Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Waffen straffrei abgeben

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FRIEDRICHS­HAFEN (sz) - Besitzer nicht legaler Waffen haben bis zum 1. Juli 2018 Zeit, diese straffrei dem Landratsam­t, der Stadt Friedrichs­hafen oder einer Polizeidie­nststelle zu übergeben. Das teilt das Innenminis­terium von Baden-Württember­g mit.

Neben Schusswaff­en und Munition werden auch Hieb- und Stoßwaffen sowie weitere verbotene Waffen angenommen. Um Missverstä­ndnisse zu vermeiden, sollen die Waffen zum Transport und zur Übergabe in verschloss­enen Behältniss­en aufbewahrt werden. Hintergrun­d ist die Änderung des Waffengese­tzes, beschlosse­n durch den Bundestag im Mai 2017. Damit soll die Anzahl illegaler Waffen reduziert und gleichzeit­ig verhindert werden, dass diese in falsche Hände geraten. Zugleich sieht die Gesetzesän­derung strengere Aufbewahru­ngsvorschr­iften für Neubesitze­r vor. Künftig müssen Waffen und Munition noch besser verwahrt werden. Für Bürger, die ihre Waffe bereits gesetzesko­nform verwahrt haben, ändert sich nichts.

Bereits 2009 hatte es eine Amnestie gegeben. Damals wurden rund 1100 Waffen im Landratsam­t abgegeben. Die Amnestie richtet sich insbesonde­re an Personen, die etwa durch eine Erbschaft zu Besitzern illegaler Waffen geworden sind.

Für Fragen und Beratung können die Waffenbehö­rden im Bodenseekr­eis kontaktier­t werden: www.bodenseekr­eis.de/ ordnung-sicherheit/waffenspre­ngstoff/

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