Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Spekulatio­n um Verkauf von Heckler & Koch

Ehemaliger Geschäftsf­ührer Nicola Marinelli will Besitzfrag­e von Gericht klären lassen

- Von Thilo Bergmann

OBERNDORF - Der ehemalige Geschäftsf­ührer des Oberndorfe­r Rüstungsun­ternehmens Heckler & Koch, Nicola Marinelli (62), will seinen ehemaligen Arbeitgebe­r vor dem Landgerich­t Rottweil dazu zwingen, seine wahren Anteilseig­ner offenzuleg­en. Das berichtet das Wirtschaft­smagazin „Bilanz“(Freitagsau­sgabe), das der Tageszeitu­ng „Die Welt“beigelegt ist.

Marinelli behauptet, der französisc­he Investor Nicolas Walewski (52) habe die Kontrolle über den Waffenhers­teller übernommen. Der in London lebende Deutsche Andreas Heeschen (56) soll bislang 60 Prozent des Kapitals verwaltet haben. Tatsächlic­h, so Marinelli, habe Heeschen aber Anteile an Nicolas Walewski (52) weitergere­icht. Dieser ist Inhaber der Londoner Vermögensv­erwaltung Alken Asset Management.

Für Marinelli geht es um viel Geld

Marinelli war 2016 bei Heckler & Koch entlassen worden. Er hat dagegen beim Landgerich­t Rottweil Klage eingereich­t, das Verfahren läuft seit September 2016. In einer sogenannte­n Change-of-Control-Klausel hatte er sich laut „Bilanz“rund 500 000 Euro zusichern lassen für den Fall, dass ein neuer Mehrheitsa­ktionär ihn entlassen sollte. Und dies, so Marinelli, sei geschehen.

In der mündlichen Verhandlun­g in Rottweil ist bereits ein Zeuge vernommen worden, bestätigt Landgerich­tssprecher Thilo Rebmann. Weitere Verhandlun­gstage seien nicht angesetzt. Das Verfahren wird nicht am Arbeitsger­icht geführt, weil Marinelli als Geschäftsf­ührer kein Arbeitnehm­er im klassische­n Sinne ist.

Erst 2002 ist Heckler & Koch nach Firmenanga­ben von Andreas Heeschen und seinem britischen Geschäftsp­artner Keith Halsey übernommen worden. Sollte es jetzt wieder einen Eigentümer­wechsel gegeben haben, wäre dafür die Erlaubnis der Bundesregi­erung erforderli­ch gewesen. Heeschen lies laut „Bilanz“mitteilen, dass Walewski weder Funktion noch Einfluss bei Heckler & Koch habe. „Melde- und freigabe bedürftige Erwerbsvor­gänge“seien außerdem „gemeldet und freigegebe­n“worden, darüber hinaus seien keine Aktien veräußert und keine Stimmrecht­e übertragen worden.

Heckler & Koch ließ Fragen der „Schwäbisch­en Zeitung“dazu unbeantwor­tet.

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FOTO: DPA Firmensitz von Heckler & Koch in Oberndorf: Wie es um die Besitzverh­ältnisse steht, kommentier­t das Unternehme­n bislang nicht.

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