Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Expertin zeigt, wie man sich selbst hilft
Melanie Haugg stellt „Heinzelmännchen“für die Selbstständigkeit im Alter vor
TETTNANG (sz) - Hilfsmittel, die die Lebensqualität stärken und die Selbstständigkeit im Alter erhalten sollen, sind laut einer Pressemitteilung bei einem gut besuchten Vortragsabend des VdK-Ortsverbands im Kaplaneihaus St. Johann Thema gewesen. Referentin war Melanie Haugg vom Pflegestützpunkt Bodenseekreis. Eine bunte Auswahl von verschiedenen Hilfsmitteln präsentierten dabei Mitarbeiter eines Tettnanger Sanitätshauses.
Auf die sogenannten Alltagshelfer war Melanie Haugg während ihrer früheren Tätigkeit als Altenpflegerin aufmerksam geworden. „Die älteren Menschen wollen sich am liebsten selbst helfen“, so ihre Erfahrungen. Alltagshelfer seien „unkompliziert und gar nicht so hochpreisig“. Hilfsmittel dienten zum Ausgleich von körperlichen Einschränkungen, ein Pflegegrad sei dafür nicht nötig.
Haugg teilte die Hilfsmittel in vier Gruppen ein: Bewegung, Halt im Alltag, Sicherheit und Alltagshilfsmittel. Zur ersten Gruppe zählen Rollatoren, Elektromobile, Drehkissen zum leichteren Ein- und Ausstieg aus Autos oder Badewannen.
Zur zweiten Gruppe zählen beispielsweise mobile Haltegriffe, BettAufrichthilfen, Katapultsitze oder Badewannenlifter. Unter der Rubrik Sicherheit rangieren Anti-RutschBeschichtigungen, Bewegungsmelder, die automatisch Licht ein- und ausschalten oder der Hausnotruf. Zu guter Letzt informierte Haugg über verschiedene „Heinzelmännchen“: Möbel-Erhöhungen, Hilfsmittel zur Körperpflege und zum Essen und Trinken, Greifzangen, einen zusammenklappbaren Reisegehstock, Türschwellenüberbrückungen, Strumpfanzieher oder eine WC-Sitzerhöhung.
Bei Ablehnung widersprechen
„Der Hausarzt füllt eine Verordnung aus“, nennt Haugg als ersten Schritt, um an die Hilfsmittel zu kommen. Der nächste Weg sollte in ein Sanitätshaus führen. Die Krankenkasse prüfe schließlich den Anspruch auf Versorgung oder die Kostenübernahme.
Bei Ablehnung sollte man sich nicht am Telefon abspeisen lassen, so der Rat der Expertin, sondern auf einen schriftlichen Bescheid bestehen und dann Widerspruch einlegen.
Weitere Informationen im Internet unter www.vdk.de/ov-tettnang