flachdach, später ein dreistöckiges Gebäude mit Walmdach bauen wollen. Beide Bauvorhaben hatte der Gemeinderat abgelehnt – auch, weil bei einem Ortstermin mit dem Landratsamt Lindau als oberste Bauaufsichtsbehörde Einigkeit darüber geherrscht habe, dass drei- und viergeschossige Bauten an der Sonnenbichlstraße nicht genehmigt werden dürfen. Der Grund: Derart hohe Gebäude fügten sich nicht in die niedrigere Bebauung der Straße ein. Rechtliche Grundlage dafür bildete der Paragraph 34 der bayerischen Bauordnung. Dieser regelt, dass in einem Ort nur das gebaut werden darf, was sich in die umliegende Bebauung einfügt, wenn es keinen Bebauungsplan gibt. Und dieser fehlt für die Sonnenbichlstraße.
Wie berichtet, änderte das Landratsamt nach Gesprächen mit dem Bauherrn und dessen Anwälten seine Meinung. In einem Schreiben hatte es die Gemeinde um eine erneute Entscheidung gebeten. Doch der Gemeinderat blieb dabei: Ein Gebäude mit drei Stockwerken und einem Walmdach ist viel zu hoch für die Sonnenbichlstraße.
Klage bis 19. Oktober möglich
Ende September hat das Landratsamt der Gemeinde nun mitgeteilt, dass es dem Bauherren die Genehmigung für die geplante Vinothek erteilt hat. „Das Landratsamt hat gesagt, die Gemeinde habe das Einvernehmen rechtswidrig nicht erteilt“, erklärte Krauß den Räten am Montagabend. „Wenn wir klagen wollen, dann müssen wir das bis zum 19. Oktober tun.“Denn dann, so der Bürgermeister, verstreiche die Frist dafür.
„Wir waren alle der Meinung, dass wir das nicht genehmigen wollen“, sagte Gemeinderatsmitglied Oliver Schaugg. Die Frage sei nun, ob die Gemeinderäte es versuchen wollen, den dörflichen Charakter von Nonnenhorn zu bewahren. „Oder streichen wir gleich die Segel?“, fragte er. „Was haben wir denn zu verlieren?“
Tobias Hirlinger gab zu bedenken, dass die Chancen der Gemeinde bei einer Klage gegen den Freistaat schlecht stehen könnten. „Und wir haben ja auch so abgestimmt, weil das Landratsamt erst gesagt hat, dass es so nicht geht.“
Bürgermeister Rainer Krauß schlug schließlich vor, dass man ja bis zur Frist am 19. Oktober beim Verwaltungsgericht eine Klage gegen den Freistaat einreichen könne. In der Zwischenzeit will die Gemeinde Rat bei ihrem Anwalt suchen. „Wenn der dann sagt, dass wir keine Chance haben, dann können wir die Klage ja wieder zurückziehen.“Die Räte stimmten schließlich mit zwölf zu einer Stimme für eine Klage.