Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Tettnanger Markttradition
Einen Novembermarkt gibt es schon seit dem Jahr 1379
TETTNANG - Der Martinimarkt ist heute von 8 bis 18 Uhr in der Montfortstraße, vor dem Torschloss,in der Schlossstraße bis zur Einmündung Grabenstraße und auf dem Montfortplatz. Was die wenigsten Besucher ahnen: Sie werden mit einem Gang an den Ständen entlang Teil jahrhundertelanger Marktgeschichte.
1297 erhielt Graf Hugo III. von Montfort die kaiserliche Erlaubnis eine Stadt zu bauen. Im rückwärtigen Bereich der schon bestehenden Burganlage, des heutigen Neue Schlosses, war Platz für einen Markt, mit den Maßen von ungefähr 300 Metern Länge und etwa 80 Metern Breite: westlich vom Tobel begrenzt, östlich und nördlich von einer Stadtmauer geschützt, mit zwei Toren – am Torschloss und am jetzigen Gasthof Bäumle. Es sollte Platz geschaffen werden, um einen Markt abzuhalten und damit Arbeitsplätze für neue Bürger zu gewinnen.
Märkte brachten viele Einnahmen aus Steuern, Zöllen und Bußgeldern. Das Stadtrecht zielte vor allen Dingen auf die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung auf dem Markt. Es galt ein besonderer Marktfriede. Die Abhaltung eines Marktes führte oft zu Handgreiflichkeiten, Betrug und Diebstahl. Die Strafen wurden jetzt dreimal so hoch bemessen. Bestraft wurde, wer falsche Maße und Gewichte verwandte.
Der anfallende Zoll sollte den Stadtsäckel füllen, die restlichen Einnahmen gehörten zu einem Drittel dem Grafen, zu zwei Dritteln den Bürgern. Die Einnahmen der Bürgerschaft mussten aber zweckgebunden zum Ausbau der Stadt verwandt werden. Die Bußgelder über zehn Pfennig (ein Huhn kostete zwei Pfennig) behielt sich der Graf vor.
Um die städtische Wirtschaft anzukurbeln, erließ der Graf von Montfort 1379 den Befehl an seine Untertanen, den Markt zu besuchen. Es gab einen Wochenmarkt am Donnerstag, genehmigt „kraft der königlichen Vollkommenheit …“, einen Jahrmarkt am 16. November und später ab 1429 einen zweiten, von König Sigismund genehmigten Jahrmarkt am 28. August.
Geblieben sind in Tettnang zwei Wochenmärkte am Dienstag und Samstag sowie der Martini-Markt. Bei letzterem ergeht auch nur noch die Einladung und nicht mehr Befehl, diesen zu besuchen.