Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Eilverfahren könnte Start verzögern
Uferrenaturierung: Anwohnerin klagt vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen
KRESSBRONN - Die Uferrenaturierung steht in den Startlöchern: Geht es nach dem Regierungspräsidium Tübingen, starten die Vorbereitungen noch im Oktober mit der Ausschreibung der Arbeiten. Allerdings könnte ein Eilantrag einer Anwohnerin vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen das ganze Vorhaben verzögern, wie der Pressesprecher des Gerichts, Albrecht Mors, auf Nachfrage der Schwäbischen Zeitung mitteilt.
Bereits im Januar habe die Anwohnerin Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen eingereicht, um einen neuen Planfeststellungsbeschluss oder zumindest eine Änderung/Ergänzung zu erreichen. Wie mehrfach berichtet hat sich das Regierungspräsidium Tübingen im vergangenen Jahr dazu entschieden, nicht komplett an dem 2001 beschlossenen Planfeststellungsbeschluss festzuhalten und auf die Renaturierung im östlichen Teil (Seegarten) weitestgehend zu verzichten – hier habe sich die Natur bereits erholt, lautete die Argumentation.
Dies nehme die Klägerin nun zum Anlass, dass auch die Flachwasserzone in ihrem Bereich neu überplant werden solle, berichtet Albrecht Mors. So möchte die Klägerin unter anderem ihre Slipanlage behalten dürfen. Seit Juli gebe es zudem ein Eilverfahren der Anwohnerin, das darauf ausgelegt sei, „dass eine Behörde etwas unterlässt“, so Mors – in diesem Fall soll das Regierungspräsidium auf die Umsetzung des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss verzichten.
Entscheidung nach Möglichkeit noch dieses Jahr
Wie lange es nun dauere, bis das Eilverfahren entschieden sei, könne derzeit noch nicht gesagt werden – weil sich das Verfahren komplex gestalte. „Wir sind aber bestrebt, die Entscheidung noch in diesem Jahr zu fassen“, zeigt sich Albrecht Mors vorsichtig optimistisch.
Läuft alles nach Plan, sollen die Arbeiten eigentlich noch im Oktober ausgeschrieben werden, sodass „wir hoffentlich Anfang Dezember den Zuschlag geben können“, so der Regierungssprecher Daniel Hahn im Gespräch mit der SZ. Idealerweise ginge es dann Anfang Januar an die konkrete Umsetzung, wozu zu Beginn der Maßnahme der Abriss der Stege und Querverbauungen gehören. „Damit wird die eigentliche Renaturierung vorbereitet“, so Daniel Hahn. Für die folgenden Arbeiten – Einbau des Böschungsfuß, Anschüttung des Weges, etc. – müsse der Wasserstand möglichst niedrig sein. „Unser Ziel ist es deshalb, während der Niedrigwasserperiode zu bauen.“Grundsätzlich aber, so betont der Regierungssprecher, sei es so, dass die Arbeiten erst nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts beginnen, auch „wenn wir guter Dinge sind, direkt nach der Ausschreibung starten zu können“.
Bürgermeister Daniel Enzensperger wollte sich auf Nachfrage der Schwäbischen Zeitung nicht zu den neuesten Entwicklungen äußern.
„Unser Ziel ist es deshalb, während der Niedrigwasserperiode zu bauen.“