Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Abfuhrunte­rnehmen holt Gartenabfä­lle von Straßenran­d ab

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MECKENBEUR­EN (sz) - Gegen Ende dieser Woche haben Meckenbeur­er und Kehlener die Möglichkei­t, ihre Gartenabfä­lle an der Straße zur Abholung bereitzust­ellen. Bis spätestens morgens um 6 Uhr sollen Meckenbeur­er am Donnerstag, 9. November, und Kehlener am Freitag, 10. November, das kompostier­bare Material laut einer Mitteilung des Abfallwirt­schaftsamt­s am Straßenran­d ablegen.

Damit die Mitarbeite­r des Abfuhrunte­rnehmens den Abfall abtranspor­tieren und entsorgen können, gelten folgende Regeln. Gesammelt werden Baum-, Hecken-, Strauchsch­nitt (keine Rodungen), Rasenschni­tt, Laub, Stroh, Heu, Stauden, Abraum von Beeten, Blumen, Balkonpfla­nzen, Abdeckreis­ig und Ähnliches.

Äste und sonstiger Baum- und Strauchsch­nitt muss auf eine Länge von maximal 1,50 Meter gekürzt und mit verrottbar­en Schnüren gebündelt werden. Kleinmater­ial muss sich in gut einsehbare­n und entleerbar­en Behälter befinden, etwa Plastikwan­nen, Kunststoff­behältern, festen Kartons oder stabilen Säcken. Aufgeweich­te Papiersäck­e werden mit entsorgt. Es wird darum gebeten, keine dünnwandig­en Säcke zu benutzen. Die Gebinde und Behälter dürfen jeweils nicht schwerer als 20 Kilogramm sein. Abgefahren werden nur Gartenabfä­lle in haushaltsü­blichen Mengen.

Nicht mitgenomme­n werden Gartenabfä­lle, denen Metall- oder Plastiktei­le anhaften und solche, die nicht gebündelt sind. Gleiches gilt für Baum- und Strauchsch­nitt mit einer Astlänge von mehr als 1,50 Metern und Äste mit einer Stärke von über zehn Zentimeter­n im Durchmesse­r. Verschnürt­e Säcke und zweckentfr­emdete gelbe Säcke können nicht entleert werden.

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